Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Moderator: superbee
- bullitt
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Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Ist mit Erstzulassung, die Erstzulassung in Österreich gemeint (würde also Importe von Gebrauchtwagen betreffen) oder die echte Erstzulassung?
It takes a Mopar to catch a Mopar!
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Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Meine Interpretation: Die Erstzulassung generell bei der Steuer an sich, jedoch die Erstzulassung in Österreich was den 20%-Aufschlag für abgasreiche Fahrzeuge betrifft.
- rosso400
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Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
V8Cowboy hat geschrieben:Vorschlagtext der Gesetzesänderung ist draußen, wer will auf:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _2_1635253
Als Nichtjurist les ich da heraus, dass sich für die Altzulassungen nichts ändert, geht nur um neue ab 1.3.2020.
...also ich nehme meine Interpretation jetzt mal zurück und hoffe doch (für mich

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Geht eh - da GT***
- rosso400
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Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
So, jetzt habe ich es nochmal nachgelesen - es steht im Gesetzesentwurf, nachzulesen unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _2_1635253 folgendes:
Artikel 8 - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert:
....
2. Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen a) der Klasse M1,
aa) die vor dem 1. März 2020 erstmalig zugelassen wurden, je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors
– für die ersten 66 Kilowatt 0,682 Euro,
– für die weiteren 20 Kilowatt 0,726 Euro
– und für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,825 Euro...
Nachzulesen unter o.a. Link - Hauptdokument, Seite 21 von 47 - so wie ich es vor einigen Tagen geschrieben hatte. Wenn ich das nun richtig interpretiere versteckt sich dahinter sehr wohl auch eine Erhöhung für alle bestehenden und bereits zugelassenen Fahrzeuge, da bisher nach Abzug der 24 Kilowatt für die ersten 66 kW 0,62 Euro, für die weiteren 20 kW 0,66 und für die darüber hinausgehenden kW 0,75 Euro zur Berechnung herangezogen wurden....da es sich um einen Entwurf handelt, ist noch nichts fix, aber heißt es nicht: "Es kommt meistens schlimmer als man denkt"
Artikel 8 - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert:
....
2. Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen a) der Klasse M1,
aa) die vor dem 1. März 2020 erstmalig zugelassen wurden, je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors
– für die ersten 66 Kilowatt 0,682 Euro,
– für die weiteren 20 Kilowatt 0,726 Euro
– und für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,825 Euro...
Nachzulesen unter o.a. Link - Hauptdokument, Seite 21 von 47 - so wie ich es vor einigen Tagen geschrieben hatte. Wenn ich das nun richtig interpretiere versteckt sich dahinter sehr wohl auch eine Erhöhung für alle bestehenden und bereits zugelassenen Fahrzeuge, da bisher nach Abzug der 24 Kilowatt für die ersten 66 kW 0,62 Euro, für die weiteren 20 kW 0,66 und für die darüber hinausgehenden kW 0,75 Euro zur Berechnung herangezogen wurden....da es sich um einen Entwurf handelt, ist noch nichts fix, aber heißt es nicht: "Es kommt meistens schlimmer als man denkt"

Geht eh - da GT***
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Aber wir zahlen im Normalfall motorbezogene Steuer und nicht Kraftfahrzeugsteuer. Ich kenn mich auch nicht mehr aus ...
Kannst eh nur mehr abwarten was im Endeffekt rauskommt....

- rosso400
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V8Cowboy hat geschrieben:Aber wir zahlen im Normalfall motorbezogene Steuer und nicht Kraftfahrzeugsteuer. Ich kenn mich auch nicht mehr aus ...Kannst eh nur mehr abwarten was im Endeffekt rauskommt....
...und ich denke damit liegst du richtig!
Der Artikel 8, welchen ich zitiert habe, betrifft die KFZ Steuer, für die motorbezogene Versicherungssteuer ist jedoch der Artikel 7 (Versicherungssteuergesetz) maßgeblich. Die darin angeführten Multiplikatoren je kW für die ersten 66 Kilowatt (0,62 Euro), für die weiteren 20 Kilowatt (0,66 Euro) und für die darüber hinausgehenden Kilowatt (0,75 Euro) sind unverändert, somit sollte es zu keiner Erhöhung für bereits zugelassene Fahrzeuge kommen...
Der Klimawandel und CO2-Ausstoß zeigt bei mir bereits Wirkung....

Geht eh - da GT***
- Gregor
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Da bin ich mal gespannt, ob mal jemand drauf kommt, bei den ganzen Fahrzeugen mit Chip Tuning die zusätzliche Steuer nachzufordern.
Der Staat braucht ja Geld und an sparen denkt da keiner.
Und die nächste Stufe werden dann die E-Fahrzeuge.
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Und die nächste Stufe werden dann die E-Fahrzeuge.
Gruß
Gregor
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Gregor hat geschrieben:Da bin ich mal gespannt, ob mal jemand drauf kommt, bei den ganzen Fahrzeugen mit Chip Tuning die zusätzliche Steuer nachzufordern.
Der Staat braucht ja Geld und an sparen denkt da keiner.
Und die nächste Stufe werden dann die E-Fahrzeuge.
Wieviel willst da nachfordern?
Wer den Chip typisiert hat zahlt mehr Steuer, die anderen haben offiziell keinen Chip. Wenn sie Jemanden erwischen, zahlt er Strafe.
Wenn der Staat das ausreizen wollte, zerren sie dich wegen vorsätzlicher Umweltverschmutzung und so weiter vor Gericht, da kannst die paar Euro Steuer vergessen.
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Ich würde nicht so laut denken, sonst kommt die Rennleitung noch auf blöde Ideen.
Buick 71+72, Olds 71+73, Chevy 68, Pontiac 63+91+93, Dodge 67
Your very last ride will be a station car.
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Die illegalen Chiptuner, die meist beim Wegbeschleunigen von der Ampel große Rußwolken von sich geben, dürfte man schon ordentlich begatten, wenn es nach mir ginge.
He made himself so me nothing you nothing out of the dust.
- Gregor
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Ich kenne keinen, der das eintragen lassen hat. Mit der Menge kommt da einiges zusammen.
Gruß
Gregor
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