Hallo,
weiß jemand vielleicht, ob da was dran ist, dass man aktuell kaum noch Autos wie Challenger oder Camaro typisieren kann, weil sie keinen Nachweis zum Thema Fußgängerschutz im Sinne der oben genannten Verordnung haben? Habe sowas gelesen und denke mir, das wäre echt uncool.
Zitat von https://www.peicher-automotive.com/service/
Fußgängerschutzsysteme
PEICHER Frontschutzbügel & PEICHER Frontstoßstange
Seit 24.08.2019 müssen Fahrzeuge der Klassen PKW M1 und LKW N1, im Hinblick auf den Schutz von Fußgängern, der EU-Verordnung (EG) 78/2009 entsprechen. Dementsprechend müssen Fahrzeuge, die für Österreich genehmigt und folglich zugelassen werden sollen, diese Anforderungen betreffend Fußgängerschutz erfüllen. Ohne entsprechenden Fußgängerschutz-Nachweis können Importfahrzeuge (z.B. RAM 1500, Ford F-150, Dodge Challenger, uvm.) in Österreich nicht mehr zugelassen werden. US-amerikanische Hersteller entwickeln und prüfen ihre Fahrzeuge nicht nach EU-Vorschrift, wodurch diese Modelle der Verordnung auch nicht entsprechen. PEICHER entwickelt sogenannte Frontschutzsysteme für gängige US-Fahrzeuge und stellte diese dem europäischen Markt zur Verfügung. Unter anderem für die Modelle RAM 1500, Ford F-150, GMC Sierra und Chevrolet Silverado bietet PEICHER Fußgängerschutzlösungen an. Damit ermöglicht PEICHER auch weiterhin den Import dieser beliebten US-Cars.
Hat jemand Erfahrung bzw. nach dem 24.8.2019 zB einen Dodge Challenger typisiert?
Meinen habe ich im Juni 2019 typisiert, ohne Vorahnung, dass es vielleicht bald schwerer wird.
LG Chris
EU Verordnung EG 78/2009 - Problem mit Typisierung Challenger/Camaro...
Moderator: superbee
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Die Landesfahrzeugprüfstelle kann bestimmt Auskunft geben.
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Diese Verordnung ist eventuell nicht mehr gültig.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV ... ndex.shtml
"... und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009..."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV ... ndex.shtml
"... und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009..."
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Ein Bekannter bekommt seinen Challenger aktuell nicht genehmigt....
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
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eric1617 hat geschrieben:Ein Bekannter bekommt seinen Challenger aktuell nicht genehmigt....
Oha, das is aber kein Spaß

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eric1617 hat geschrieben:Ein Bekannter bekommt seinen Challenger aktuell nicht genehmigt....
wegen der Verordnung?
dass sie nicht mehr gültig ist, habe ich nicht gefunden... aber da sie von 2009 ist offenbar, muss ich mal gucken, warum das ausgerechnet ab August 2019 ein Problem sein soll
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das steht so in der Verordnung:
Ab dem 24. August 2019 betrachten die Mitgliedstaaten aus Gründen des Fußgängerschutzes Übereinstimmungsbescheinigungen für die Zwecke des Artikels 26 der Richtlinie 2007/46/EG als nicht mehr gültig und untersagen den Verkauf, die Zulassung und die Inbetriebnahme folgender Neufahrzeuge:
a) Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer Höchstmasse von über 2 500 kg, die die technischen Anforderungen von Anhang I Abschnitt 3 dieser Verordnung nicht erfüllen,
b) Fahrzeuge der Klasse N1, die die technischen Anforderungen von Anhang I Abschnitt 3 dieser Verordnung nicht erfüllen.
das klingt stark danach, als würde das nicht für Challenger/Camaro gelten, da diese ja keine Höchstmasse von ÜBER 2500kg haben... bei einem Ram usw. ist das dann aber wohl ein Thema..
ich will zwar jetzt nicht noch einen typisieren, aber wenn ein neues Auto fällig wird, dann garantiert wieder ein US Coupe...
Ab dem 24. August 2019 betrachten die Mitgliedstaaten aus Gründen des Fußgängerschutzes Übereinstimmungsbescheinigungen für die Zwecke des Artikels 26 der Richtlinie 2007/46/EG als nicht mehr gültig und untersagen den Verkauf, die Zulassung und die Inbetriebnahme folgender Neufahrzeuge:
a) Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer Höchstmasse von über 2 500 kg, die die technischen Anforderungen von Anhang I Abschnitt 3 dieser Verordnung nicht erfüllen,
b) Fahrzeuge der Klasse N1, die die technischen Anforderungen von Anhang I Abschnitt 3 dieser Verordnung nicht erfüllen.
das klingt stark danach, als würde das nicht für Challenger/Camaro gelten, da diese ja keine Höchstmasse von ÜBER 2500kg haben... bei einem Ram usw. ist das dann aber wohl ein Thema..
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EU Verordnung EG 78/2009 - Problem mit Typisierung Challenger/Camaro...
Mein 2010er Challenger hat 2405 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht = technisch zulässige Gesamtmasse.
Also kann ein in 10 Jahren verfettetes Sportcoupe schon die 2500 kg knacken...
Zumal sie in den Prüfhallen den Fetisch entwickelt haben tausendfach geprüfte Kfz in natura noch mal auf die Waage zu beordern. (sei es aus Schikane oder wegen der Sonderausstattung)
Also kann ein in 10 Jahren verfettetes Sportcoupe schon die 2500 kg knacken...
Zumal sie in den Prüfhallen den Fetisch entwickelt haben tausendfach geprüfte Kfz in natura noch mal auf die Waage zu beordern. (sei es aus Schikane oder wegen der Sonderausstattung)
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meiner hat laut Zulassung 2246kg maximales Gesamtgewicht.. aber ist halt ein V6... vielleicht kommt man bei einem Hellcat auf über 2500kg
bei mir wurde nicht extra gewogen... und ob das zulässige Gesamtgewicht linear mit dem Leergewicht steigt weiß ich auch nicht (ein Hellcat wiegt etwa 250kg mehr als meiner... womit es sehr knapp sein könnte)
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