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Ermittlung C02-Wert

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2011, 22:00
von Goldeneye
Hallo!
Next Plymouth Prowler is coming to Austria.
Bekannter von mir ist gerade beim Typisieren (vor 1.3, dann wirds teuer bei uns) seines neuen Prowlers aus Deutschland.
Leider ist bei der deutschen Einzeltypisierung kein Co2-Abgaswert eingetragen.
Weder in meiner österr. Einzelzulassung noch in der eines Bekannten mit dem gleichen Auto steht ein Wert, sozusagen, null Abgas, kaum zu glauben.... 8) :lol:

Kann mir wer sagen, wer diesen Wert ermitteln kann, ohne das diese Ermittlung ein Vermögen kostet?

Thanks

Bernhard

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2011, 22:35
von ownor
mittels verbrauchswert aus prospekt, handbuch, testbericht ... was auch immer glaubwürdig und passend erscheint ;)

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2011, 22:46
von Kevman
253 g Co2.

Falls der gleiche Kat wie bei den anderen LH FWDlern ;)

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2011, 23:01
von Renne
Für Pkw ohne CO2-Angabe gelten Ersatzformeln:

a) Liegt bloß keine CO2-Angabe vor, aber der Verbrauchswert, dann wird der fiktive CO2-Wert damit berechnet: Benzin (oder andere Kraftstoffe): CO2 = Verbrauch x 25, Diesel: CO2 = Verbrauch x 28
b) Liegen weder CO2-Angabe noch Verbrauchswert vor, wird vorerst der fiktive Verbrauch nach einer weiteren Ersatzformel berechnet: Benzin: ein Zehntel der Leistung in kW plus 3, Diesel: ein Zehntel der Leistung in kW plus 2.

Quelle: http://www.oeamtc.at/a1098241/

lg Renne

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 08:42
von Corvetteonly
Renne hat geschrieben:Für Pkw ohne CO2-Angabe gelten Ersatzformeln:

a) Liegt bloß keine CO2-Angabe vor, aber der Verbrauchswert, dann wird der fiktive CO2-Wert damit berechnet: Benzin (oder andere Kraftstoffe): CO2 = Verbrauch x 25, Diesel: CO2 = Verbrauch x 28
b) Liegen weder CO2-Angabe noch Verbrauchswert vor, wird vorerst der fiktive Verbrauch nach einer weiteren Ersatzformel berechnet: Benzin: ein Zehntel der Leistung in kW plus 3, Diesel: ein Zehntel der Leistung in kW plus 2.

Quelle: http://www.oeamtc.at/a1098241/

lg Renne


und dann gibts für Nicht-Neufahrzeuge angeblich die Achtelregelung, für jedes Jahr 1/8 weg, bis nur mehr 1/8 überbleibt.

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 09:50
von Pedl
wie Achtelregelung?
wie darf man das verstehen?

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:16
von Corvetteonly
ich hab das so erklärt bekommen, dass man für jedes Jahr 1/8 weniger Co2 Abgabe zaht, d.h. für ein Jahr altes Auto, welches in Ö neu zugelassen wird, um 1/8 weniger, d.h. 7/8 mal den Betrag den man bei einem neuen Auto zahlen müsste.

Geht aber nur bis 1/8, dh. ab 8 jahren bleibt der Betrag gleich.

War mir auch neu

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:32
von bullitt
Die Regel betrifft nur Fahrzeuge die in der EU bereits zugelassen waren bzw. die Dauer wie lange. Wenn der Prowler erst ein Jahr in der EU war (obwohl älter) dann geht trotzdem nur ein Achtel weg.

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:36
von Pedl
ja weil wenn das so ist, dann kriegt die ganze erhöhung einen ganz anderen stellenwert.

weil wenn ich jetzt meinen burban hernehme als rechenbeispiel.
er hat 219 KW
lt oberer rechnung wär das dann ein co2 wert von
(219/10)+3=24.9 (verbrauch)
24,9*25=622,5 CO2-wert

weil es aber ein 94er BJ ist, kommt ja die achtelregelung zur geltung
dh entweder 77,81 (=1/8 von 622,5)

oder wenn man immer 1/8 vom jeweiligen wert abzieht:
1.jahr 622,5-77,81=544,69
2.jahr 544,69-68,09=476,60
3.jahr 476,60-59,58=417,03
4.jahr 417,03-52,13=364,90
5.jahr 364,90-45,61=319,29
6.jahr 319,29-39,91=279,38
7.jahr 279,38-34,92=244,45

in jedem fall um ein vielfaches niedriger als der ausgangswert!

woher hast du diese info?

EDITH:
ok, muss in der EU gewesen sein, hab ich gerade gesehen.
aber es gibt ja doch eine viel größere zahl an fahrzeugen, die schon lange in der EU sind als wie nur in österreich

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:52
von ownor
die 1/8 regelung bezieht sich nicht auf den co2 wert sondern auf die co2 abgabe.

http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... light=nova

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:55
von Pedl
ownor hat geschrieben:die 1/8 regelung bezieht sich nicht auf den co2 wert sondern auf die co2 abgabe.

http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... light=nova


aaaaaaaaaaaaaaaaaaaah

na trotzdem einiges an ersparung
8)

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 15:59
von ownor
bei 622g co2 zahlst heiße 32650€ co2 abgabe für einen neuwagen.
wenn der wagen dann 1, 2, 3 ... jahre bereits in der EU zugelassen war um 1/8, 2/8, 3/8, weniger ...

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 17:16
von Filmrisskommando
Jetzt hab ich noch ne frage,

hab 2008 ein paar Fahrzeuge aus den USA importiert, keine Oldtimer, die Fahrzeug sind vorm 01.07.2008 also bevor die Co2 Regelung in Kraft getreten ist nach Ö eingeführt worden,Zoll und Ust wurde gleich bezahlt, einzelgenehmigt sind die dinger aber erst im Juli 2008 worden weil die Amis die Titel nicht rechtzeitig geschickt haben, was is jetzt fürs Finanzamt bzgl NoVa und Co2 relevant, Typisierungsdatum oder Einfuhrdatum?? :roll:

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 17:22
von ownor
das zulassungsdatum. also wenn sie noch nicht zugelassen wurden, das aktuelle datum.

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 17:29
von Filmrisskommando
Ich habs befürchtet! :shock:
Und das alles wegen ein paar Tagen, hatte gehofft dass vieleicht doch mit den Zollpapieren gehn wird! Na das wird ja lustig, muss mal in der Einzelgenehmigung nachschauen ob ich da werte drinnen hab, wenn nicht lest ihrs demnächst in der Zeitung! :lol: