Wechselkennzeichen - Steuer
Moderator: superbee
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Wechselkennzeichen - Steuer
Wieder einmal das Thema - ich will es einfach nicht glauben!
Ist es wirklich so, dass man den höchsten Betrag und nicht für die höchste Leistung zahlen muß?
Ein Beispiel:
Alltagswagen 100kW -> ca. 501,- jährlich
Oldi 95kW aber mit Strafsteuer -> ca. 562,- jährlich
Da muß man dann für den Oldi zahlen, obwohl der Altagswagen mehr Leistung hat!? Kann das wirklich sein? Ist dieser Staat auf Abzocken aus?
Wenn das so ist, werde ich bestimmt auch diesen Kennzeichentrennungs und Wiedervereinigungsweg gehen - wenn da nicht immer diese Rennereien wären.
Ist es wirklich so, dass man den höchsten Betrag und nicht für die höchste Leistung zahlen muß?
Ein Beispiel:
Alltagswagen 100kW -> ca. 501,- jährlich
Oldi 95kW aber mit Strafsteuer -> ca. 562,- jährlich
Da muß man dann für den Oldi zahlen, obwohl der Altagswagen mehr Leistung hat!? Kann das wirklich sein? Ist dieser Staat auf Abzocken aus?
Wenn das so ist, werde ich bestimmt auch diesen Kennzeichentrennungs und Wiedervereinigungsweg gehen - wenn da nicht immer diese Rennereien wären.
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 

- the oilmaster
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Re: Wechselkennzeichen - Steuer
Tom hat geschrieben:Ist dieser Staat auf Abzocken aus?
JA! :cry:
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Also nur um den Faden nicht zu verlieren - bei der Abzocke sind wir uns einig
Aber bitte das Thema mit der höheren Steuer statt der höheren Leistung nicht aus den Augen verlieren

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- marvin
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Du zahlst für das am höchsten besteuerte KFZ die motorbezogene Steuer, das kann auch eines mit weniger KW, aber dafür ohne KAT sein.
Das ist auch in sich logisch.
Wäre ja unsinnig, wenn Du Strafsteuer für Katlosigkeit durch das Hinzumelden eines um 1PS stärkeren Kat-Autos umgehen könntest....
Ich finde diese ganze motorbezogene Steuer den falschen Weg, da auch 'stehende' Autos besteuert werden....aber diese Entscheidung ist zum Schutz der armen Pendler vor Jahren gegen die Variante (damals 2.-ATS) auf den Benzin zu schlagen gefallen...
Das ist auch in sich logisch.
Wäre ja unsinnig, wenn Du Strafsteuer für Katlosigkeit durch das Hinzumelden eines um 1PS stärkeren Kat-Autos umgehen könntest....
Ich finde diese ganze motorbezogene Steuer den falschen Weg, da auch 'stehende' Autos besteuert werden....aber diese Entscheidung ist zum Schutz der armen Pendler vor Jahren gegen die Variante (damals 2.-ATS) auf den Benzin zu schlagen gefallen...
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da ich gerade ebenfalls dabei bin noch ein frage dazu, da ich mir diesbezüglich immer noch im unklaren bin..die strafsteuer bzgl. kat gilt ja jetzt für fahrzeuge mit erstzuslassung NACh 86 richtig? - aber - erstzulassung in den usa oder österreich - was wird da hergenommen... bei mir wäre ja erstzulassung 2005, da er erst im august in Ö typisiert worden ist, muss ich da fecto strafsteuer zahlen oder nicht? (sind bei meinen kw 300 ösen im jahr mehr....(bei 6 monatiger stilllegung noch immer 150....)
- marvin
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Du dürftest Glück haben:
bei KFZ, die erst nach 1988 erstmalig IN Ö zugelassen worden sind, gibt es keine Strafsteuer (wurde vergessen!), unabhängig davon, wann das Auto tatsächlich gebaut worden ist oder woanders erstmalig angemeldet worden ist.
1988 dachte man (die Finanz) nicht an die Möglichkeit des Imports von katlosen Oldtimern....
Die Strafsteuer gilt für alle KFZ ohne kat mit Erstzulassung IN Ö vor 1988...
bei KFZ, die erst nach 1988 erstmalig IN Ö zugelassen worden sind, gibt es keine Strafsteuer (wurde vergessen!), unabhängig davon, wann das Auto tatsächlich gebaut worden ist oder woanders erstmalig angemeldet worden ist.
1988 dachte man (die Finanz) nicht an die Möglichkeit des Imports von katlosen Oldtimern....
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marvin hat geschrieben:Du dürftest Glück haben:
bei KFZ, die erst nach 1988 erstmalig IN Ö zugelassen worden sind, gibt es keine Strafsteuer (wurde vergessen!), unabhängig davon, wann das Auto tatsächlich gebaut worden ist oder woanders erstmalig angemeldet worden ist.
1988 dachte man (die Finanz) nicht an die Möglichkeit des Imports von katlosen Oldtimern....
Die Strafsteuer gilt für alle KFZ ohne kat mit Erstzulassung IN Ö vor 1988...
gut zu wissen - kann ich mir das irgendwo downloaden? - brauch das für die versicherung, die glaub ma ned



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- Tom
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Marvin, du sagst "in sich schlüssig"? Was ist dann bitte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Also genau jene Geschichte mit Zulassung in A vor oder ab 87 ?!
Wieso muß ich eine Strafsteuer zahlen und der Driver nicht
Ich seh schon, werde den Cuda wieder zurückschicken nach Hamtramck und noch mal rüber holen. Einen Typenschein hätte ich ja
Wieso muß ich eine Strafsteuer zahlen und der Driver nicht

Ich seh schon, werde den Cuda wieder zurückschicken nach Hamtramck und noch mal rüber holen. Einen Typenschein hätte ich ja

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- marvin
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Driver hat geschrieben:superbee hat geschrieben:Driver hat geschrieben: brauch das für die versicherung, die glaub ma ned![]()
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Hört sich nach Spezialisten an![]()
uniqa-die solltens eigentlich wissen
Die bei der Versicherung wissen es, sie wollen es nur nicht wahr haben, meiner wurde auch erst vor 2 Jahren in Ö typisiert und anfangs verrechnete mir die SK ebenfalls die Strafsteuer. Ich vermute, daß Sie sich die Kohle dann selbst einsacken wollten, weil Sie glauben, daß die Leute nicht wissen wie die KFZ-Steuer berechnet wird. Ein Anruf genügte und mir wurden die 20% wieder retouniert.
Falls deine Versicherung den Ausdruck vom ÖAMTC nicht akzeptiert kann ich dir das Gestzt besorgen, zumindest den §.
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