SAE PS auf DIN PS umschlüsseln und eintragen ?
Moderator: superbee
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SAE PS auf DIN PS umschlüsseln und eintragen ?
Hab schon die Sufu genötigt aber nix definitives gefunden - bei meinem Thunderbird sind offensichtlich die SAE PS eingetragen worden bei der Ersttypisierung - macht ja doch einen kleinen Unterschied nach der neuen Berechnung ab diesem Jahr...
lt. Auskunft des TÜV Österreich in Wien macht der keine Gutachten das mans bei der LR eintragen lassen kann - gibts da wem im Forum der sowas macht ? (bekanntlich geht bei der LR ja nix ohne das ein anderer schuld dran ist...)
Danke mal im Voraus - gerne auch per PN
lt. Auskunft des TÜV Österreich in Wien macht der keine Gutachten das mans bei der LR eintragen lassen kann - gibts da wem im Forum der sowas macht ? (bekanntlich geht bei der LR ja nix ohne das ein anderer schuld dran ist...)
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falls es nur um die motorbezogene Versicherungssteuer geht:
Dafür muss nicht umtypisiert werden; Versicherungen berücksichtigen einen 20%igen Abschlag - dazu gab es schon genug Info in diesem forum, allenfalls Suchfunktion benutzen.
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wie gesagt vor 2 wochen mit dem TÜV gesprochen, die machen das nimmer hat mit der Assi vom Töpfl ausgerichtet ...
direkt zu LR in Wiener Neudorf spar ich mir, is nur versch***** Zeit...
die Versicherung nimmt die KW aus dem Typenschein - die 20% die du meinst sind wahrscheinlich die Strafsteuer für Auto ohne Kat das ist eh kein Problem...
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bei mir haben sie bei der Prüfstelle (TÜV) nachgeschaut wieviel PS das Auto laut Liste hat... da stand natürlich die SAE Leistung, welche sie dann umgerechnet haben und eingetragen ohne Diskussion
die hatte ein ganzes Buch mit sämtlichen Autos, Motoren und deren Leistung sae oder din je nach Baujahr
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Als ich bei meiner Versicherung darauf hingewiesen hatte das SAE nicht gleich DIN PS sind, hätten die mich zur Überprüfung geschickt zum Ermitteln der tatsächlichen PS.... da hab ichs dann gelassen. Von diesem 20%igen Abschlag wollten die nix wissen.....
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danke mal für die antworten - die Versicherung hat nur gemeint sie nimmt die KW aus dem Typenschein, was anderes zählt nicht - der TÜV sagte "machen wir nicht" und einen Zivilgutachter hätte ich jetzt der gegen bares das umtragen lässt - wenn hier keiner eine andere Idee hat (hoffe mal das sich einer der Zivilgutachter hier aus dem Forum noch meldet) dann werd ich in die Tasche greifen - mit der Ersparnis bei der steuer hätte ichs in nicht mal 2 Jahren eh wieder herinnen....
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Bei der Allianz war es kein Problem. Die 260 PS sind dann auf 208 PS umgerechnet worden und dafür habe ich Steuer bezahlt. Irgendwo im Gesetz gibt es den entsprechenden Passus. Sinngemäss: Fahrzeuge aus dem anglo-amerikanischen Raum bis Bj 71 (Stand vor ein paar Jahren) können -20 % der angegebenen PS beanspruchen, auch wenn es nicht explizit so angegeben ist. Nach 1971 nur wenn in der Genehmigung die SAE explizit so genannt sind.
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Trotz unterschiedlicher Berechnungsweise folgt die angegebene Umrechnung einer Definition des Erlasses des :
Bundesministeriums für Finanzen GZ 103 004/1-IV/10/93 vom 25. März 1993:
"Ist bei Fahrzeugen, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1.1.1972 ausgestellt wurde, die
Motorleistung ausdrücklich in SAE-PS angegeben, so sind ohne weiteren Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die
angegebenen SAE-PS um 20% zu kürzen bzw. der Umrechnung auf kW die Formel: 1 SAE-PS = 0,588399 kW zugrunde zu
legen. Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."
Alle anderen Umrechnungswerte sind aufgrund der nachfolgend geschilderten unterschiedlichen Ermit
meinst du diesen abschnitt ? - auch hier muß ich irgendwie nachweisen das die SAE PS eingetragen sind...
Bundesministeriums für Finanzen GZ 103 004/1-IV/10/93 vom 25. März 1993:
"Ist bei Fahrzeugen, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1.1.1972 ausgestellt wurde, die
Motorleistung ausdrücklich in SAE-PS angegeben, so sind ohne weiteren Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die
angegebenen SAE-PS um 20% zu kürzen bzw. der Umrechnung auf kW die Formel: 1 SAE-PS = 0,588399 kW zugrunde zu
legen. Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."
Alle anderen Umrechnungswerte sind aufgrund der nachfolgend geschilderten unterschiedlichen Ermit
meinst du diesen abschnitt ? - auch hier muß ich irgendwie nachweisen das die SAE PS eingetragen sind...
- marvin
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Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."
Genau dieser Erlass ist es und Du musst nur nachweisen, dass zB in 1969 in den USA nur SAE-PS angegeben wurden (da reicht ein C&F Hefterl dafür...).
Versicherungen stellen das aber bei Baujahren 1971 und älter normalerweise überhaupt nicht in Frage, weil sie sowieso nur für die Finanz inkassieren. Nur den Erlass kennen nicht alle.
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die Versicherung hat mir auch gesagt dass sie das ausm Typenschein nehmen... vielleicht wäre es anders wenn wirklich SAE dabei steht, was ich aber noch nie gesehen habe
daraufhin ab zum TÜV Austria, Problem genannt, Problem erkannt und ausgebessert.. dauerte 1 Tag und kostete 0 Euro
danach nochmal zur Versicherung und die neue PS bzw KW Zahl in die Polize eingetragen und versichert, fertig
lass dich nicht abwimmeln beim TÜV... sag du willst mit dem Chef oder Leiter der Prüfanstalt sprechen notfalls, die machen das, das ist ihr Job!
daraufhin ab zum TÜV Austria, Problem genannt, Problem erkannt und ausgebessert.. dauerte 1 Tag und kostete 0 Euro
danach nochmal zur Versicherung und die neue PS bzw KW Zahl in die Polize eingetragen und versichert, fertig
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Hallo,
Hab das auch diese Woche bei der Landesregierung machen lassen(-50kw
). Hat anstandslos funktioniert und nichts gekostet. Wichtig ist, dass es auch in der Datenbank vermerkt ist, denn von dort holen sich die Versicherungen die Werte. Lt. meiner Versicherung (Allianz) können sie selbst keine Änderungen vornehmen.
Lg Martin
Hab das auch diese Woche bei der Landesregierung machen lassen(-50kw

Lg Martin
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hatte vor ein paar Jahren auch das Problem das ich zu viel steuern bezahlte weil die Versicherung die 20 % Strafsteuer berechnete obwohl Einzelgenehmigung nach 86. Das habe ich 5 Jahre brav bezahlt bis ich selbst nachgerechnet habe. Auf Beschwerde wurden mir die letzten 3 Jahre rückerstattet, länger kann man das FA nicht rückwirkend belangen. Im Gegenzug kann das FA aber bei uns viel länger zurückgreifen. Typisch.
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93er Caprice zum schlachten
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