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Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 20:05
von Günther-C3
Hallo zusammen!
Was sagt ihr dazu:
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abg ... r-18178410

Gilt für Fahrzeuge die 2020 erstmals in Österreich zugelassen werden. Gilt somit auch, wenn man sich ein Oldtimer-US-Car rüberholt, weil es ja 2020 dann in der EU erstmalig zugelassen wird.
Und jedes Jahr sind dann Verschärfungen geplant. Lest euch mal das genau durch.

Lg Günther

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 20:12
von eric1617
Dann werden unsere Willhaben Gehirnakrobaten mit ihren Spakowunschpreisen so richtig durchstarten...

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 20:17
von 1960coupe
Steht aber nix von das erstmalig in österreich zugelassen
Sondern nur erstzulassung

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 23:15
von Pinto
Das mit dem US-Import hab ich mich auch schon gefragt, aber wenn das als Erstzulassung gewertet wird kannst das Importieren dezent abschreiben, denn die neue motorbezogene Versicherungssteuer ist vom CO2 Ausstoß abhängig... :finger:

Hoffen wir mal, dass das nicht so ist... :knie1:

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 23:56
von Elrond
Erstzulassung bedeutet auf Beamtendeutsch übersetzt Neuwagen... ;)

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 05:02
von dielinde
:D Genau, also österreichische Gebrauchthaufen und auch EU Importe sind von der neuen Regel ausgenommen... Ich hasse das Beamtendeutsch auch.

Die wollen jetzt jeden quälen, der einen feuerspeienden Neuwagen sich zulegt....

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 08:05
von badass454
Wieder ein Schuss ins eigene Knie

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 08:36
von roland-1
"Für die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer ist in der neuen Rechtslage u.a. das Datum der erstmaligen Zulassung ausschlaggebend, wobei es unerheblich ist, in welchem Land die erstmalige Zulassung erfolgte."

https://oldtimerfakten.at/fakten/30_neu ... ab-1102020

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 08:55
von ami74
da steht:

Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach Österreich importiert wurden.

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 09:25
von simonB.
eric1617 hat geschrieben:Dann werden unsere Willhaben Gehirnakrobaten mit ihren Spakowunschpreisen so richtig durchstarten...



:lol: :lol: :lol:

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Mittwoch 9. September 2020, 16:44
von Günther-C3
Mit "im Ausland zugelassen" ist die EU gemeint. Also egal welches Land der EU. Wenn du ein Auto aus einem Drittland (USA) importierst, dann ist die erstmalige Zulassung hier in der EU schlagend, also ist das "alte" Auto hier in der EU eine Neuzulassung.
Und da unsere US-Cars etwas mehr CO2 ausstoßen, wird es jeden treffen, der sich nach dem 30. September einen Oldtimer aus den USA importiert.

Lg Günther

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 07:41
von roland-1
Günther-C3 hat geschrieben:Mit "im Ausland zugelassen" ist die EU gemeint. Also egal welches Land der EU. Wenn du ein Auto aus einem Drittland (USA) importierst, dann ist die erstmalige Zulassung hier in der EU schlagend, also ist das "alte" Auto hier in der EU eine Neuzulassung.
Und da unsere US-Cars etwas mehr CO2 ausstoßen, wird es jeden treffen, der sich nach dem 30. September einen Oldtimer aus den USA importiert.

Lg Günther


Aha, und woher nimmst du diese Information, dass hier die EU gemeint ist? Ich nehme mal an, dann würde es heißen "in der EU zugelassen".

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 11:12
von hier-kommt-kurt
Nö. Dann würde *innergemeinschaftliche Verbringung* oder *Drittstaat* stehen, alleine schon um Konstruktionen rund um den Brexit zu definieren. Ich sehe verstärkt seit einem Jahr Autos mit GB Kennzeichen Richtung Rumänien/Bulgarien fahren, aber nur selten in die andere Richtung. Ein Schelm, der sich dabei was denkt.

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 12:45
von roland-1
hier-kommt-kurt hat geschrieben:Nö. Dann würde *innergemeinschaftliche Verbringung* oder *Drittstaat* stehen, alleine schon um Konstruktionen rund um den Brexit zu definieren. Ich sehe verstärkt seit einem Jahr Autos mit GB Kennzeichen Richtung Rumänien/Bulgarien fahren, aber nur selten in die andere Richtung. Ein Schelm, der sich dabei was denkt.


Was meinst du mit "Nö"? Ich kann deinem Post nicht entnehmen, ob du jetzt meiner Meinung oder Günthers Meinung bist.

*innergemeinschaftliche Verbringung* bedeutet innerhalb der EU
*Drittstaat* ist kein EU-Mitglied
Es steht aber keines von beiden in der Vorschrift, wie meinst du das?

Motorsteuer neu ab 30. September 2020

Verfasst: Donnerstag 10. September 2020, 20:05
von hier-kommt-kurt
@roland-1 Sorry, hatte die Seite so lange offen, dass sich zwischenzeitlich ein anderer Post dazwischengesetzt hat. Meine Meinung war an Günther-C3 adressiert. Ich mag nur dieses elendslange zitieren nicht, deswegen die Verwirrung.
Aber habe mittlerweile etwas rumgefragt, das Land braucht Geld, weil wirs für anderen Schmarrn rausgeschmissen haben, von daher ist gut möglich, dass hier abkassiert werden soll, durch die Hintertüre sozusagen. Wo bleibt eigentlich die Interessenvertretung der Oldtimer-Fahrer, also die Heinis, die im historischen Beirat sitzen?