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Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Montag 25. März 2024, 19:44
von confUsed?
Ich habe heute Post vom Zoll bekommen und blicke nicht ganz durch.

Zollwert 284,26€ darauf 3,5% Zoll = 294,21€ soweit so gut.
Bemessungsgrundlage für die EUSt ist lt. dem Zolldokument jetzt aber aufeinmal 328,71€ und darauf rechnen sie mir die 20%

Kann mir wer erklären wo die 328€ herkommen?

Der https://www.importkostenrechner.at/ nimmt als Bemessungsgrundlage auch die 294€

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 08:14
von Monte70
Hier wird die Zollsumme von 3,5% zur Bemessungsgrundlage bei der EUSt hinzugerechnet. Das ist korrekt und legal.

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 09:19
von roland-1
Auf die Versandkosten ist ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, möglicherweise liegt es daran?

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 13:47
von confUsed?
Monte70 hat geschrieben:Hier wird die Zollsumme von 3,5% zur Bemessungsgrundlage bei der EUSt hinzugerechnet. Das ist korrekt und legal.


Ja aber das scheint ja nicht der Fall zu sein? oder versteh ich das falsch?

Zollwert ist 284,26€ <- da sind die Versandkosten bereits dabei
Zoll von 3,5% ist demnach 9,95€

Zollwert + Zoll = 284,26+9,95 = 294,21€ <- Jetzt wäre ich in meiner Naivität davon ausgegangen das dies die Bemessungsgrundlage für die EUSt ist, dort wurden aber 328,71€ beanschlagt und darauf nochmal die 20% geschlagen.

Bild

Aber wo kommen die 328,71€ her?

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 15:37
von Monte70
die ZBAG Kosten sind die Frachtkosten außerhalb der EU anfallen und mit dem Kaufpreis die ZOllbemessungsgrundlage bilden.
Zur EUSt Bemessungsgrundlage kommen zum Zoll auch alle Kosten innerhalb der EU (Fracht, Zollabfertigungskosten) dazu.

Für Luftfrachtkosten aus den USA gibt es einen Aufteilungsschlüssel von 78% für Sendungen aus aus dem Westem bzw. 70% von der Ostküste aus zu berücksichtigen.
Das heißt, dass bei EUR 100,00 Gesamtluftfrachtkosten aus z.B. Kalifornien 78% (in dem Fall € 78,00) zur Zollbemessungsgrundlage Kaufpreis hinzugerechnet werden.

Der genaue Abgangsflughafen kann aus dem Tracking und Tracing der Sendungsnummer des Paketdienstleisters herausgefunden werden.

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 15:47
von Monte70
roland-1 hat geschrieben:Auf die Versandkosten ist ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, möglicherweise liegt es daran?


das ist richtig. das sind die Versandkosten und Abfertigungskosten innerhalb der EU.

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 20:32
von confUsed?
Danke Monte! OK damit wird es klarer. Bei mir handelt es sich um eine Teillieferung. Weder der Warenwert noch die Versandkosten dieser Lieferung sind so auf der Rechung aufgeführt, deshalb ist es ein bisschen mühsam nachzuvollziehen. Ich versuch mal es anhand meines Beispiels durchzuexerzieren.

Also Warenwert = 223USD = 203,76€
Versandkosten = 115€

ZBAG Beförderungskosten außerhalb der Gemeinschaft -> in meinem Fall LOUISVILLE scheinbar 70% -> 80,5€
ZBBO Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort (EUSt) -> 100% - ZBAG -> in meinem Fall 30% -> 34,5€


Zoll:
203,76€ Warenwert + 80,5€ (ZBAG) = Bemessungsgrundlage Zoll: 284,26€ davon 3,5% Zoll = 9,95€
284,26 + 9,95 = 294,21€

EUSt:
Ergebnis von oben 294,21€ + 34,5€ (ZBBO) = Bemessungsgrundlage EUSt: 328,71€ davon 20% = 65,74€

Gesamtabgaben 9,95€ Zoll + 65,74€ EUSt = 75,69€

Der https://www.importkostenrechner.at/ kommt auf 11,16€ Zoll + 66,94€ EUSt und ist damit ein bisschen konservativer.

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 21:39
von hier-kommt-kurt
Ja, es ist eine Raketenwissenschaft. Ein Freund von mir arbeitet genau dort, also beim Zoll. Sein Kollege hat aufgegeben und sie finden niemanden, der den unterbezahlten Job machen will Andauernd Randale mit den Kunden, Schelte vom Chef, Überstunden am WE.
Sorry für OT, aber die Tariftabelle und die Warennummern durchschaut man echt schwer. Warum nicht einfach eine flatrate, sagen wir 7 % vom Rechnungswert und gut isses?

Zoll: Bemessungsgrundlage EUSt?

Verfasst: Mittwoch 27. März 2024, 05:44
von Monte70
hier-kommt-kurt hat geschrieben:Ja, es ist eine Raketenwissenschaft. Ein Freund von mir arbeitet genau dort, also beim Zoll. Sein Kollege hat aufgegeben und sie finden niemanden, der den unterbezahlten Job machen will Andauernd Randale mit den Kunden, Schelte vom Chef, Überstunden am WE.
Sorry für OT, aber die Tariftabelle und die Warennummern durchschaut man echt schwer. Warum nicht einfach eine flatrate, sagen wir 7 % vom Rechnungswert und gut isses?


ich arbeite an der anderen Seite deines Freundes als Zolldeklarant. Die Sache mit dem TARIC (=EU Zolltarif) kann ich nur zu gut nachvollziehen. Das für uns interessante Kapitel mit den KFZ-Teilen ist ein besonders umfangreiches.
Kleines Beispiel gefällig: Windschutzscheibe ohne Rahmen 7007 (3% Zoll), Windschutzscheibe mit Rahmen 8708 (4,5% Zoll).
Vor dem richtigen Tarifieren sind im Zweifelsfalle die Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der Warengruppen zu prüfen.