Seite 1 von 1

Typisierung 1966 Mustang

Verfasst: Samstag 24. Juli 2010, 09:03
von chiefmaster
Hallo meine Frage was wird benötigt welche
umbauten müßen gemacht werden um so ein auto in
Österreich zu Typisieren papiere datenblätter und wie
ist es wen ein anderer Motor drin ist statt 6zyl. ein v8
wird das über die Vin nummer geprüft??? :roll:

Danke für eure anworten
Gruß Claus

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:32
von Kapitänkurtl
Hallo!

Erstmal brauchst du die amerikanischen Papiere die natürlich zum Auto passen müssen und den Kaufvertrag sowie die Zollpapiere.

Reifen sollten neu sein (amerikanische oft für niedrigere Geschwindigkeiten zugelassen)

Der Wagen muß den gesetzlichen Vorgaben entsprechen wenn gleich nicht alles umgebaut werden muß das technischer Standart ist.

Z.b. müssen die Scheinwerfer assymetrisches Abblendlicht und Fernlicht haben (amis haben sealed beam)

Standlichter müssen vo weiß und hinten rot sein.
Seitenmarker dürfen bei uns nur gelb sein (am besten für die Typisierung abschließen)
Blinker vo und hi gelb! (hi bei den Amis rot)

Nummerntafelbeleuchtung für Österr. Tafel umbauen
Windschutzscheibe sollte aus Sekuritglas oder Verbundglas sein(sollte beim Mustang allerdings standard sein)

Gurten brauchst du erst ab 1.1.1968 an den äusseren beiden Sitzen

Wenn du den Motor umgebaut hast passen die Papiere nicht mehr zum wagen. Dann brauchst du erstens nen Nachweis das es diesen Motor mal in dem Wagen gegeben hat und alle Daten dazu, bzw. eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers Ford.

Dieser ist das OK vom Hersteller für den Motor in dem Wagen.

Ansonsten wenn du das nicht hast mußt du ein extra Abgasgutachten machen lassen bei der Tu-Wien der viel Geld kostet und ein Lärmgutachten wird meist auch verlangt.

Ansonsten brauchst du noch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen der dir dann bestätigt das das Auto in originalem Zustand ist und natürlich muß der Wagen der § 57a entsprechen - spricht Pickerltauglich sein.

Von Vorteil ist wenn du die Kopien der Papiere bzw. Typisierungen von einem baugleichen Fahrzueg in Österr. vorlegen kannst mit gleicher Ausführung und gleichem Motor - dann ists einfacher aber nicht ein Freibrief denn leider gelten in anderen Bundesländern andere Auffassungen - darf nicht sein - ist aber meistens so.

Hoffe es hat dir etwas geholfen und nicht den Mut genommen :)

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:41
von junkyardmaster
und was oft ein Manko darstellt, die Lichthupe muss mit der Hand und nicht mit dem Fuß betätigt werden...kann aber von Bezirk nicht bloß von Bundesland zu Bundesland verschieden sein...manche sind da ganz scharf...

...ich wollte mal einen Blinkerhebel mit integrierten Knopf für die Lichthupe kaufen, habe aber zu dem damaligen Zeitpunkt keinen aufgetrieben...

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:44
von Gustavltd
Lichthupe ist Aufgrund einer EU-Regelung nicht mehr notwendig. Sag das dem Prüfer aber erst wenn er alles andere schon genehmigt hat.

lg Gus

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:46
von junkyardmaster
aha, wieder was gelernt...aber ob das die Prüfer auch wissen?

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:46
von superbee
Gustavltd hat geschrieben:Lichthupe ist Aufgrund einer EU-Regelung nicht mehr notwendig. Sag das dem Prüfer aber erst wenn er alles andere schon genehmigt hat.

lg Gus


Hast du zufällig einen Nachweis? Bei mir steht der Umbau noch an ...

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:48
von junkyardmaster
sehr guter Einwurf!

superbee brav, setzen!

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:52
von Gustavltd
Kann ich Dir raussuchen, steht aber im Mängelkatalog so drinn.

lg gus

Verfasst: Sonntag 25. Juli 2010, 20:56
von Günther-C3
Wenn du einen 8 Zylinder drinnen hast anstatt dem 6 Zylinder, dann würde ich mich beim TÜV schön stillhalten und ihm auf Anfrage sagen, dass der original drinnen war - basta.

Gruß, Günther