Grüß Euch,
Eine der seltenen Importfragen....
Welche Voraussetzungen muss ein Auto aus Deutschland erfüllen, damit keine NOVA und CO2 Steuer abzugeben ist?
Erstzulassung usw. sollten ja relevant sein, aber in knapp 10 Jahren der theoretischen US Car Szene habe ich das nicht begriffen.
Danke im Voraus....
Wann ist NOVA / CO2 zu bezahlen?
Moderator: superbee
- Kevman
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ist auch schwer zu begreifen wenn alle paar monate eine grundlegende änderung verabschiedet wird.
aktuell gilt die in österreich gültige regelung zum zeitpunkt der erstzulassung des fahrzeugs in der EU.
sprich, für EZ vor 92 keine nova (da gabs noch keine nova), 92-30.6.2008 nova, danach nova und ev. co2 bei ausstoss über der freigrenze mit unterschiedlichen berechnungen im laufe der jahre.
aktuell gilt die in österreich gültige regelung zum zeitpunkt der erstzulassung des fahrzeugs in der EU.
sprich, für EZ vor 92 keine nova (da gabs noch keine nova), 92-30.6.2008 nova, danach nova und ev. co2 bei ausstoss über der freigrenze mit unterschiedlichen berechnungen im laufe der jahre.
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ownor hat geschrieben:ist auch schwer zu begreifen wenn alle paar monate eine grundlegende änderung verabschiedet wird.
aktuell gilt die in österreich gültige regelung zum zeitpunkt der erstzulassung des fahrzeugs in der EU.
sprich, für EZ vor 92 keine nova (da gabs noch keine nova), 92-30.6.2008 nova, danach nova und ev. co2 bei ausstoss über der freigrenze mit unterschiedlichen berechnungen im laufe der jahre.
ich bin jetzt total verwirrt. ich les jetzt seit ner stunde hier verschiedne beiträge die nova betreffend und kenn mich jetzt nimmer aus. ist jetzt eine nova zu zahlen wenn das auto NACH 1992 in der eu das erste mal angemeldet wurde oder versteh ich das falsch? das heisst wenn ich in DE ein 40 jahre altes auto kauf welches erst 2010 aus den USA importiert wurde zahl ich dann bei uns nova? sorry dass ich frage- das wird ja sicher oft diskutiert.
- wur10
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ownor hat geschrieben:ist auch schwer zu begreifen wenn alle paar monate eine grundlegende änderung verabschiedet wird.
aktuell gilt die in österreich gültige regelung zum zeitpunkt der erstzulassung des fahrzeugs in der EU.
sprich, für EZ vor 92 keine nova (da gabs noch keine nova), 92-30.6.2008 nova, danach nova und ev. co2 bei ausstoss über der freigrenze mit unterschiedlichen berechnungen im laufe der jahre.
....aber wie is das dann gemeint mit der erstzulassung in der eu?
- wur10
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