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2-jährige Pickerlüberprüfung für historische KFZ

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 11:16
von marvin
Habe eben erfahren (Rundschreiben ÖMVV), dass nunmehr auch bei historischen KFZ, die jünger als Baujahr 1960 sind, das Pickerlintervall auf 2 Jahre angehoben worden ist.

Bedingung angeblich: ein entsprechender Eintrag im Typenschein

Wie komme ich zu diesem Eintrag bei Autos, die schon 40 Jahre mit Einzelgenehmigung in Ö laufen?

Weiß da im forum jemand genaueres?
Würde doch Zeit und Aufwand, vor allem bei mehreren Autos, sparen... :?:

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 11:45
von alf
yep des wäre interessant - meiner ist zwar auch historisch und wurde erst 2000 in ö typisiert aber solchen eintrag hab ich leider nicht
hoffe auch das dies möglich ist

in diesem sinne

alf

:twisted:

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 12:38
von cenzi
die pickerlstellen sind dazu angehalten für autos bis baujahr 1955 (bis jetzt) bzw 1960 (ab jetzt), die als historisches kfz typisiert sind pickerl auf 2 jahre auszustellen. eine gesonderte eintragung im typenschein wg pickerl is nicht erforderlich.

VIN

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 13:34
von kohpau
Wenn ein KFZ als historisches KFZ typisiert ist, hat er auch eine entsprechende Eintragung im Typenschein im Bereichs Verwendungszweck. Die Bedingung für den 2jahresrhytmus ist ja die Tatsache, dass Du theoretisch mit einem als Oldtimer zugelassenen Fahrzeug nur 150 Tage im Jahr fahren darfst!

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 15:26
von Tom
kohpau hat geschrieben:Wenn ein KFZ als historisches KFZ typisiert ist, hat er auch eine entsprechende Eintragung im Typenschein im Bereichs Verwendungszweck. Die Bedingung für den 2jahresrhytmus ist ja die Tatsache, dass Du theoretisch mit einem als Oldtimer zugelassenen Fahrzeug nur 150 Tage im Jahr fahren darfst!

Muss das Fahrzeug nicht auch zusätzlich ein Mindestzustand von (schlagmichtot) 3? haben? Das würde ja gemeinsam mit den wenigen "Fahrtagen" dafür sorgen, dass das Fzg wahrscheinlich auch für 2 jahre fahrtüchtig bleibt.

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 15:35
von superbee
soweit ich weiß muss er zustand 3 haben :roll:

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 15:41
von cenzi
Tom hat geschrieben:
kohpau hat geschrieben:Wenn ein KFZ als historisches KFZ typisiert ist, hat er auch eine entsprechende Eintragung im Typenschein im Bereichs Verwendungszweck. Die Bedingung für den 2jahresrhytmus ist ja die Tatsache, dass Du theoretisch mit einem als Oldtimer zugelassenen Fahrzeug nur 150 Tage im Jahr fahren darfst!

Muss das Fahrzeug nicht auch zusätzlich ein Mindestzustand von (schlagmichtot) 3? haben? Das würde ja gemeinsam mit den wenigen "Fahrtagen" dafür sorgen, dass das Fzg wahrscheinlich auch für 2 jahre fahrtüchtig bleibt.


wenn das fzg nicht mindestens zustand 3 hat, gibt's eh kein pickerl. definition (auszug) zustand 4: sofortige reparatur erforderlich - bedingt fahrbereit.

wichtig ist in bezug auf typisierung als historisches fzg: wenn das fahrzeug seit anfang in .at ist, muss sowas auf der landesregierung "nachtypisiert" werden. also komplette überprüfung nach §56f KFG 1967 auf der prüfstelle des landesregierung bzw. MA46.

bei neueren typisierungen ist wird das eh automatisch so typisiert. das mit fahrtenbuch und den 150 tagen wird dann in den einzelgen.-bescheid eingetragn.

VIN

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2005, 15:42
von kohpau
Kann ich mir nicht vorstellen - bei der Landesüberprüfungsstelle OÖ machen die das alleine anhand der Angaben im Typenschein / Einzelgenehmigung.