Habe am 15.dec meinen Chevrolet Blazer um 3000? verkauft. Kaufvertrag wurde vom käufer
unterschrieben. Zahlbar bis 31.12.2004
nicht nur das sich der Typ bis zum vertraglich fixierten datum nicht bei mir gemeldet hat

ist mein darauf folgendes entgegenkommen auch noch frech ausgenützt worden.
mein vorschlag war: er zahlt eine stornogebür wegen nichtzustande kommen des vertrags von 600?.
ich reserviere ihm den wagen aber bis 15. marz 2005 dann aber sind die restlichen 2400? fällig.
dadurch verliert er nicht die stornogebühr.
Ich hätt ja auch nur das storno kassieren und meinen blazer gleich jemandem anderen verkaufen können.
jetzt ruft mich der typ an und meint:" du kannst deinen chevy verkaufen.ich habe die 600? stornogebühr auch nicht

no, na-is ja auch mein auto-na klar kann ich ihn verkaufen.
jetzt hat er verschissen, die 600? klag ich ein!
Also, leute gibts?

Oder, was sagt ihr?
Lg Jürgen