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muss frust loswerden..........
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:06
von us-fullsize.com
letzte bzw. diese woche passiert, muss mich immer noch ärgern:
Hab endlich ein gebrauchtes auto gefunden, welches vom äusseren zustand und vom preis meinen vorstellungen als every-day-car entspricht.
es steht bei einem händler in wien. vorigen mittwoch fuhr ich hin und sah mir das auto an. der händler willigte sowohl auf einen preisnachlass wie auf einen ankaufstest ein. ich bin dann sofort zum öamtc um den nächst möglichen termin zu bekommen. nach rücksprache mit dem händler wurde der di, 13.9.05 als termin fixiert, und wenn das auto noch da ist, dann wäre es kein problem.
heute ruf ich ihn nochmals an, wie wir das morgen ablaufen lassen würden und ich bekam folgendes zu hören:
kommen sie morgen, dann müssen sie mir einen vorkaufvertrag unterschreiben, bei dem sie einwilligen, falls das fahrzeug nur leichte mängel hat, müssen sie es kaufen !!!
falls sie nicht unterschreiben, können sie das auto nicht mitnehmen zum testen, weil WIR SIND JA NICHT IM KASPERLTHEATER, DASS JEDER MIT UNSEREN AUTOS SPAZIERENFÄHRT !!! (orig. wortlaut

)
dann hab ich gefragt, ob er es denn für sinnvoll hält, einen ankaufstest nach der vertragsunterzeichung machen zu lassen??
seine antwort: na dann werden wir wohl nicht zusammenkommen !!!
meine: das haben sie richtig erkannt!!
SUPER,oder!! so was gibts glaub ich nur in Ö --- was für ein Geschäftsmann!!
bin sauer...

Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:10
von wur10
hmm, was für ein auto wärs denn gewesen?
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:10
von junkyardmaster
echt arg--so etwas ähnliches mit vorkaufvertrag und ankaufstest habe ich auch schon mal gehört...aber dass so etwas wirklich beinhart dem kunden gesagt wird, ist gelinde gesagt ***********!
verratest du uns welcher händler das ist???
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:13
von us-fullsize.com
ist kein reiner us-car händler, deswegen wirds nicht viel bringen hier
bekanntzugeben....
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:14
von christos
hatte das auch schon mal, da ging es allerdings nicht um leichte mängel sondern "unterschreibens da amal den vorkaufvertrag, alles schweren mängel die der öamtc findet richten wir, die leichten san fürs pickerl eh wurscht"
der rest des dialoges war dann deinem recht ähnlich nur ein bisserl unfreundlicher, weil ich den dialog erst geführt habe als ich beim händler war um den wagen für den ankaufstest zu holen, und der händler war nicht in wien sondern 1 1/2 stunden autofahrt eine richtung entfernt!!

Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:14
von junkyardmaster
naja--aber wenn mal jemand ein normales auto für die frau/ sohn/ tochter kaufen will, kann es ja durchaus helfen
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:19
von Tom

Das sind aber lustige Scherzal, die Händler da so treiben!
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:20
von us-fullsize.com
das ärgerliche ist, vielleicht hat das auto kleine mängel mit denen ich leben könnte, aber auf die tour --- NIE !!
gewährleistung hat er auch gleich ausgeschlossen, da privatvermittlung...
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:22
von junkyardmaster
wirklich sehr zum empfehlen!!!
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:35
von saskatchewan

Sensationell! Würde mich allerdings auch interessieren, welcher Händler das war...
Wie dann wohl "echte" Gewährleistungsleistungen im Fall der Fälle aussehen würden?
Hab´ mir mal vor längerer Zeit in Wien 14 bei einem "freien" Händler einen Pajero näher angesehen (als Baustellenfahrzeug) - Holzlenkrad, breitere Reifen, Anhängerkupplung, etc.,... alles nicht typisiert!
Habe dann die Flucht ergriffen, als er mir erklären wollte, daß es bei Geländewägen gebraucht grundätzlich keine Gewährleistung gibt...

- da gab es das Gewährleistungsrecht neu aber schon...
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:37
von saskatchewan
Wie sieht es eigentlich mit einer "Gebrauchtwagenhändlerinnung" aus, bei der man solche Fälle deponieren kann?
Gibt es sowas?
Bei uns im Baugewerbe kann man sich bei solchen Dingen durchaus an die Innung wenden...
mfg,
saskatchewan
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:44
von us-fullsize.com
das problem ist glaub ich:
gewährleistung gibts keine, da er nur vermittler spielt -- leuchtet mir ein
die bedingungen stellt trotzdem der händler !!!
würde mich interessieren, ob der tatsächliche besitzer auch so gehandelt hätte, oder ob der froh gewesen wäre, daß ich ihm sein auto abkaufen will?? wir werden es nie erfahren...
würde es dem händler gehören, könnte man mit der "innung"?? sicher druck machen
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:50
von Toaschtn
Den Händler scheint es noch zu gut (finanziell) zu gehen. Wer kann sich so was heute noch leisten??? Der Konkurenzkampf ist doch sehr groß auf den Automarkt, oder bin ich da falsch informiert?
Verfasst: Montag 12. September 2005, 16:59
von junkyardmaster
aber jetzt hast uns weder das auto noch den händler verraten!!!
also, raus mit der sprache
zum thema gewährleistung
Verfasst: Montag 12. September 2005, 17:14
von Abudi
hallo leute, hier ist der link zur öamtc web seite wo alles über gewährleitung usw drinnen steht:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0191
Die Gewährleistung
...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an ? zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben. Viele werden sich jetzt fragen: Was ist daran neu?
gruß abudi