Ermittlung C02-Wert

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ownor
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Beitragvon ownor » Donnerstag 20. Januar 2011, 18:14

dann kratz schnell dein erspartes zusammen, co2 strafen sind ab morgen nur noch 39 tage in aktion. du erhältst NICHTS gratis dazu ;)

normalerweise suchst du die angaben in deiner EG vergeblich. meitens ist das fiktive co2 wert berechnen über den mittleren verbrauch günstiger als über die motorleistung. also geeignete literatur besorgen!

meld auch gleich an die kisten, dann kann nichts mehr sein, wenn sie mal in der zulassungsdatenbank aufscheinen. interessant wird ob sie eine erneute §57a untersuchung fordern nach 2,5 jahren ...
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theuninvited
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Beitragvon theuninvited » Donnerstag 20. Januar 2011, 20:34

99% der "Fachleute" bei Landesregierung, Versicherung usw. behaupten sogar, der Einzelgenehmigungsbescheid hätte ein Verfallsdatum. Manche Bescheide sind sogar zeitlich begrenzt Schau Dir deine Einzelgenehmigungen genau an ob da ein Zeitraum steht, in dem die Erstanmeldung erfolgen muß.

Im worst case hast Du das ganze Kaspertheater von vorne und darfst es so richtig saftig bezahlen.....
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