Deutschland Import nach Niederösterreich Thema ist als GELÖST markiert

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PrintNix
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Deutschland Import nach Niederösterreich

Beitragvon PrintNix » Montag 18. November 2024, 15:47

Hy @ All!

Aufgrund des geringen Angebotes überlege mir einen Pontiac oder Ford in den Baujahren um die 1967-1971 nach Österreich zu importieren .
In Deutschland findet man aktuell einige Modelle .
Ich schaue natürlich darauf dass die Fahrzeuge so weit wie möglich im originalen Zustand sind und eine H Zulassung besitzen .

Bei den Reifen / Felgen sind jedoch meistens andere / breitere verbaut . Kann das bei einer Einzelgenehmigung Probleme bereiten ? ( Voraussetzung ist natürlich Freigängigkeit und die 30/50 grad Regel )

Beim Motor ist auch öfters ein größerer Hubraum verbaut aber in Deutschland eingetragen . Könnten hier Probleme bei der Einzelgenehmigung entstehen ?

Fallen derzeit irgendwelche Steuern / Abgaben beim Import an um eine Zulassung zu erhalten ?

Habt ihr noch hilfreiche Tips für einen Import ?

Danke für eure Antworten :D

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Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 18. November 2024, 21:06

Da gibt es tonnenweise Literatur dazu.
Ein paar Infos, die dort oft zu kurz kommen:
- Aus dieser Zeit kannst nur mehr historisch genehmisgen lassen, dazu brauchst entweder einen Gutachter Deines Vertrauens für das paperwork, oder das Fahrzeug ist 99% original, dann kannst das selbst machen.
- Üblicherweise werden die Rad/Reifen-Kombinantionen eingetragen, die zum Zeitpunkt verbaut sind. Achtung mit nicht zeiggenössischen Dimensionen, das kann nachträglich ins Aug gehen, wenn der Bescheid nach Anzeige durch die Rennleitung im Planquadrat aufgehoben wird.
- Welcher Hubraum original war, welcher angegeben ist, und welcher eingebaut ist, sind 3 Paar Schuhe. Alles klar? Ich kann Dir zwar aufgrund einiger Besonderheiten bei GM Motoren ziemlich sicher den Hubraum sagen, ohne den Motor komplett zu zerlegen, aber es ist mit einfachem Werkzeug theoretisch auch für die Prüfstelle möglich, das genau zu bestimmen. Dann schaust alt aus.
- Unterm Strich lohnt sich ein Import nicht immer. Mittlerweile ist der Markt in AT dermassen übersättigt, dass sich die angebotenen Fahrzeuge die Reifen platt stehen, sogar so gefragte Modelle wie 68er Corvette Cabrio und 69er Mustang Fastback sind nicht leicht verkäuflich. Da lässt sich unter Umständen ein Deal ableiten. In DE ist der Markt 10x so gross, da gibt es auch mehr Interessenten.

Aber BTW: Pontiac und Ford sind 2 verschiedene Welten. Da hört sich für mich ähnlich an, als ob ich mit einen Dell oder Apple kaufen möchte.
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Beitragvon PrintNix » Dienstag 19. November 2024, 22:20

Ja da hast du recht . Ich schaue eher dass ich ein originalgetreues Fahrzeug finde und da gefallen mir ein paar Modelle .
Favorit wäre natürlich ein Pontiac !!
Also so einfach erkennt der Fachmann den Hubraum . Hätte ich nicht gedacht .. bist du Mechaniker ?

Verstehe ich das richtig - Import aus Deutschland verursacht keine Kosten beim Finanzamt ?

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Beitragvon Mich » Mittwoch 20. November 2024, 07:13

Wenn das Fahrzeug vor 1992 in der EU zugelassen wurde oder du ein historischen KFZ eingetragen bekommst, solltest du keine Nova nachzahlen müssen. Wenn das nicht der Fall ist, ist der zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU, gültige Nova Satz zu entrichten.
- 90er Chevy G20 5,7L
- 99er Chevy Tahoe 5,7L
- 12er Jeep GC WK2 3L V6

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Deutschland Import nach Niederösterreich  Thema ist als GELÖST markiert

Beitragvon hier-kommt-kurt » Donnerstag 21. November 2024, 07:28

Eine gute Portokasse brauchst trotzdem, so gar keine Gebühren gibts auch nicht. Aber zumindest die Luxussteuer fällt hier nicht an.
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Beitragvon PrintNix » Donnerstag 21. November 2024, 15:00

Was meinst du mit Portokasse ?
Laut meinen Recherchen brauche ich die Pickerl Überprüfung ( 57a und eine Einzelgenehmigung. Ein freund hat 500 dafür bezahlt .
Habe ich noch etwas vergessen?

Jetzt habe ich noch eine Frage zum historischen Kennzeichen . Bekommt man diese auch bei einem elektronischen Zündsteuergerät wie zb. MSD Performance?

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Beitragvon exotec » Donnerstag 21. November 2024, 15:57

wenn streng nach Vorschrift, dann nicht

2.1.3. Originalität:
Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer
Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile
handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges
im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität
solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu
erbringen.
Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen betreffen und somit den Grundcharakter
des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu
einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist.

2.1.3.1. Als Hauptbaugruppen gelten:
- Motor- und Gemischbildungseinrichtung
- Kraftübertragung
- Radaufhängungen
- Lenkanlage/ Lenkgabel bei Motorrädern
- Aufbauten
(Diese müssen im Originalzustand erhalten sein)

2.1.3.2. Folgende Teile können durch Nachbildungen oder angepasste Austauschteile ersetzt
werden:
- Bereifung
- Zündkerzen
- Lampen
- Verglasung
- Ketten und Riemen
- Bremsbeläge
- Auspuffanlage
Insgesamt darf durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung der Originaleindruck nicht beeinträchtigt
werden.

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Beitragvon hier-kommt-kurt » Samstag 23. November 2024, 18:18

Wennst also den Kontaktverteiler durch einen HEI ersetzt, den es ab 1974/75 serienmässig bei allen GM Fahrzeugen gegeben hat, wird es mit dem 67-69 Mustang keine Probleme geben. Aber eine bling-bling Zündspule aus Chrom und ein polierter Vertéiler mit roter Kappe, gelben Kabeln und ein paar Aufkleber im Motorraum zum Zeitpunkt der historischen Genehmigungs-Einstufung sind halt für den durchschnittlichen Prüfer bereits ein rotes Tuch.
Zwischen den Zeilen sollte die empfohlene Vorgangsweise zu erkennen sein.
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Beitragvon Catalina68 » Montag 25. November 2024, 15:14

Ich hab mir vor 1 Monat ja auch einen Pontiac Catalina Convertible 1966 aus Deutschland geholt.
Blick leider auch noch nicht ganz durch was alles zu machen ist, da ich immer andere Infos bekomme.
Werd mich im Frühjahr dann gleich drum kümmern.
Fahrzeug alles soweit Original.
Tüv wurde diesen Juli erst gemacht, Fahrzeug hatte in Deutschland Historische Zulassung.

Zum TÜV bei uns in Innsbruck werd ich wohl garnicht erst fahren, da wurde mir gleich nahe gelegt, solche Autos am besten gleich zum Schrottplatz zu bringen, da bei Ihnen die Vorschriften so streng sind oder man besser zu einen Zivilgutachter fährt und dort alles abnehmen lässt.
Deutsches Pickerl interessiert sie bei TÜV Austria auch nicht, da in D jedes Fahrzeug Tüv bekommt was bei uns auf den Schrottplatz müsst, blablabla...
Also die Einzelgenehmigung wird bei dem Herrn wohl nix.
Der Tüv man war äußerst streng und unfreundlich onwohl er das Fahrzeug noch nicht mal gesehen hat. Ist wirklich in einen sehr guten Zustand. Fahrzeug Bewertungen von einem Sachverständigen in Deutschland mit Note 2.

Er meinte ich soll mal ein Anmeldegutachten machen und dann bei einem Ziviltechniker die Einzelgenehmigung versuchen.

Wo sich mir die Frage stellt, ich hab schon öfters gelesen das der Deutsche TÜV in Österreich wenn noch für Österreich Verhältnisse Aktuell ist, dieser sogar anerkannt wird.
Erstmalige Zulassung des Fahrzeugs ist Juli und Tüv ist frisch diesen Juli 2024 gemacht worden.

Dann sollte ich doch kein Anmeldegutachten benötigen wenn ich gleich im Frühjahr die Einzelgenehmigung machen möchte? Oder muss ich doch erst ein Anmeldegutachten vorweisen?
Ich mein ich hab kein Problem damit und keine Angst das ich es nicht bekomme, aber benötige ich es wirklich?

Am besten mal einen Zivilgutachter finden und alles mit ihm abklären, mal schauen ob ich da jemand finde.

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Beitragvon PrintNix » Montag 25. November 2024, 17:59

Also ich kann dir nur sagen dass man bei der Anmeldung eines Import Fahrzeuges eine frische Pickerl Überprüfung benötigt.
Ob das bei den H Zeichen auch so ist weis ich leider noch nicht .
Bezüglich der Einzelgenehmigung würde ich einmal mit einem Händler darüber plaudern an wen du dich da wenden kannst . Ein Freund hatte da auch viele Probleme und vor allem bekommst du da schneller einen Termin.

Hast du dich schon erkundigt wie du die Fahgestellnummer beim Finanzamt freigeschalten bekommst ?
Ich werde die Woche einmal anrufen und schauen ob ich eine klare Aussage bekomme :lol:

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Beitragvon Catalina68 » Dienstag 26. November 2024, 12:20

Also ich hab schön öfters gelesen das ein positiver Deutsche Tüv also HU innerhalb einem Jahr in Österreich durchaus anerkannt werden kann.(Bild anbei) Aber keine Ahnung ob das stimmt.

Ich hab keine Ahnung an welchem Händler ich mich da wenden könnte, der mir Auskunft über eine Einzelgenehmigung geben kann.

Das mit der Fahrgestellnummer beim Finanzamt ist mir auch neu das ich das selbst machen muss.

Bisher hat das immer der TÜV in Österreich gleich alles gemacht da dies ja die Landesprüfstelle ist. Da ging das alles in einem.

Btw. kann das ein Zivilgutachter dann nicht auch machen? Kenne keinen Pontiac Händler der da was Eintragen könnte.

Hoffe es läuft nicht doch alles auf den Tüv in Innsbruck raus, wo man mit so einem Fahrzeug ja anscheinend nicht gern gesehen ist. Bei jeder noch so kleinen Abweichungen von Reifendinension, Tacho abweichung usw. kannst gleich wieder zusammen packen und fahren.

Ich muss mir wohl einen Zivilgutachter suchen der mir das alles erklärt was wirklich sache ist, inklusive Historischer Anmeldung.
Kosten sind im Moment mal nebensächlich.

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