Feinstaubgesetz Jetzt gehts weiter in OÖ zuerst nur A1
Moderator: superbee
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Jedes Fahrzeug wird auch nach den Abgaswerten genehmigt. Es gibt gut 100 verschiedene Rechtsakt nach denen das Fahrzeug eingestuft wird. Da kann stehen z.B.: 70/220/EWG oder (EU)459/2012V oder ECE-R83.00 oder (A) L.... oder California Code of Regulation, Abschnitt so und so,............
Jedes Fahrzeug/serie wird/wurde geprüft und die Norm die erreicht wurde/wird wird im Genehmigungsbescheid eingetragen. Teilweise werden/wurden auch die einzelnen Abgaswert eingetragen.
Die Einstufung nach den EURO 0-6 richtet sich nach den Abgaswerten. Wobei nach einen gewissen Datum Neuwagen mit älteren Abgasnormen nicht mehr genehmigt werden durften, bzw sogar nicht mehr zugelassen. Daher kann man nach den Zulassungsdatum auch gehen, das muß aber nicht passen.
Den ein Fahrzeug das ein Jahr bei einem Händler stand durfte trotzdem zugelassen werden. Und es gab und gibt auch immer Fahrzeuge die bessere Abgasse erreichten als gefordert.
Zum Beispiel hat fast die ganze MAN-Flotte die das letzte halbe Jahr gebaut/verkauft wurden schon die EURO6 Norm erreicht, obwohl diese erst heuer in Kraft getreten ist.
lg gus
Jedes Fahrzeug/serie wird/wurde geprüft und die Norm die erreicht wurde/wird wird im Genehmigungsbescheid eingetragen. Teilweise werden/wurden auch die einzelnen Abgaswert eingetragen.
Die Einstufung nach den EURO 0-6 richtet sich nach den Abgaswerten. Wobei nach einen gewissen Datum Neuwagen mit älteren Abgasnormen nicht mehr genehmigt werden durften, bzw sogar nicht mehr zugelassen. Daher kann man nach den Zulassungsdatum auch gehen, das muß aber nicht passen.
Den ein Fahrzeug das ein Jahr bei einem Händler stand durfte trotzdem zugelassen werden. Und es gab und gibt auch immer Fahrzeuge die bessere Abgasse erreichten als gefordert.
Zum Beispiel hat fast die ganze MAN-Flotte die das letzte halbe Jahr gebaut/verkauft wurden schon die EURO6 Norm erreicht, obwohl diese erst heuer in Kraft getreten ist.
lg gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
- sascha1982
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So jetzt versteh ich die Welt nicht mehr....
Gestern wurden bei uns in Deutschlandsberg alle PickUp aufgehalten von der Polizei, es wurde gesagt das man das LKW Pickerl braucht.
Auf die Frage welches wurde informativ und wissend geantwortet: " Na des Pickerl wo ma siecht das a ÖLKAWÄÄ s, so a Pickerl wos auf de Scheibn kummt".
Jetzt kennt sich der Schwiegervater natürlich aus. Laut der ausführenden Uniformhalterung braucht "des jeda ölkawää, wuascht ob firma oder du so olls mensch".
Meint der Jetzt das Feinstaubpickerl?
Das braucht man ja nur in Wien und NÖ oder?
Gestern wurden bei uns in Deutschlandsberg alle PickUp aufgehalten von der Polizei, es wurde gesagt das man das LKW Pickerl braucht.
Auf die Frage welches wurde informativ und wissend geantwortet: " Na des Pickerl wo ma siecht das a ÖLKAWÄÄ s, so a Pickerl wos auf de Scheibn kummt".
Jetzt kennt sich der Schwiegervater natürlich aus. Laut der ausführenden Uniformhalterung braucht "des jeda ölkawää, wuascht ob firma oder du so olls mensch".
Meint der Jetzt das Feinstaubpickerl?
Das braucht man ja nur in Wien und NÖ oder?
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Kurzinformation Abgasplakette
Seit dem 1. 1. 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer solchen österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt.
https://www.wko.at/Content.Node/Service ... kette.html
Seit dem 1. 1. 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer solchen österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt.
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- sascha1982
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Auch alle ausländischen Lkw werden also ab 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage:
1) Woher bekommen die Ausländer das Pickerl?
und
2) Wann ist ein ausländisches KFZ ein LKW? Die teilen ja nicht zwingend in N1,N2 und N3 ein...
Und ganz unabhängig davon, alle die hier mitlesen und sich freuen dass sie das nicht betrifft:
Auf der Plakette kann man auch "M" lochen, sprich PKW....Bissi noch warten dann muss das jeder Kübel auf der Scheibe haben.

- sascha1982
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Mir kam jetzt grade noch ein Gedanke....
Viele Leute typisieren gerade um, damit sie von N auf M kommen um dem Fahrverbot zu entgehen.
Jetzt ist aber ein M schon auf dem Pickerl vorgesehen, ich denke also mal dass es nichtmehr allzu lange dauern wird bis man als umtypisierter erst wieder davon betroffen ist und dann die Karre endgültig ins Ausland verkaufen kann?!
Viele Leute typisieren gerade um, damit sie von N auf M kommen um dem Fahrverbot zu entgehen.
Jetzt ist aber ein M schon auf dem Pickerl vorgesehen, ich denke also mal dass es nichtmehr allzu lange dauern wird bis man als umtypisierter erst wieder davon betroffen ist und dann die Karre endgültig ins Ausland verkaufen kann?!
- sascha1982
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f100 hat geschrieben:superbee hat geschrieben:
Auf der Plakette kann man auch "M" lochen, sprich PKW....Bissi noch warten dann muss das jeder Kübel auf der Scheibe haben.
wenns am sonntag in wien wieder rot/grün gibt kommt sowas sicher
Das ist ja schon fast egal, nachdem hier neun Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen, braucht mans ja sowieso immer irgendwo mal.

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sascha1982 hat geschrieben:...die tsazikikuh...
die einzige Griechin, die ich ehrlich hasse....

die sollen sie in ihrem Mutterland zur Olivenernte einteilen, damit sie weiß, was "Arbeiten" heißt.
dort würde ihr dann auch ihr "Umweltvogel" vergehen, wenn sie wieder einmal sieht, womit die Leute am Land herumfahren (müssen)
Wer es jedem recht machen will, macht etwas falsch!
Österreich: demokratisch regierter Staat ohne Meinungsfreiheit
RAM CC Laramie ´14 / Mustang GT/CS conv. ´08
gone: Mercury Monarch ´76 / Chevy TransSport ´01 / RAM CC Laramie ´10 / Mustang GT ´01.
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- sim
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Was wuerde gegen folgende Möglichkeit sprechen: Den "modernen" , vom Fahrverbot betroffenen, pickup verkaufen und dafuer einen pickup zu kaufen den man als oldtimer anmelden kann? (Gibt ja glaub ich oldtimerversicherungen die keine Fahrbeschränkungen haben?)
Macht das Sinn oder uebersehe ich da grad was?
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