Seite 1 von 1

Gurtenpflicht?!

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 16:02
von 300er440tnt
hy @ all!
hab mal ein thema aus dem deutschem mopar-forum aufgegriffen das mich hier auch interessieren würde.
wie schauts eigentlich mit den gesetzten bei uns aus wenn man z.B. auf der rückbank kinder befördert und man keine gurte hat. mich haben nämlich schon öfters bekannte gebeten mal mit deren kindern im 300er eine kleine runde zu drehn.
aber nicht das mich da die rennleitung aufhält und mir deshalb noch einen punkt im führerschein verpasst :( da kinder nicht gesichert.
gibt es da ausnahmen zwecks oldtimer :shock:
gruß -reini

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 16:10
von Jeep1
Hi

Ich weis nur bei unsern Buick (Bild) ist im Typenschein eingetragen das es keine Gurten gibt. Also können die Polizisten wegen dem nicht strafen. Erst wenn im dem Auto damals Gurte verbaut wurden müssen die vorhanden sein.

mfg Tom
Bild

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 16:24
von ThxDex
Hallo,

ich bin mal mit meinem ex Fiat 500 in eine Kontrolle gekommen mit 2 Kids an Bord. Der hatte hinten auch keine Gurte. Der Bulle hat nur gemeint "... ah, der hat hinten eh keine Gurte".

Ich denke die sagen nix wenn man nicht grad wie ein Verrückter daherkommt.

Gruss
Ingo

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 16:35
von superbee
Ich schätz mal dass wenn er "Ohne Gurte" eingetragen hat, wird dass passen :roll:

Persönlich bin absolut dagegen Kleinkinder ohne Gurte zu befördern, aber dass sehen hier sicher alle so :wink:

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 16:51
von judge
@300er440tnt:

der entscheidende passus ist §106 abs. 5 KFG 1967:

Ist das Fahrzeug, ausgenommen Beförderung in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, nicht mit Sicherheitssystemen (Sicherheitsgurten oder
Rückhalteeinrichtung) ausgerüstet, so dürfen Kinder, die das dritte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht befördert werden und
müssen Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr auf anderen als den
Vordersitzen befördert werden.


ob und wenn ja mit wievielen gurten ein kfz ausgerüstet sein muss, ergibt sich in der regel aus der erstzulassung (den zulassungsbestimmungen zum zeitpunkt der erstzulassung) in ö/typenschein/einzelgenehmigung bzw. den jeweiligen ausnahmebestimmungen beim import von oldtimern, die dieser definition entsprechen.

in der regel wird in ö nicht verlangt, oldtimer diesbezüglich umzurüsten - die umrüstungen betreffen meist die dinge, die in ö immer schon verboten waren (streulicht, folgetonhupen, etc.).

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 18:58
von Christl
Ich wurde voriges Jahr zwei mal mit meinem Jungen angehalten, aber hatte nie Probleme wegen nicht vorhandener Gurte.

Hab aber schon mal Nachrüstgurte in der Edeltuningschmiede (Forstinger) gesehen.

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 19:17
von mhp76
Da stellt sich mir eine zusätzliche Frage.

Wenn man nur Beckengurte(Cadi Seville `76) hinten hat, muß das Kind auf einer Sitzerhöhung platznehmen? Is´ja eigentlich unsinnig, weil ja der Gurt über den Brustbereich (führung über den Hals) fehlt. oder?

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 19:45
von judge

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 22:43
von mhp76
natürlich machen die Gurte Sinn! Ich meinte nur, ob man bei Beckengurten auch noch das
verwenden muß, oder nicht!Bild

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 22:48
von judge
@mhp76: müssen - nein. sinn machen würde es schon... aber das war nicht die frage.

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2006, 22:49
von mhp76
danke!