superbee hat geschrieben:Ich hab jetzt nur orf.at gelesen und nicht das Urteil, aber das betrifft natürlich primär Länder in denen die Kennzeichen am Auto bleiben obwohl keine Versicherung besteht. In Österreich stünden die Chancen ganz gut dass die Dame sowieso nach dem EKHG haften würde, auch wenn das Auto nicht mehr angemeldet ist.
In Italien gibt es oft Verkehrskontrollen wo sie ausschließlich den Versicherungsnachweis kontrollieren.
genau so ist es.
ich italien sind etwa 75% aller autos NICHT versichert!
pech hat man dann wenn ein unfall passiert mit einem verschulden eines nicht versicherten autos, man kann zwar dann mit rechtsanwälten einklagen versuchen, wird aber in fast allen fällen pech haben.
wie das funktioniert, in italien bleibt das kennzeichen immer am auto, beim ersten mal anmelden und dann eine gewisse zeit zahlen sie ihre versicherung, dann irgendwann nicht mehr - darum ist die zahl der nicht versicherten fahrzeuge in italien so hoch.
meine quelle ist ein persönlich bekannter carabinieri-polizia beamter.