Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen

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Beitragvon Kapitänkurtl » Montag 17. Oktober 2011, 15:51

Wenn Scheinwerfer original sind und kein E-Prüfzeichen haben war es auch Stand der Technik damals

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Beitragvon Chevy Peter » Montag 17. Oktober 2011, 16:15

Wennst die Kennzeichen nur 120 Tage hast (die restliche Zeit zurückgelegt) mußt du kein Fahrtenbuch schreiben.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 17. Oktober 2011, 16:57

Schweinwerfer so eine Sache. Die sealed beam hatten kein asymetrisches Abblendlicht, was das KFG aber fordert. Doch ist die Lichtausbeute so ärmlich, dass es eh keiner auf der Strasse merkt. Nur bei der Überprüfung könnten sie es bemängeln.
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Beitragvon Fast-Furious » Montag 17. Oktober 2011, 21:47

also bei mir stehen folgende anmerkungen drin...

§1d KDV Auspuffgase
§8 KDV Betriebsgeräusch (96db)
§10 KDV Scheinwerfer keine E Kennzeichnungen
§4 KFG Sicherheitsgurte fehlen
§26 KFG Kopfstützen hinten fehlen
§19 KFG Alarmblinkanlage
§13a KDV Nebelschlussleuchten lichttechn. Werte
§19 KFG Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger fehlen
§14 KFG Scheinwerfer, Höhenverstellung

das mit der versicherung ist so.. das ps-stärkere wird herangezogen.. bei mir wäre eine oldtimer versicherung teurer als eine normale, daher ist der oldtimer sozusagen gratis zum anderen dazu und eine hinterlegung wäre sinnlos.. gleich wie darauf achten musst, dass die versicherung nicht die 20% malus einberechnet für ein auto ohne kat, was sie bei mir zuerst aus versehen gemacht haben

tacho ist bei mir auch mph und rückfahrscheinwerfer sind nicht notwendig.. gleich wie ich es geniesse mal unangeschnallt direkt in eine kontrolle zu fahren :)
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 17. Oktober 2011, 22:12

Ja schon. Sicherheitsgurte waren erst ab einem Stichtag vorgeschrieben. Aber wenn ein Auto die trotzdem schon hatte (also alle aus US), müssen sie vorhanden sein und auch verwendet werden. Soll heissen, die meisten Sheriffs sind eh zu blöd dazu, aber wenn du an einen Wissenden kommst (sehr überschaubar das Risiko), könnte es trotzdem eng werden. Allerdings, die Wissenden sind meistens die, denen so ein Klassiker gefällt, und die sind dann meistens eh cool. Also zumindest ich habe es oft so festgestellt.
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Beitragvon Atze45 » Dienstag 18. Oktober 2011, 06:46

Fast-Furious hat geschrieben:gleich wie darauf achten musst, dass die versicherung nicht die 20% malus einberechnet für ein auto ohne kat, was sie bei mir zuerst aus versehen gemacht haben


Warum darf bei einem (Oldtimer-) Auto ohne Kat das mit einem anderen Auto normal auf Wechselkennzeichen angemeldet ist, keine 20 % Strafsteuer berechnet werden ?
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Beitragvon marvin » Dienstag 18. Oktober 2011, 08:06

Atze45 hat geschrieben:
Fast-Furious hat geschrieben:gleich wie darauf achten musst, dass die versicherung nicht die 20% malus einberechnet für ein auto ohne kat, was sie bei mir zuerst aus versehen gemacht haben


Warum darf bei einem (Oldtimer-) Auto ohne Kat das mit einem anderen Auto normal auf Wechselkennzeichen angemeldet ist, keine 20 % Strafsteuer berechnet werden ?


...weil generell für KFZ, die ab 1997 (oder 1998..bin jetzt nicht ganz sicher..) in Ö erstmalig zugelassen worden sind, kein Strafzuschlag vorgesehen ist.

Das war ein Versehen der Behörde, die damals annahm, dass es ab diesem Datum ohnehin keine katlosen Neuzulassungen mehr gibt. Der Import von Oldies wurde schlicht vergessen...
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Beitragvon Atze45 » Dienstag 18. Oktober 2011, 08:20

marvin hat geschrieben:
Atze45 hat geschrieben:
Fast-Furious hat geschrieben:gleich wie darauf achten musst, dass die versicherung nicht die 20% malus einberechnet für ein auto ohne kat, was sie bei mir zuerst aus versehen gemacht haben


Warum darf bei einem (Oldtimer-) Auto ohne Kat das mit einem anderen Auto normal auf Wechselkennzeichen angemeldet ist, keine 20 % Strafsteuer berechnet werden ?


...weil generell für KFZ, die ab 1997 (oder 1998..bin jetzt nicht ganz sicher..) in Ö erstmalig zugelassen worden sind, kein Strafzuschlag vorgesehen ist.

Das war ein Versehen der Behörde, die damals annahm, dass es ab diesem Datum ohnehin keine katlosen Neuzulassungen mehr gibt. Der Import von Oldies wurde schlicht vergessen...


Danke für die Info, wusste ich nicht !
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Beitragvon Fast-Furious » Dienstag 18. Oktober 2011, 13:31

also ich glaube bei meinem auto waren sicherheitsgurte nur eine option :)
das mit dem stafzuschlag ist wichtig, wenn der oldie zum ersten mal nun typisiert wird ist er auf keinen fall zu zahlen!

das mit den scheinwerfern irritiert mich dennoch.. manche sagen nun man muss umbauen zb auf h4.. aber bei mir sind die T3 drinnen und der eintrag dass ich kein e prüfzeichen habe?!

achja.. und kontrollier mal ob die 250ps beim ford sae oder din ps sind!
wenns nämlich sae ps wären, kannst du sie dir in din umschlüsseln lassen und somit liegst dann bei rund 200 din ps die für die motorbezogene steuer herangezogen werden ;)
weiters wäre dann eine hinterlegung sinnlos, da dein alltagsauto das teurere fahrzeug wird und du keine vorteile davon hättest
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Beitragvon mares » Dienstag 18. Oktober 2011, 15:41

i know ;-)
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Beitragvon Kapitänkurtl » Dienstag 18. Oktober 2011, 16:26

Stichtag 1.1.1968 sind Gurten an den vorderen äusseren Sitzplätzen Pflicht.
Ab EZUL 1.1. 1984 an allen Sitzplätzen

Vorher müssen sie keine Gurten haben.

Wenn welche verbaut sind (egal ob optional oder original) müssen sie auch intakt sein und funktionieren :wink:
Immer natürlich je nach Stand der damaligen Technik von Gurten
(können auch ohne Automaten sein udn wie ein Schleppseil zum einklicken :D )

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Beitragvon Fast-Furious » Dienstag 18. Oktober 2011, 17:27

das ist gut zu wissen, danke :)
und wie ists nun wirklich mit den scheinwerfern (sealed beam vs h4)
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Beitragvon Toaschtn » Dienstag 18. Oktober 2011, 18:07

Fast-Furious hat geschrieben:und wie ists nun wirklich mit den scheinwerfern (sealed beam vs h4)


Kommt immer auf den Prüfer an. Hier gibt es keine einheitliche Linie in Ö.
Bei manchen geht es durch, bei anderen halt ned.

@mares: Viel Glück morgen :thumb:
Frequently Wrong........Never in Doubt!

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Beitragvon Kapitänkurtl » Mittwoch 19. Oktober 2011, 10:05

Zur Ergänzung:

Nachrüstpflicht für historische Fahrzeuge:

Historische mehrspurige Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsmerkmale aufweisen:

mind. 2 Rückblickspiegel
2 Bremsleuchten
2 Blinker vo und hi
2 Rückstrahler hinten
2 Abblendscheinwerfer
und wenn schneller als 50km/h 2 Fernlichter

Alle genannten Bauteile müssen keine E-Prüfzeichen haben sollten aber in der Leuchtkraft sowie Beschaffenheit denen der mit E zeichen annähernd entsprechen.(womit die Sealed Beam dahin wären)

in der §57a festgelegte Mindest und Maximalmaße sind weitgehenst einzuhalten.

Sollte die Anbringung in den erforderlichen Maßen nicht möglich sein oder den Charakter des historischen Fahrzeuges (Optik) zu sehr beeinflussen können die Maße geringfügig abweichen.

Abnehmbare Blink und Bremsleuchten sind zulässig und sind im öffentlichen Verkehr zu verwenden.

Rote Blinkleuchten sind im Straßenverkehr nicht zulässig dürfen aber bei Veranstaltungen verbaut sein bzw. können funktionieren.
(seit Sep. 1973 verboten)

Blinker immer orange, Bremsleuchten immer rot!

Blaulichter sind für historische Fahrzeuge nicht erlaubt und müssen abmontiert werden(Verwendungsbestimmung nach KfG § 20)

Ebenso wie Hoheitszeichen (Rotes Kreuz, Polizei) sind abzunehmen oder unkenntlich zu machen.

Nebelscheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Sidmarker usw. müssen den damaligen Genehmigungen entsprechen und müssen , wenn verbaut, auch funktionieren ansonsten sind sie zu entfernen oder abzudecken!

Rückstrahler für Mehrspurige FZ mind. 10cm² Fläche und ebenso wie die Schlußleuchten und Standlichter max. 40cm von der Breitesten Stelle des Fahrzeuges nach innen gemessen (ohne Aussenspiegel!)

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Beitragvon Fast-Furious » Mittwoch 19. Oktober 2011, 11:14

also wäre ein xenon scheinwerfer im oldtimer erlaubt? :)

und rückstrahler sind sicher pflicht? ich mein immerhin haben manche modernen autos zb auch nur einen statt 2 und das dürfte dann auch erlaubt sein?! ich dachte immer, dass rückstrahler nicht pflicht sind!
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