albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...

Moderator: superbee
albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
grant hat geschrieben:albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...
grant hat geschrieben:albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...
albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
Was mir selber allerdings auffällt, sobald ich meine Cam am laufen habe, verändert sich auch meine Fahrweise etwas ins defensivere...
grant hat geschrieben:also, ich fotografiere ja nur markante Wolkenformationen...
Trockenschwimmer hat geschrieben:albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
Was mir selber allerdings auffällt, sobald ich meine Cam am laufen habe, verändert sich auch meine Fahrweise etwas ins defensivere...
Aktuelles Datenschutzgesetz. Sobald du öffentlichen Raum optisch überwachst und das Bildmaterial auf einen Datenträger in welcher Form auch immer speicherst, handelst du zuwider dem Datenschutzgesetz. Du darfst nicht mal dein vor deinem Haus parkendem Auto, oder deine Türglocke überwachen (mit Speicherung) wenn du öffentlichen Raum mitfilmst. Wenn du das möchtest, musst du erst bei der Datenschutzbehörde im DVR anmelden und es begründen, sofern die Überwachung nicht bereits gegen das DSG verstößt. Tust du das nicht und filmst einen Einbrecher und verwendest das Material vor Gericht, hat dich der Rechtsanwalt des Verbrechers am Ar*** und du hast ebenfalls eine Klage am Hals wegen Datenschutzverletzung. Und du kannst dir sicher sein, du bekommst mehr ab als der Verbrecher. Deshalb ist es bei uns auch sinnlos eine Dashcam zu installieren. Darfst eh nicht verwenden als Beweismaterial bei einem Unfall z.B.
albandy hat geschrieben:Trockenschwimmer hat geschrieben:albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
Was mir selber allerdings auffällt, sobald ich meine Cam am laufen habe, verändert sich auch meine Fahrweise etwas ins defensivere...
Aktuelles Datenschutzgesetz. Sobald du öffentlichen Raum optisch überwachst und das Bildmaterial auf einen Datenträger in welcher Form auch immer speicherst, handelst du zuwider dem Datenschutzgesetz. Du darfst nicht mal dein vor deinem Haus parkendem Auto, oder deine Türglocke überwachen (mit Speicherung) wenn du öffentlichen Raum mitfilmst. Wenn du das möchtest, musst du erst bei der Datenschutzbehörde im DVR anmelden und es begründen, sofern die Überwachung nicht bereits gegen das DSG verstößt. Tust du das nicht und filmst einen Einbrecher und verwendest das Material vor Gericht, hat dich der Rechtsanwalt des Verbrechers am Ar*** und du hast ebenfalls eine Klage am Hals wegen Datenschutzverletzung. Und du kannst dir sicher sein, du bekommst mehr ab als der Verbrecher. Deshalb ist es bei uns auch sinnlos eine Dashcam zu installieren. Darfst eh nicht verwenden als Beweismaterial bei einem Unfall z.B.
Alles schön und gut. Aber....ich stell mir folgende Situation vor. Du stehst an der FussgängerKreuzung...weit und breit keine Sau... vor dir läuft ein zwielichtige Person vorüber. Plötzlich nimmt der Anlauf und schmeißt sich auf deine Haube...dabei bricht er sich die Nase und das Schlüsselbein. Jetzt willst mir nicht erklären, dass es besser wäre, das ganze nicht gefilmt zu haben...oder doch...
roland-1 hat geschrieben:Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
https://www.advopedia.ch/news/kurios/pe ... rundstueck
Reisedokumentationen und Actioncams?
Das Anfertigen von Videos für ausschließlich private Zwecke (§ 45 DSG 2000, z. B. auch zur Dokumentation von Reisen) fällt nach Ansicht der Datenschutzbehörde nicht unter den Begriff der Videoüberwachung. Solche Bilddatenverarbeitung ist ohne Meldung und Registrierung möglich. Die Übermittlung solcher Bilder (also auch der Upload auf Youtube oder ähnlichen sozialen Netzwerken) ist nur mit Zustimmung aller identifizierbaren Betroffenen erlaubt.
superbee hat geschrieben:roland-1 hat geschrieben:Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
https://www.advopedia.ch/news/kurios/pe ... rundstueck
Und zwar vollkommen zu Recht. Was daran kurios sein soll leuchtet mir nicht ein. Sein eigenes Grundstück darf er eh überwachen, nur nicht den öffentlichen Raum. Und der Einbruch bleibt so und so strafbar.
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