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20% Strafsteuer - neu typisieren?

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 13:10
von eldorado
Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall an:

Ein Freund hat ein Fahrzeug BJ 1967 das 1977 in Ö einzelgenehmigt wurde.
Er zahlt daher 20% Strafsteuer für ein Auto das mit 281 PS eingetragen ist.

Bei der Typisierung wurde damals versehentlich die Typennummer statt der VIN in den Typenschein eingetragen...
Wäre es theoretisch möglich das Auto noch mal neu zu typisieren da ja die VIN bisher noch nirgends auftaucht?
Könnte man sich dann die 20% Strafsteuer ersparen? Welche Dokumente bräuchte er sonst noch? Title etc aus USA ist ja nicht mehr vorhanden...
Kaufvertrag aus Ö gibts noch.
Ich denke es gibt keine Möglichkeit da kein Title vorhanden - nicht das er das machen wollen würde - es geht nur darum ob es grundsätzlich möglich wäre.

Die Strafsteuer ist ja echt eine riesen Sauerei...

cu,
Gerald

typisierung

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 14:27
von beachcruiser
ich denke er könnte, wenn er das wollte, das auto einfach typisieren - natürlich nur als hist. auto. denn lt. vin gibt es das auto in A gar nicht.
und wenn er keinem was erzählt ist es einfach eine neutypisierung.

den title braucht er eigentlich auch nicht. evtl einen kaufvertrag, aber auch der ist nicht zwingend nötig. er könnte das auto zb in D auch per handschlag gekauft haben.

lg

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 15:14
von eldorado
Aber bisher musste ich beim Typisieren immer Fahrzeugpapiere vorweisen?
Wüsste nicht wie es ohne die ginge??

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 18:35
von Harry
Glaub auch nicht das sowas geht.
Den einen Typenschein mit Anmeldung gibts ja.
Da müsste man schon den Typenschein verlieren und neu typisiern oder sowas.... :idea: :?:

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 20:00
von bullitt
Auto abmelden, neu typisieren mit Kaufvertrag..denke schon dass das geht, allerdings nur wenn es auch als historisches KFZ durchgeht. Da sicher keine Verzollung nach EU-Nummer vorliegt, müsste also ein Gutachter die Kriterien überprüfen. Und genau da sind sie in Österreich sicher strenger als zB in Holland..

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 22:02
von eldorado
Auto ist in perfektem Originalzustand... Fürs Anmelden muss man doch auch nach dem Typisieren immer den Verzollungsnachweis vorlegen?

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 22:16
von sascha1982
Wozu dad ganze? Hat der wagen nacher weniger ps?

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 22:34
von eldorado
Nein aber die Strafsteuer könnte wegfallen - kein unerheblicher Betrag vor allem bei der bevorstehenden Erhöhung der KFZ Steuer sind die 20% Strafsteuer nicht unerheblich...

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 22:37
von sascha1982
Ginge es nicht einfacherr den wagen einfach mit vorhandenen papieren auf historisch umtypisieren zu lassen?

Verfasst: Mittwoch 12. Februar 2014, 22:41
von eldorado
Beim Umtypisieren bleibt leider die Strafsteuer bestehen weil das Auto 1977 in Ö erstmals zugelassen wurde... Da ändert leider das historische Typisieren auch nix...

Verfasst: Donnerstag 13. Februar 2014, 00:05
von bullitt
eldorado hat geschrieben:Auto ist in perfektem Originalzustand... Fürs Anmelden muss man doch auch nach dem Typisieren immer den Verzollungsnachweis vorlegen?


Die Nova knüpft an die Verzollung an, ist also beim Finanzamt gefragt.
Der Zustand des Autos reicht für erhaltenswertes Fahrzeug alleine nicht aus - es muss auch einen bedeutenden Schritt in der Menschheitsgeschichte darstellen und selten sein - wie streng das bei uns gehandhabt wird? keine Ahnung, aber zB die deutschen sind strenger als die Käseköpfe.

Verfasst: Donnerstag 13. Februar 2014, 06:42
von eldorado
Reicht es wenn es in der Liste der Erhaltenswürdigen Fahrzeuge steht?

Verfasst: Donnerstag 13. Februar 2014, 07:25
von superbee
eldorado hat geschrieben:Reicht es wenn es in der Liste der Erhaltenswürdigen Fahrzeuge steht?


was da drinsteht und mind zustand 3 hat ist erhaltungswürdig.