Strafsteuer für vor 01.01.1987 erstzugelassen in A

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MacGyver
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Strafsteuer für vor 01.01.1987 erstzugelassen in A

Beitragvon MacGyver » Donnerstag 20. Mai 2010, 21:07

Hallo an Alle

Auf der ÖAMTC Seite stehts klipp und Klar:

Die um 20 Prozent erhöhte Kfz-Steuer ("Strafsteuer") für nicht abgasarme Fahrzeug gilt nur für Kraftwagen, die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen wurden! Wurde der Oldtimer erst nach diesem Datum erstmals in Österreich zugelassen (unabhängig von seinem tatsächlichen Alter), weil er erst dann aus dem Ausland importiert wurde, entfällt der Zuschlag.

Es steht aber auch gleich darunter:
Es gibt für Oldtimer keinerlei Vergünstigung bei der Kfz-Steuer
Was bedeutet das??

Das findet man auch auf der Seite vom Ministerium:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinfor ... _start.htm

Zumindest war das bis vorige Woche so (bin sicher, das ich das so gelesen habe).
Habe heute endeckt, das der erste Absatz so nicht mehr auf der Seite vom BMF steht,
sehr wohl aber der zweite.
Entweder bin ich Blind oder gibts da was Neues?

Möchte meinen Merc anmelden, der würde nämlich genau da hineinfallen da erst nach 1987 Erstzugelassen in A ohne Kat.

lg, MG

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bullitt
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Beitragvon bullitt » Donnerstag 20. Mai 2010, 23:06

Das bedeutet nur, dass du in Ö die volle Höhe der KFZ-Steuer löhnen musst und es keine Oldtimerermäßigung wie zB in D (190 Euro pro Jahr mit H-Kennzeichen) oder dem Rest Europas gibt!
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Beitragvon frenki » Freitag 21. Mai 2010, 18:34

Hab selbst bis vor 3 Jahren eine C3 gefahren die ich in Ö selbst Typiesiert hab, nach 87.
die 20 % zahlst nicht und soweit ich weis hat sich daran nichts geändert.
Aber du musst auf jeden fall selbst nachrechnen ob du die 20 % auch tatsächlich nicht verrechnet bekommst. Die meisten Finanzer haben davon keine Ahnung.
Hab selbst 4 Jahre zuviel bezahlt bis ich mal nachgerechnet habe. Danach nur für 3 Jahre zurückbekommen, immerhin um die 600€, der Rest war verjährt.
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Beitragvon Kapitänkurtl » Montag 24. Mai 2010, 15:13

D.h. das die Kfz Steuer nach wie vor auch bei Oldtimern von der Leistung also den KW abhängig ist (24KW sind frei bzw. werden abgezogen von der Leistung).

Die 20% davon mehr zahlst du nur wenn er keinen Katalysator hat bzw. alle Vergasermodelle.

Grundsätzlich gilt weisses Pickerl kein Zuschlag - grünes Pickerl 20% mehr steuer :cry:

Lediglich bei der Versicherung gibts Oldtimerprämien.

Allerdings wenn du deinen Wagen in Österreich als Oldtimer anmeldest (Eintrag im Zulassungsschein " Historisches Fahrzeug") darfst du dein Auto 120 Tage im Jahr fahren egal wieviel km , mußt ein Fahrtenbuch führen aber dafür mußt du nur mehr alle 2 Jahre zur Überprüfung und
kannst damit durch jede "Feinstaubzone" fahren weil ausgenommen von den Durchfahrtsverboten da historisches Kulturgut :wink:

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Beitragvon deni » Dienstag 25. Mai 2010, 08:50

gelöscht... :?

lg
mfg deni

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