Verjährung Zoll
Moderator: superbee
- eric1617
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Verjährung Zoll
Bitte um Info:
Fahrzeug wurde vor 30 Jahren aus Amerika nach Österreich importiert. Es existiert lediglich der originale Kaufbeleg. Das Kfz wurde nie in Österreich typisiert.
Verjährt der Zoll irgendwann ?
Oder kann ich evtl. mit einer eidesstattlichen Erklärung agieren ?
Danke
Fahrzeug wurde vor 30 Jahren aus Amerika nach Österreich importiert. Es existiert lediglich der originale Kaufbeleg. Das Kfz wurde nie in Österreich typisiert.
Verjährt der Zoll irgendwann ?
Oder kann ich evtl. mit einer eidesstattlichen Erklärung agieren ?
Danke
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
- judge
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@eric1617: sorry, aber der sachverhalt ist ein bisschen zu wenig:
vor allem kapier' ich nicht, wie das auto nach ö kam.
zum verjähren: da müsstest du beweisen/glaubhaft machen, dass der wagen vor 30 jahren nicht nur gekauft, sondern auch nach ö importiert wurde. lediglich der kaufvertrag sagt mal an sich nix, keiner hindert dich ja, bei entsprechendem alter/rechtsfähigkeit überall auf der welt was zu kaufen.
ach ja, hier der link zu den §§ 207 und 238 BAO:
http://www.ris.bka.gv.at/gesamtabfrage/
die maximalfrist würde 7 jahre betragen, allerdings erst ab dem zeitpunkt der frühesten möglichkeit zur abgabenfeststellung - und das ist da wohl der knackpunkt; der beweis der einfuhr vor 30 jahren.
vor allem kapier' ich nicht, wie das auto nach ö kam.
zum verjähren: da müsstest du beweisen/glaubhaft machen, dass der wagen vor 30 jahren nicht nur gekauft, sondern auch nach ö importiert wurde. lediglich der kaufvertrag sagt mal an sich nix, keiner hindert dich ja, bei entsprechendem alter/rechtsfähigkeit überall auf der welt was zu kaufen.
ach ja, hier der link zu den §§ 207 und 238 BAO:
http://www.ris.bka.gv.at/gesamtabfrage/
die maximalfrist würde 7 jahre betragen, allerdings erst ab dem zeitpunkt der frühesten möglichkeit zur abgabenfeststellung - und das ist da wohl der knackpunkt; der beweis der einfuhr vor 30 jahren.
- eric1617
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Danke für die super rasche Antwort.
tja, das habe ich mich auch gefragt. Ich weiß nicht wie das Kfz herkam. De facto ist das Kfz seit 30 Jahren in Österreich und es existiert angeblich nur der originale Händlerkaufvertrag...
womit muß ich im schlimmsten Fall rechnen ?
tja, das habe ich mich auch gefragt. Ich weiß nicht wie das Kfz herkam. De facto ist das Kfz seit 30 Jahren in Österreich und es existiert angeblich nur der originale Händlerkaufvertrag...
womit muß ich im schlimmsten Fall rechnen ?
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eric1617 hat geschrieben:Danke für die super rasche Antwort.
tja, das habe ich mich auch gefragt. Ich weiß nicht wie das Kfz herkam. De facto ist das Kfz seit 30 Jahren in Österreich und es existiert angeblich nur der originale Händlerkaufvertrag...
womit muß ich im schlimmsten Fall rechnen ?
also wenn ich das richtig verstanden hab exisitiert auch kein us title mehr?
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Wenn er seinerzeit importiert wurde, müsste eine Ausweiskarte existieren, die bekam man damals im Zuge der Verzollung, und die brauchte man zur Typisierung. Aber ich sag mal wertfrei, wenn du noch irgendeinen alten Kaufvertrag hast, bist du zollmässig aus dem Schneider, wie das mit der Typisierung ist, daß ist eine andere Frage. Und die Festsetzungsverjährung ist 10 Jahre.
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Was interessieren mich die Bilanzen der Gewinner? Ich mag die Kunst der Verlierer!
Realität ist nur eine Illusion die durch Mangel an Alkohol hervor gerufen wird.
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hier ist eigentlich nur das herangehen an den sachverhalt zu diskutieren:
1)hast du das ding schon gekauft oder
2)willst es erst kaufen?
in beiden fällen (allerdings ist 2 lockerer):
wenn du nicht jährlich berufungen gegen den einkommensteuerbescheid schreibst oder sonstwie finanzamt's liebling bist, würde ich mich so, wie es ist, mal an das für dich zuständige finanzamt wenden (bei dem müsstest ja auch zahlen, deswegen dort). die lassen meistens mit sich reden, schon aus interesse -wahrscheinlich ist denen sowas auch noch nicht untergekommen. du kannst annehmen, dass du damit als schulungsfall intern verwendet wirst.
maximal zahlst (wennst in gutem glauben vor kurzem schon gekauft hast) die steuer vom heutigen wert - ich glaub' nicht, dass die sonst zuschläge oder ein finanzstrafverfahren durchziehen.... besonders, wennst beweisen kannst, dass es ja wer anders war, der das car nach ö brachte - dann ist der dran.
1)hast du das ding schon gekauft oder
2)willst es erst kaufen?
in beiden fällen (allerdings ist 2 lockerer):
wenn du nicht jährlich berufungen gegen den einkommensteuerbescheid schreibst oder sonstwie finanzamt's liebling bist, würde ich mich so, wie es ist, mal an das für dich zuständige finanzamt wenden (bei dem müsstest ja auch zahlen, deswegen dort). die lassen meistens mit sich reden, schon aus interesse -wahrscheinlich ist denen sowas auch noch nicht untergekommen. du kannst annehmen, dass du damit als schulungsfall intern verwendet wirst.
maximal zahlst (wennst in gutem glauben vor kurzem schon gekauft hast) die steuer vom heutigen wert - ich glaub' nicht, dass die sonst zuschläge oder ein finanzstrafverfahren durchziehen.... besonders, wennst beweisen kannst, dass es ja wer anders war, der das car nach ö brachte - dann ist der dran.
- eric1617
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Genau, judge !
Habe mich gestern bei der Zollfahndung schlau gemacht.
Nach dieser langen Zeit ist es steuer- und finanzstrafrechtlich verjährt. Für die Einzelgenehmigung ist aber noch zolltechnischer Papierkram zu erledigen.
thanks so long
Habe mich gestern bei der Zollfahndung schlau gemacht.
Nach dieser langen Zeit ist es steuer- und finanzstrafrechtlich verjährt. Für die Einzelgenehmigung ist aber noch zolltechnischer Papierkram zu erledigen.
thanks so long
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