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Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 12:42
von mares
so, da bei mir nun der Einzelgenhmigungstermin ins Haus steht, hab ich mich mal schlau gemacht über das besagte Thema.
1. es gibt keinen Unterschied Historisch oder Oldtimer --> beides das Gleiche
2. Motorbezogene Steuer im Jahr is gleich --> egal ob das KFZ "normal", also ohne besonderen Verwendung oder als Oldtimer/Historisches KFZ, deklariert ist
3. Die Versicherungsprämie im Jahr ist (wie bei meinem Fall) um ca. €200,-- billiger.
4. Bei Oldtimer/Historisches KFZ entfällt das Bonus Malus
5. Bei Oldtimer/Historisches KFZ muß eine "Fahrtenbuchähnliche" Aufzeichnung erfolgen und man darf "nur" 120 Tage im Jahr damit fahren.
6. und jetzt kommt der Clou: sollte das besagte Oldtimer/Historisches KFZ mit einem anderen Auto auf Wechselkennzeichen mitlaufen, kann man sich den ganzen Aufwand sowieso schenken!
Beispiel vom mir:
Ford Galaxie 500Xl --> 250 PS
_________________________
Versicherungsprämie: 99,60
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1358,60 im Jahr bei Oldtimer/Historisch
Versicherungsprämie: 286,--
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1545,-- im Jahr ohne besondere Verwendung
Jeep Grand Cherokee --> 212 PS
___________________________
wird als führendes KFZ von der Versicherung eingestuft und somit die Versicherung für dieses Auto berechnet.
Also ist es EGAL wie oder was ich eintragen lasse beim Ford.
dazu kommt noch, das die Einzelgenehmigung für ein "normales" KFZ ca. €130,-- kostet und für ein Oldtimer/Historisches KFZ ca. €160,-- und es muß in der Eurotax Liste "Historischen Fahrzeugen" aufscheinen.
Auch der Zustand muß 1-3 sein.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 12:50
von bullitt
war der Galaxie schon mal in Ö zugelassen, sprich: hast du nen österreichischen Typenschein? Wenn nicht, kannst du den sowieso nur mehr als historisches KFZ zulassen. Wenn du den normal einzelgenehmigen lassen willst, müsstest du die derzeit gültigen Auflagen (Sicherheitsstandards, Abgase etc.) erfüllen - für nen Oldtimer unmöglich zu erfüllen.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 12:53
von mares
nein, der Ford ist noch nie bei uns gelaufen
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 12:58
von superbee
bullitt hat geschrieben:war der Galaxie schon mal in Ö zugelassen, sprich: hast du nen österreichischen Typenschein? Wenn nicht, kannst du den sowieso nur mehr als historisches KFZ zulassen. Wenn du den normal einzelgenehmigen lassen willst, müsstest du die derzeit gültigen Auflagen (Sicherheitsstandards, Abgase etc.) erfüllen - für nen Oldtimer unmöglich zu erfüllen.
Da gabs angeblich mal ein EuGH Urteil dass besagt dass man auch ein hist Fahrzeug ohne Beschränkung, sprich normal zulassen können muss. Mit den Anforderungen die sonst ein hist Fahrzeug erfüllen muss. Kein Plan ob ich das nochmal finden würde

Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 13:01
von superbee
Zu Mares seinem Beitrag:
1) JA-Leider!
2)Richtig
3)Kommt auf die Versicherung an. Oldtimer Haftpflicht etc.
4)Ebenfalls abhängig von der Versicherung
5)Richtig,steht zwar so im Zulassungsschein erlaubt sind hier eigentlich nur bestimmte Fahrtenbücher, da gabs vor einiger Zeit eine VO zu dem Thema. Vor der Fahrt auszufüllen und mitzuführen.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 13:08
von mares
Anzumerken ist auch noch, das sich das KFZ in einem "originalem" Zustand befinden muß. Also so, wie es anno dazumals Ausgeliefert wurde.
Sollte jetzt, wie bei mir, Alus montiert sein oder sonstige Veränderungen durchgeführt worden sein, geht die Zulassung als Historisch NICHT.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 14:20
von Kapitänkurtl
Also grundsätzlich gilt:
Wenn noch nicht in Österreich zugelassen dann wenn älter als 30 Jahre und in der roten Eurotaxliste enthalten dann nur mehr als historisches Fahrzeug zulässig.
Fahrzeug muß erhaltungswürdig sein (bestätigt durch Eurotaxliste)
Fahrzeug muß Zustand 1-3 haben und original sein (Bestätigung durch Kfz-Sachverständigen)
Pickerl als historisches FZ nur alle 2 Jahre fällig.
Max 120 Tage im Jahr
Fahrtenbuch muß geführt werden.
Motorsteuer die selbe
Versicherung verschieden(kommt auf Versicherung an!)
Bei Wechselkennzeichen gilt immer das stärkere Fahrzeug als Berechnungsgrundlage.
Möglichkeit gibts die Kennzeichen zurückzulegen über den Winter.
Historische Amerikaner müssen auf jeden Fall:
Blinker orange haben, zumindest Markierungen am Tacho die 50/100/130 entsprechen, Reifen die der Bauartgeschwindigkeit entsprechen.
Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 14:23
von Pedl
Kapitänkurtl hat geschrieben:Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
heißt das, die alufelgen könnten ihm durchgehen, wenn es die damals schon als zubehör gegeben hat?
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 14:31
von mares
Pedl hat geschrieben:Kapitänkurtl hat geschrieben:Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
heißt das, die alufelgen könnten ihm durchgehen, wenn es die damals schon als zubehör gegeben hat?
ich glaube nicht, das 1965 die American Racing Alus im Zubehörkatalog von Ford waren
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 14:36
von Pedl
naja die nächste frage is, ob es nur original zubehör sein darf!
oder ob es reicht, wenn man beweisen kann, dass es dieses zubehör in der relevanten periode zu kaufen gegeben hat
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 15:01
von Atze45
Kapitänkurtl hat geschrieben:Fahrzeug muß erhaltungswürdig sein (bestätigt durch Eurotaxliste)
Fahrzeug muß Zustand 1-3 haben und original sein (Bestätigung durch Kfz-Sachverständigen)
Der von mir beauftragte Sachverständige hat gleich ein Gutachten über den Zustand und Erhaltungswürdigkeit meines Wagen gemacht.
Sparte mir die Eurotaxgebühr.
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 15:02
von Kapitänkurtl
Wenn es das Zubehör offiziell in dem Zeitraum wo es den Wagen gegeben hat und das Zubehör vom Hersteller eine Freigabe hatte auf diesem Wagen montiert zu werden dann - JA!
Oberste Instanz ist allerdings noch immer Österreich!
D.h. es müsste für den Galaxy von dem entsprechenden Baujahr damals in Österreich dieses Zubehör gegeben haben und zugelassen worden sein dann ja.
Wenn nur in USA genehmigt aber (z.b. auf Grund von Form und Größe) bei uns nicht zugenehmigen dann - Nein!
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 15:16
von Atze45
Kapitänkurtl hat geschrieben:Historische Amerikaner müssen auf jeden Fall:
Blinker orange haben, zumindest Markierungen am Tacho die 50/100/130 entsprechen, Reifen die der Bauartgeschwindigkeit entsprechen.
Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen nicht vergessen
Sidemarkers und Reflektoren sollten auch abgeklebt werden
Manche Prüfer verlangen noch:
Rückfahrscheinwerfer und separate Rückstrahler am Heck
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 15:18
von mares
Rückfahrscheinwerfer und Warnblinkanlage sind aufgrund des Baujahres nicht erforderlich. Für dieses gibt es eine Ausnahmegenehmigung..lt.Prüfer
Scheinwerfer sind eh klar
Re: Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen
Verfasst: Montag 17. Oktober 2011, 15:41
von Atze45
mares hat geschrieben:....sollte das besagte Oldtimer/Historisches KFZ mit einem anderen Auto auf Wechselkennzeichen mitlaufen, .....
sollte man beim Einzelgenehmigen des Oltimers darauf achten, welches Kennzeichen der andere wagen hinten hat (ein - oder zweizeilig).
Zweizeiliges Kennzeichen beim Oldtimer kann mit einem einzeiligen Kennzeichen vom anderen Wagen nicht auf Wechselkennzeichen angemeldet werden.