Ich habe meine Corvette aus der Schweiz geholt und im Thread den Tom verlinkt hat steht eigentlich das wichtigste.
Was ist zu beachten:
1. Transport und Einfuhr
Beim Import aus einem EU-Land ist kein Zoll und Einfuhrumsatzsteuer notwendig, beim Import aus dem EU-Ausland sehr wohl.
Beim Kauf von privat sollte ein notariell-beglaubigter Kaufvertrag aufgesetzt werden, ist jedoch nicht Pflicht, der Zöllner wird dann aber sehr sehr sicher ein Wertgutachten verlangen. Beim Kauf vom Händler ist dies nicht notwendig. Der Kaufpreis ist auch bei der Nova-Berechnung ausschlaggebend!
Transport: Entweder selber Einführen auf Hänger oder es fährt noch selbst oder über einen Spediteur. Vorteil Spediteur: der verzollt den Wagen auch gleich und wickelt den ganzen Transport ab. Nachteil Spediteur: Meistens sind Beschädigungen an den Fahrzeugen nicht versichert bzw. fährt vielleicht mal schnell einer ne Runde auf dem Speditionsgelände oder so. Ausserdem lässt sich ein Spediteur seine Leistungen teuer bezahlen.
Vorteil Selbstimport: Man hat immer alles im Auge, bzw. in der Verantwortung (für manche auch ein Nachteil), es kostet weniger und man weiß immer dass niemand was am Auto macht.
Nachteil Selbstimport: großer Aufwand
1.1. Zoll
Bei Einfuhr des Autos muss entweder an der Grenze der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt werden oder ein Versandschein T1 ausgestellt werden. Wie das genau läuft erklären einem die Zöllner sehr gern. Sehr wichtig ist für den Zoll wie alt das Auto ist und ob dies auch in den Papieren des Ursprungslandes ausgewiesen wird! Die magische Grenze ist hier 30 Jahre.
1.1.1. Ist es jünger sind 10% Zoll und 20% Einfuhrumsatzsteuer (Achtung EUSt wird auf Basis Kaufpreis+Transportkosten+Zoll gerechnet, also hat man 32% bei der Einfuhr zu zahlen, nicht 30%).
Die Transportkosten beim Eigenimport können ebenfalls berechnet werden, und zwar mit dem amtlichen KM-Satz mal den gefahrenen km bis zur Grenze!
1.1.2. Ist es älter sind 0% Zoll (also nix) und 10% Einfuhrmsatzsteuer fällig, ab und zu lassen sich die Zollbeamten etwas bitten, da muss man dann mit den entsprechenden Gesetzestexten winken und quasi belegen, dass man recht hat. Was hier wichtig ist, ist die Originalität des Autos! Nur Originale kommen in den Genuss dieser Vergünstigung. Auch die Transportkosten werden hier natürlich wieder in die Berechnung mit einbezogen (besser gesagt, können miteinbezogen werden)
2. Typisierung
Da kommts jetzt sehr auf die Kompetenz und Freundlichkeit des Prüfers an. Grundsätzlich sind rote Blinker nicht mehr erlaubt, aber in Graz kriegt man sie angeblich noch eingetragen bzw. hat da scheinbar der Riekmann ne Möglichkeit die zu typisieren (jedoch verlangt er dafür auch seine üblichen Apothekerpreise, einem Bekannten hat er die Typisierung mit rotem Blinkern etc für 800? angeboten).
Ansonsten sollten orange Blinker drin sein, Vorne auf europäische Beleuchtung umgerüstet sein (zB H4 statt Sealed Beams), aber es achtet nicht immer jeder darauf. Das Licht sollte auch asymetrisch sein, die Amis sind normalerweise aber immer mit symetrischer Beleuchtung ausgestatten (hier gehts um die Ausleuchtung der Straße).
Ansonsten sollte eben alles funktionieren, wie wenn man Pickerl machen würde.
Hier kommen wieder die 30 Jahre, ist das Auto original und älter als die 30 Jahre, so sollte das im Typenschein vermerkt und als historisch-erhaltenswertes KFZ ausgewiesen werden, das ist ausschlaggebend für die Nova-Befreiung! (siehe weiter unten) ABER dadurch darf man das Auto nur mehr 120 Tage im Jahr fahren und MUSS ein Fahrtenbuch darüber führen. Das heißt das Auto kann jederzeit gefahren werden, nur eben an nur 120 Tagen im Jahr. Ich lege zB meine Kennzeichen Mit Ende Oktober retour und hol sie mir mit Anfang Mai, also dauert meine Saison 5-6 Monate, das sind 150-180 Tage, und ich fahr auf keinen Fall jeden Tag damit.
Kostenpunkt ca. 150?, je nach Anzahl der Ausnahmegenehmigungen.
3. NoVA
Nach der Typisierung gehts dann auf zum Finanzamt, und dort einfach durchfragen wo man den wegen der Nova hin müsste. Dort gibts entweder eine Bestätigung dass man keine NoVa zahlen muss, oder ein Formular zur Selbstberechnung und einen Zahlschein.
3.1. Auto jünger als 30 Jahre: Abhängig vom Verbrauch wird die Normverbrauchsabgabe errechnet, bei Amis kann man fast immer 16% annehmen. Auch hier ist die Berechnung wieder sehr Finanzminister-freundlich, und zwar stellen Kaufpreis+Transportkosten+Zoll die Basis dar, von der der Betrag errechnet wird, und dann wird dafür nochmal 20% MwSt dazugerechnet.
Als Beispiel:
Kaufpreis 10.000
jünger als 30 Jahre
Transportkosten 2.000
Zoll= (10.000+2.000)*0,10 = 1.200
EUSt = (10.000+2.000+1.200)*0,20 = 2.640
Bei Einfuhr zu bezahlen: 1.200+2640 = 3840
Nova = (10.000+2.000+1.200)*0,16 = 2.112
MwSt auf Nova = 2.112*0,20 = 422,4
Zu zahlende Nova inkl MwSt: 2534,4
Also kann man schon mal mindestens mehr als die Hälfte des Kaufpreises plus Transport anlegen für Zoll und Nova.
3.2. Älter als 30 Jahre - Hier ist es wesentlich angenehmer, es gibt hier keine Nova!

ABER auch hier ist wieder die Originalität ausschlaggebend, nicht original, nicht Nova-befreit. Allerdings wird das vom Beamten des Finanzamtes nicht sonderlich genau überprüft, er könnte jedoch einen Nachweis dafür verlangen, da man eigentlich die Originalität nachweisen muss!
4. Anmeldung, Versicherung, Steuer
Ist das Kapitel Nova erledigt, ab zur Versicherung. Fast alle Versicherungen bieten einen speziellen Oldtimer-Tarif an, die Steuer jedoch bleibt in voller Höhe. Ich zahle zB 16? Versicherung im Monat und 72? Steuern.
Tja, dann Anmelden, Taferl rauf und Spaß haben.
Ich hoffe ich hab das ganze einigermaßen Verständlich formuliert, ansonsten einfach fragen
lg
Herbert