Gurtpflicht?
Moderator: superbee
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Gurtpflicht?
Hi Leute,
bescheidene Frage:
In meinem 67er Caprice sind keine Sicherheitsgurte drin, auch nichtmal ein Anzeichen dafür, dass mal welche drin waren. Der Vorbesitzer ist immer ohne gefahren und hatte nie ein Problem.
Nicht dass ich welche brauchen würde - aber was sagt denn die Rennleitung bei uns in Österreich bzw. Deutschland dazu?
bescheidene Frage:
In meinem 67er Caprice sind keine Sicherheitsgurte drin, auch nichtmal ein Anzeichen dafür, dass mal welche drin waren. Der Vorbesitzer ist immer ohne gefahren und hatte nie ein Problem.
Nicht dass ich welche brauchen würde - aber was sagt denn die Rennleitung bei uns in Österreich bzw. Deutschland dazu?
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Re: Gurtpflicht?
Gurtpflicht besteht seit 1976.
Fahrzeuge mit Bauhjahr davor sind ausgenommen.
Gibt keine Probleme mit der Rennleitung, bin selber schon mal im Zuge eines Planquadrates in eine Kontrolle gekommen.
Fahrzeuge mit Bauhjahr davor sind ausgenommen.
Gibt keine Probleme mit der Rennleitung, bin selber schon mal im Zuge eines Planquadrates in eine Kontrolle gekommen.
- Reinsch
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Das ist sinngemäss richtig. Gurte sind aber in US aber schon viel früher flächendeckend eingebaut worden. Jetzt hat es vielleicht irgendein Exportmodell gegeben, wo die Gurte nur Sonderausstattung waren ....... Emirate vielleicht? Dort hats ja auch den Syclone ohne Kat gegeben.
Aber erklär das mal um 3 in der Früh jemandem, der den ganzen Tag
irgendwelche G´schichteln hört. Aber ich hab schon Deppensteuer gezahlt für Nicht-Anhängen in einem 75er Caprice. Das ist wie mit dem Reserverad. Es ist nicht vorgeschrieben, aber wennst eines mithast, dann muss es auch das Mindestprofil aufweisen.
Aber erklär das mal um 3 in der Früh jemandem, der den ganzen Tag
irgendwelche G´schichteln hört. Aber ich hab schon Deppensteuer gezahlt für Nicht-Anhängen in einem 75er Caprice. Das ist wie mit dem Reserverad. Es ist nicht vorgeschrieben, aber wennst eines mithast, dann muss es auch das Mindestprofil aufweisen.
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Reinsch hat geschrieben:Dacht mir schon sowas in der Art. Is halt dann wohl immer eine Streitfrage wenn man angehalten wird und ein Ar*** erwischt.
Oder sind die Bullen da stressfrei?
warum sollte es eine streitfrage sein wenn es eindeutig geregelt ist? Im schlimmsten fall ist es ein polizist der selten bis nie oldtimer aufgehalten hat - sag ihm die gesetzeslage und das wars...
..wie man in den wald hinein ruft..
“This car is a disaster...The structure is poor...If this had been a real driver in a real crash, it’s likely it wouldn’t have been survivable... the Neon is a small car to be avoided.”
Das ist ja so ein Felgenkind.
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Im zweifelsfall ist es doch ganz einfach leute: Wenn etwas unklar ist von der rechtslage her, dann immer anzeigen lassen. Das kann man beeinspruchen.
Vorausetzung ist natürlich, dass man selbst etwas darüber weiß.
Wenn ich fest überzeugt bin, dass man in dem auto keinen gurt braucht, dann lieber statt den knapp 40 euro die man gleich zahlen kann, die anzeige für vielleicht 70 euro geben lassen.
Hat man dann recht muss man nichts zahlen, hat man sich dennoch geirrt, wird man das auch verkraften können.
Ich hatte über ein jahr lang so einen mini rechtsstreit bezüglich falschen parkens, nachdem alles voller schnee war und ich die bodenmarkierung nicht sehen konnte. Als dann jemand von der parkraumüberwachung da war, war der schnee schon geschmolzen.
Statt den 20-30 euro habe ich es auf die anzeige ankommen lassen, meine stellungsnahme geschickt, monate gewartet, im endeffekt war es jedoch nicht möglich eindeutig nachzuweisen, dass alles vom schnee bedeckt war (verwaltungsstrafverfahren - beweisumkehr).
Ich musste dann vielleicht 40 euro bezahlen nach mehr als einem jahr und der aufwand hatte sich auf eine stellungnahme begrenzt.
War mir der spaß wert, hat nicht weh getan.
Vorausetzung ist natürlich, dass man selbst etwas darüber weiß.
Wenn ich fest überzeugt bin, dass man in dem auto keinen gurt braucht, dann lieber statt den knapp 40 euro die man gleich zahlen kann, die anzeige für vielleicht 70 euro geben lassen.
Hat man dann recht muss man nichts zahlen, hat man sich dennoch geirrt, wird man das auch verkraften können.
Ich hatte über ein jahr lang so einen mini rechtsstreit bezüglich falschen parkens, nachdem alles voller schnee war und ich die bodenmarkierung nicht sehen konnte. Als dann jemand von der parkraumüberwachung da war, war der schnee schon geschmolzen.
Statt den 20-30 euro habe ich es auf die anzeige ankommen lassen, meine stellungsnahme geschickt, monate gewartet, im endeffekt war es jedoch nicht möglich eindeutig nachzuweisen, dass alles vom schnee bedeckt war (verwaltungsstrafverfahren - beweisumkehr).
Ich musste dann vielleicht 40 euro bezahlen nach mehr als einem jahr und der aufwand hatte sich auf eine stellungnahme begrenzt.
War mir der spaß wert, hat nicht weh getan.
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Schon Klar BoonieChris.
Ich weiss, wie man in den Wald hinein ruft... Ich hab halt schon viele Erfahrungen mit meiner Harley gemacht. Und da keine guten, da die Herren der Rennleitung meist sehr ungehalten sind wenn man sie eines besseren belehrt.
Aber gut, ich weiss jetzt zumindest, dass ich gesetzmässig keine Gurten brauche - Danke
Ich weiss, wie man in den Wald hinein ruft... Ich hab halt schon viele Erfahrungen mit meiner Harley gemacht. Und da keine guten, da die Herren der Rennleitung meist sehr ungehalten sind wenn man sie eines besseren belehrt.
Aber gut, ich weiss jetzt zumindest, dass ich gesetzmässig keine Gurten brauche - Danke

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Das habe ich gänzlich anders in Erinnerung, meines Wissens ist der Stichtag in den späten 60ern; ab diesem Zeitpunkt mussten alle Autos in Österreich mit Gurten (zumindest vorene) ausgeliefert werden.
Ich kann mich auch an kein Auto aus 1970 erinnern, dass keine Gurte hätte.
Und wenn Gurte drin sind, sind sie zu benutzen.
Auf die schnelle habe ich das im Netz gefunden, geht zwar Kinder, aber auch die Gurtpflicht im speziellen.
Gurtloser Oldie:
Ich habe mir einen Oldtimer (Bj. 1968) gekauft. Das Fahrzeug verfügt jedoch im Fond
weder über Sicherheitsgurte noch über Kopfstützen. Kindersitze können somit nicht
befestigt werden. Darf ich meine Kinder, die fünf bzw. acht Jahre alt sind, in diesem
Auto mitfahren lassen?
Max Jendal
per E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Durch die 26. Kraftfahrgesetz-Novelle wurde der § 106 i. V. m. § 132 KFG über die
Personenbeförderung geändert.
Zur Nachrüstungsverpflichtung mit Sicherheitsgurten für Oldtimer gilt: PKW, die vor
dem 1.1.1968 genehmigt wurden, müssen weder für die Vorder- noch für die
Rücksitze nachträglich mit Sicherheitsgurten ausgerüstet werden. PKW, die nach
dem 1.1.1968, aber vor dem 1.10.1984 genehmigt wurden (Genehmigung durch
Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung), müssen
nachträglich mit Sicherheitsgurten für die beiden äußeren Sitze hinter der
Windschutzscheibe ausgestattet werden. In Ihrem Fall ist daher eine Verpflichtung
zur Nachrüstung für die hinteren Sitze nicht gegeben.
Kinder unter drei Jahren dürfen seit der 26. KFG-Novelle nur auf einem Platz mit
Sicherheitsgurt und der entsprechenden Rückhaltevorrichtung (Kindersitz)
transportiert werden.
Bei Fahrzeugen, in denen keine Gurte angebracht sind, ist somit ein Transport von
Kindern unter drei Jahren unzulässig.
In Ihrem Fall ist allerdings der Absatz 5 des § 106 KFG zu beachten, laut dem
Kinder, die größer als 1,50m sind, im Zweifel auf dem Vordersitz sitzen müssen,
wenn dieser über einen Sicherheitsgurt verfügt bzw. Kinder, die kleiner als 1,50 m
sind, mit entsprechender Rückhalteeinrichtung am Vordersitz, soweit dieser über
Sicherheitsgurte verfügt, angeschnallt sitzen müssen.
Wenn daher das Fahrzeug neben dem Fahrersitz noch über einen weiteren Sitz mit
Sicherheitsgurt verfügt, muss beim Transport ein Kind angeschnallt auf dem
Vordersitz sitzen, das andere darf unangeschnallt auf dem Rücksitz sitzen.
Das erhöhte Sicherheitsrisiko und die seit 2005 geltenden Vormerkdelikte sind zu
beachten.
Wer will, kann das ja genau googeln, aber ich garantiere, dass man auch in einem 1971er Auto in Österreich angegurtet fahren muss.
Ich kann mich auch an kein Auto aus 1970 erinnern, dass keine Gurte hätte.
Und wenn Gurte drin sind, sind sie zu benutzen.
Auf die schnelle habe ich das im Netz gefunden, geht zwar Kinder, aber auch die Gurtpflicht im speziellen.
Gurtloser Oldie:
Ich habe mir einen Oldtimer (Bj. 1968) gekauft. Das Fahrzeug verfügt jedoch im Fond
weder über Sicherheitsgurte noch über Kopfstützen. Kindersitze können somit nicht
befestigt werden. Darf ich meine Kinder, die fünf bzw. acht Jahre alt sind, in diesem
Auto mitfahren lassen?
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Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Durch die 26. Kraftfahrgesetz-Novelle wurde der § 106 i. V. m. § 132 KFG über die
Personenbeförderung geändert.
Zur Nachrüstungsverpflichtung mit Sicherheitsgurten für Oldtimer gilt: PKW, die vor
dem 1.1.1968 genehmigt wurden, müssen weder für die Vorder- noch für die
Rücksitze nachträglich mit Sicherheitsgurten ausgerüstet werden. PKW, die nach
dem 1.1.1968, aber vor dem 1.10.1984 genehmigt wurden (Genehmigung durch
Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung), müssen
nachträglich mit Sicherheitsgurten für die beiden äußeren Sitze hinter der
Windschutzscheibe ausgestattet werden. In Ihrem Fall ist daher eine Verpflichtung
zur Nachrüstung für die hinteren Sitze nicht gegeben.
Kinder unter drei Jahren dürfen seit der 26. KFG-Novelle nur auf einem Platz mit
Sicherheitsgurt und der entsprechenden Rückhaltevorrichtung (Kindersitz)
transportiert werden.
Bei Fahrzeugen, in denen keine Gurte angebracht sind, ist somit ein Transport von
Kindern unter drei Jahren unzulässig.
In Ihrem Fall ist allerdings der Absatz 5 des § 106 KFG zu beachten, laut dem
Kinder, die größer als 1,50m sind, im Zweifel auf dem Vordersitz sitzen müssen,
wenn dieser über einen Sicherheitsgurt verfügt bzw. Kinder, die kleiner als 1,50 m
sind, mit entsprechender Rückhalteeinrichtung am Vordersitz, soweit dieser über
Sicherheitsgurte verfügt, angeschnallt sitzen müssen.
Wenn daher das Fahrzeug neben dem Fahrersitz noch über einen weiteren Sitz mit
Sicherheitsgurt verfügt, muss beim Transport ein Kind angeschnallt auf dem
Vordersitz sitzen, das andere darf unangeschnallt auf dem Rücksitz sitzen.
Das erhöhte Sicherheitsrisiko und die seit 2005 geltenden Vormerkdelikte sind zu
beachten.
Wer will, kann das ja genau googeln, aber ich garantiere, dass man auch in einem 1971er Auto in Österreich angegurtet fahren muss.
'Pray that there's intelligent life somewhere up in space because there's bugger all down here on earth!'
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@Marvin: genau so ist es!
Es hat nichts mit der Gurtpflicht zu tun ... das war eine ganz andere Baustelle ... es hat mit der Novelle 1968 zu tun, denn ab da mussten Gurte verbaut sein ... da mussten sie noch nicht verwendet werden, aber vorhanden mussten sie sein.
Dh bei Deinem 68er schauts schlecht aus, da brauchst Du eigentlich Sicherheitsgurte vorne ... wobei ich der Meinung bin, dass bei 95% der Kontrollen das auch ohne Gurte durchgehen wird.
Es hat nichts mit der Gurtpflicht zu tun ... das war eine ganz andere Baustelle ... es hat mit der Novelle 1968 zu tun, denn ab da mussten Gurte verbaut sein ... da mussten sie noch nicht verwendet werden, aber vorhanden mussten sie sein.
Dh bei Deinem 68er schauts schlecht aus, da brauchst Du eigentlich Sicherheitsgurte vorne ... wobei ich der Meinung bin, dass bei 95% der Kontrollen das auch ohne Gurte durchgehen wird.
"Ich fürchte den Tag, an dem die Technologie unsere Menschlichkeit überholt. Die Welt wird dann eine Generation von Idioten sein." Der Tag ist gekommen - Einstein hat es vorhergesagt.....und er hatte Recht...
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Sabonim hat geschrieben:Dh bei Deinem 68er schauts schlecht aus, da brauchst Du eigentlich Sicherheitsgurte vorne
Vielleicht hast du das mit meinem Kommentar verwechselt, aber Reinsch hat einen 67er, wo das dann eigentlich noch "knapp" passen müsste.
Wobei ich nicht weiss, ob das Baujahr hier eigentlich eine Rolle spielt,
wo in Marvins Post immer "Genehmigt" steht...
Wenn das Teil später genehmigt wurde, ist das dann ein Grund für die Gurtpflicht?
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ChillyVanillly hat geschrieben:Vielleicht hast du das mit meinem Kommentar verwechselt, aber Reinsch hat einen 67er, wo das dann eigentlich noch "knapp" passen müsste.
Ups stimmt ... der passt dann natürlich

ChillyVanillly hat geschrieben:Wobei ich nicht weiss, ob das Baujahr hier eigentlich eine Rolle spielt,
wo in Marvins Post immer "Genehmigt" steht...
Wenn das Teil später genehmigt wurde, ist das dann ein Grund für die Gurtpflicht?
Da bin ich mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber ich denke das Baujahr (nicht die Erstzulassung) ist schon richtig ... wenn Du ein Auto später etwa nach Österreich importiert hast und es da Einzelgenehmigt wurde zählt trotzdem das BJ.
Aber wie gesagt da bin ich nicht 100%ig sicher und lass mich gerne eines besseren belehren wenns wer genauer weiß

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