STVO Rennleitung §58 Prüfzung mit Vorladung zur §56er

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Seppo82
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STVO Rennleitung §58 Prüfzung mit Vorladung zur §56er

Beitragvon Seppo82 » Sonntag 5. August 2012, 14:46

Nach dem ich bis gestern mit meinem Camar(o/ad) also seit 5 Wochen beschwerdefrei war, kam heute ein kleiner Rückschlag.

War gestern in Mank gewesen und wurde bei der Durchfahrt von einem freundlichen Verkehrsordnungsorgan/STVO-Rennleitung/ zuweilen auch Polizist genannt, auf einen großen Parkplatz gelotst. Hier tummelten sich schon allerhand Fahrzeuge und verärgerte Fahrzeughalter.

Ich wurde mit einem Lächeln guten Willens und den Worten "so ein schönes Fahrzeug, will man sich aus der Nähe ansehen", von der Rennleitung begrüßt. Sogleich wurde ich an zwei Mitarbeiter vom technischen Prüfzug, die einen Klein LKW voller Werkzeug, Prüfinstrumente und sonstigem Zeug die zur Folter von Fahrzeug und Besitzer angewandt werden, weitergereicht. Meine in den ersten Sekunden gute Laune schmolz dahin als sich die zwei mit Werkzeug bewaffneten Typen meinem Fahrzeug näherten und ich fragte mich bereits womit Sie meinen Camarad und mich quälen werden!

Die Abgassonde und die dB Messung konnte ich gleich mit meiner Einzelgenehmigung niederschmettern. Darin steht :"Ausnahmen: Abgas, Lautstärke, opt. Warnvorrichtung und Sicherheitsgurte" Smilie

Nach einer kurzen Begutachtung des Motorraumes und der Feststellung, dass hier auch alles bis auf die letzte Schraube mit Ausnahme der Batterie, der neuen Filter und Flüssigkeiten Lachen alles original war, kam die Nörgelei über das Lenkrad und meine Bereifung dran. Nach kurzen Messungen an am Durchmesser war das Lenkrad okay, die Berreifung aber nicht!

Ich geben zu die Reifendimension habe ich nicht weiter für beachtenswert erachtet, habe 235/60/R15 auf Chromstahlfelgen drauf. Ich habe die original Felgen dazu bekommen, aber ich wollte jetzt einmal fahren, kleine Maken beseitigen und habe die Reifen einmal nicht weiter beachtet, da sei einerseits nicht scheuern, genug Spiel im Radkasten haben und andererseits nicht über den Radkasten hinausstehen. In der Einzelgenehmigung steht leider 195/70/R14 und für hinten 205/70/R14. Das kann ja aber auch nicht sein, da die o. Felgen gleich breit sind. ?!?

Nun ja die Rennleitung wird jetzt Anzeige erstatten da die Dimension nicht im Zulassungsschein und auch nicht in der Einzelgenehmigung eingetragen ist und schickt mich nun zu einer §56 Überprüfung, auf dem Käseblatt das ich bekommen habe, steht (x) Vorschriftsmangel an gekreuzelt. Ich finde es interessant, im Zulassungsschein von meinem deutschen GM Smilie Opelchen ist garnichts eingetragen, müsste ich dann also Reifenlos durch die Lande schweben Smilie

Mir stellen sich nun 2 Fragen:
1.) Ist es möglich die Bereifung für den Camaro zu typisieren und wenn wo soll ich da am besten hin ? Hat schon wer Erfahrungen mit US-Car freundlichen Typisierungsstellen gemacht?

und

2.) Welche Sorgen sollte ich mir noch wegen der §56 Untersuchung machen, die ist ja bekanntlich schärfer als die §57er? Bei mir ist leichtes Lenkungsspiel und leichter Ölverlust (Schwitzen und kleine Tröpfchenbildung, im Pickerlgutachten als leichter Mangel angegeben)

Schrauben kann ich, aber ich bräuchte etwas Unterstützung bei der Begutachtung und Teilebestellung! Ich wollte diese Arbeiten ohnehin machen, aber jetzt brennt etwas der Hut befürchte ich.

liebe Grüße und vielen Dank schon einmal vorweg für eure Antworten
Sebastian

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Beitragvon MADMAX » Sonntag 5. August 2012, 17:03

also zum schreckgespenst 56§ also so schlimm ist das alles garnicht. mein vorschlag für dich . montier die originalen drauf. lass dir ein vorgutachten von einer 57/a§ werkstatt machen, diese muss allerdings ogne groben mangel sein. dann machst du dir einen termin aus. mit dem vorgutachten ersparst du dir dan jegliche zahlungen beim 56er, die schauen die gleichen sachen wie beim piockel durch und wenn auch die keinen groben mangel feststellen. dann hast ihn gleich durch ohne zusätzliche kosten. wenn du das dann durch hast würd ich mich erkundigen direkt vor ort ob du dir die anderen reifen eintragen lassen kannst, am besten gleich mit mindet bereifung ohne nachträgliche ändereungen wenn du was anderes drauf tust bzw wahlweise. lg max
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Tobie
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Beitragvon Tobie » Sonntag 5. August 2012, 20:16

Was fürn Baujahr ist dein Camero wg den Reifen?
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Beitragvon eric1617 » Sonntag 5. August 2012, 21:51

Wollte ich auch gerade fragen. Denn die 195/70/14 ist eine gängige "Mindestbereifung" bei den 70er Jahre Camaros. Quasi mit Spielraum nach oben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Beitragvon Seppo82 » Montag 6. August 2012, 00:43

Hallo Max, Tobie und Eric,

Mein Camaro ist ein 1979er Berlinetta.

Ich habe mich einmal auf die Suche nach der Händlerliste von damals gemacht, also was damals zur Auswahl beim kauf stand:

http://gmheritagecenter.com/gm-heritage ... Camaro.pdf

auf Seite 17 und 32 steht etwas zu den Reifen beim Z28 waren P225/70/R15 angegeben bei meinem Berlinetta steht nur FR78x14B ? sind irgendwelche Zollangaben?!? oder ist das ein Ami Reifen Code von damals ?

hier habe ich dann einen F78-14 gefunden:

http://www.turbinecar.com/tires.htm

Wäre nach der Tabelle dann ein 225/60/R14 ?!?
Aber kennt jemand auch andere Angaben? würde die 235/60/R15 gerne wieder fahren :)

Seit heute sind die orig.Felgen + Reifen drauf auf meinem Camaro.

@MAX: Was meinst du mit Vorgutachten ? Ich habe ja das Pickerl nach §57a bis August 2013 und da sind nur 3 leichte Mängel drin. Passt das dann schon so, oder muss ich nochmals mit den o. Felgen vorfahren bei meiner Werkstatt ?

Wegen der Typisierung werde ich dann noch fragen, wenn ich zur 56er muss, ist eh klar.

danke erst einmal für die bisherigen Antworten

lg Seppo

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Beitragvon Seppo82 » Montag 6. August 2012, 00:46

Ach ja kennt vielleicht jemand die Felgen,

auf den Chromfelgen für die 235/60/R15 Reifen ist hinten diese Nummer eingeschlagen: 1U 070904

lg S.

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Beitragvon Kapitänkurtl » Montag 6. August 2012, 09:20

1) Die Reifendimension die im Einzelgenehmigungsbescheid drinnen steht wird im Zulassungsschein übernommen. Und diese muß zu den Rädern passen die am Wagen sind - neuerdings auch bei den aktuellen Pickerlschulungen und es kommt noch dicker. Wenn die Felgen nicht vom original Hersteller sind braucht es ein Festigkeitsgutachten dazu.
Weiters eine ABE die dann vom Magistrat eingetragen werden muß.

2) die §56 Überprüfung läuft ab wie eine Pickerlüberprüfung wobei jedoch besonderes Augenmerk auf die Mängel gelegt werden wegen denen man dort ist - in deinem Fall die Reifen/Räder. Leichte Mängel werden hier genauso gedultet wie beim Pickerl allerdings: Leichte Mängel ist immer Auslegungssache des Prüfers :!:
Was für einen leicht ist ist für einen anderen schon ein schwerer Mangel.
Bezüglich des Ölverlustes würde ich mal abwaschen und schauen wo das Öl herkommt. "Kontinuierliche Tropfenbildung" wie es schön heißt im Mängelkatalog ist auf jeden Fall ein schwerer Mangel.

die 74-14 Reifenbezeichnung ist eine alte Amerikanische Dimension in Zoll. Kann aber umgerechnet werden. Am besten du schaust in den Heritiage - Unterlagen nach was bei deinem Wagen eingetragen war und was man fahren durfte (nicht beim Z28 wenn deiner kein Z28 ist).
Das müsste dann rauf für die 56er und nimm die Unterlagen mit jeder Beweis das es das mal so gegeben hat im Originalzustand hilft dir.
Und die Prüfer kennen auch nicht jedes Detail zu den Wagen schon gar nicht wenn sie Exoten sind.

3) die 235/60R15 können eingetragen werden wenn

a) jemand in Österreich auf gleichem Wagen die Räder schon eingetragen hat. Dann brauchst du seine Kopien der Einzelgenehmigung und den Zulassungsschein und kannst es bei deinem nachtragen lassen, oder

b) ein Gutachten von einem Ziviltechniker der mit GA bestätigt das die Räder genügend Tragfähigkeit haben und der Freigang, Abrollumfang usw. für das gegenständliche Fahrzeug geeignet sind.
Hilfreich ist mit der Felgennummer und Hersteller der Felge eine Bestätigung beizulegen die belegt das die Felgen auf einem Camaro gefahren werden dürfen und geeignet sind.

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Beitragvon Tobie » Montag 6. August 2012, 14:35

Auf meinem TA 79 ist 225/70R15 eingetragen. Ich musste genau diese Größe auch nehmen um eine historische Zulassung zu bekommen.


Edit: Ach ja und als ich ihn in Österreich gekauft habe waren 235/60 R15 vorne und 255/60R15 hinten eingetragen
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Beitragvon Kapitänkurtl » Montag 6. August 2012, 15:20

Stimmt für die historische Zulassung müssen Dimensionen drauf sein die es bei diesem Modell ab Werk gegeben hat.

Hier kann man allerdings auf die Optionsliste ausweichen d.h. wenn damals bestellbar auch Sporträder oder größere Reifen draufmachen

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