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Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 14:28
von eric1617
Mir drängen sich ein paar Fragen auf:

Wird bei der Nova Berechnung der reine Kaufpreis herangezogen ? Oder kommen bei einem billig ersteigerten, beschädigten Kfz die Reparaturkosten dazu ?
Wie sieht es aus wenn Rechnungen vorhanden sind bzw. wenn Reparaturen in Eigenarbeit erledigt wurden ?

Eurotax ist bei unseren Exoten mitunter ja gar nicht vorhanden.

Danke Jungs und Mädels :wink:

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 14:53
von roland-1

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 16:48
von eric1617
Danke Roland. Das habe ich gelesen. Ist aber ja schon der Extremfall. So ausarten will ich es nicht lassen zumal mir mein Ast immer dünner vorkommt als jener der Behörde...

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 16:50
von Monte70
roland-1 hat geschrieben:Passend zum Thema ergooglet: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN ... 9997.1.pdf

sg


Interessanter Bescheid.

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 17:12
von eric1617
Sehr. Nur die Frage ob der übertragbar ist. Einfach so...

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Freitag 7. August 2020, 19:11
von Monte70
eric1617 hat geschrieben:Sehr. Nur die Frage ob der übertragbar ist. Einfach so...


Als Berufungsbegründung ein für alle Mal gut.
Muss erst von der Behörde widerlegt werden können.
Was verlierst dabei? Nix.

Nova Berechnung - beschädigtes Kfz

Verfasst: Montag 10. August 2020, 09:11
von roland-1
Ich habe das auch so gemeint, dass das durch dieses Urteil geregelt ist. Den gleichen Ablauf wie damals möchte natürlich Keiner haben.