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Ford aus England

Verfasst: Freitag 17. März 2006, 14:10
von stoal32
hi
weis ev jemand obs schwirig wird einen F350 mit sonderaufbau aus england bei uns zu typisieren.
Er hat einen sonderaufbau (eine ev. besondere abnahme für den Aufbau ist schon geklärt) aber da er deshalb nicht serie ist weis ich nicht ob ich vom importer ein schein bekommen werd.
und den wagen von england holen und dan damit zum händler und dann eine absage bekommen ist mir auch zu umständlich.
also weis da jemand bescheid.
bzw welche papiere (kopien) ich auf alle fälle vor dem kauf brauch.

lg
stoal

nachtrag

Verfasst: Freitag 17. März 2006, 14:43
von stoal32
ach ja es ist ein 7,3 l turbodiesel ´99
gibts da ev auch probleme mit dem abgas (leider schon mal eingschaut mit an benziner)

Verfasst: Freitag 17. März 2006, 15:27
von wur10
der ist nicht zufällig sehr günstig und will das geld per western union?

Verfasst: Freitag 17. März 2006, 21:51
von Tom
Da diese Geräte bei uns nicht im Laden angeboten werden, fürchte ich, dass du von Ford Österreich sowieso keine Unterlagen bekommst.
Für so ein Fahrzeug wirst nicht um eine Einzelgenehmigung herum kommen - sprich mit oder ohne Zivi-Ingeneur zu der Landesregierung in deinem Bundesland.
Zum Thema Abgaswerte kann ich nix sagen.

Verfasst: Samstag 18. März 2006, 00:48
von Driver
ich hab vor kurzem gehört dass es bei importen bis baujahr 98 (stichtag weiss ich keinen genauen) die noch keine oldtimer sind und eine gewisse euro-abgasnorm (3 oder 4 - keine ahnung) nicht erfüllen, sehr grosse probleme gibt, diese angabe ist allerdings ohne gewehr und schiesspistole - also würd ich mir darüber vorher ganz klar auskunft geben lassen, damits dann keine bösen überraschungen gibt.

Verfasst: Samstag 18. März 2006, 10:27
von Howard
Verhaftet mich jetzt nicht wenn es nicht genau stimmt ...

Das Fahrzeug ist älter als 25 Jahre und in der Liste für historische Fahrzeuge eingetragen ... quasi Narrenfreiheit (auf einen 70'er Opel Belinetta der ein Ferrari Bodykit hat gilt das natürlich nicht :wink: )!

Das Fahrzeug ist kein Oldtimer, wurde in der EU bereits einmal zugelassen und die Abgaswerte erfüllen EURO 3 oder 4 (k.A.) NICHT ... müsste hinhauen.

Das Fahrzeug ist kein Oldtimer und wurde noch nie in der EU zugelassen und die Abgaswerte erfüllen EURO 3 oder 4 (k.A.) NICHT ... no Chance!!!

Normalerweise müsste es anerkannt werden, sobald genau dieses Fahrzeug, mit all seinen Umbauten, ganau in diesem Zustand bereits innerhalb der EU zugelassen wurde.

RIS hat geschrieben:§28b KFG
(1) Der Inhaber einer EG-Betriebserlaubnis oder sein gemäß
§ 29 Abs. 2 in Österreich Bevollmächtigter hat das Recht, nach
Vorlage einer Übereinstimmungsbescheinigung für von ihm in Handel
gebrachte Fahrzeuge einen Typenschein gemäß § 30 auszustellen; er ist
weiters berechtigt, auch für andere Fahrzeuge dieser Type, die in
Österreich gemäß Abs. 5 zum Verkehr zugelassen werden sollen,
ebenfalls einen Typenschein auszustellen. Der auszustellende
Typenschein ist mit einer Bestätigung des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie zu versehen, daß dieser den
Bestimmungen des § 30 Abs. 2 entspricht. Form und Inhalt dieser
Bestätigung ist durch Verordnung festzusetzen.
(5) Wer ein in einem anderen Mitgliedstaat erworbenes und dort mit
einer Übereinstimmungsbescheinigung versehenes Fahrzeug in Österreich
gemäß § 37 zulassen will, hat das Fahrzeug überprüfen zu lassen, ob
es der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung entspricht; dies
kann erfolgen:
1. bei dem nach Abs. 1 zur Ausstellung des Typenscheines
Berechtigten, oder
2. über Antrag bei der für Einzelgenehmigungen nach § 31
zuständigen Behörde.


Zum Nachlesen:

Zulassung - §37KFG
und dann weiter die §§ 28b, 29 Abs 4 u 31 Abs 2 KFG

Verfasst: Samstag 18. März 2006, 13:49
von judge
@howard: das mit den 25 jahren soll auf 30 jahre raufgesetzt werden - bis jetzt gilt nur ein erlass, den ich hier schon mal vorgestellt habe.. .find' den auf die schnelle nicht, daher der link http://www.oemvv.at/.

euro 4 ist die neueste norm für autos mit kat - fällt aber bei uns fast immer weg.

wichtig ist, dass ein auto entweder in der eu schon mal zugelassen wurde und die abgaswerte, die zum datum der erstzulassung gültig waren, erfüllt, oder ein bilaterales abkommen zur übernahme der jeweiligen zulassungsbestimmungen (z.b. mit schweiz und liechtenstein) besteht.

also, wer z.b. einen 88er, der schon mal in der eu angemeldet war, importieren möchte, kann das auch tun, egal, ob der einen kat hat oder nicht (katpflicht in ö ab 01.10.1987) - der "strafsteuer" (zuschlag) kommt er natürlich nicht aus.

Verfasst: Samstag 18. März 2006, 14:15
von stoal32
Howard hat geschrieben:Verhaftet mich jetzt nicht wenn es nicht genau stimmt ...

Das Fahrzeug ist älter als 25 Jahre und in der Liste für historische Fahrzeuge eingetragen ... quasi Narrenfreiheit (auf einen 70'er Opel Belinetta der ein Ferrari Bodykit hat gilt das natürlich nicht :wink: )!

Das Fahrzeug ist kein Oldtimer, wurde in der EU bereits einmal zugelassen und die Abgaswerte erfüllen EURO 3 oder 4 (k.A.) NICHT ... müsste hinhauen.

Das Fahrzeug ist kein Oldtimer und wurde noch nie in der EU zugelassen und die Abgaswerte erfüllen EURO 3 oder 4 (k.A.) NICHT ... no Chance!!!

Normalerweise müsste es anerkannt werden, sobald genau dieses Fahrzeug, mit all seinen Umbauten, ganau in diesem Zustand bereits innerhalb der EU zugelassen wurde.


das heist jetzt für mich das ich überprüfen muss ob das fahrzeug tatsächlich schon in england angemeldet war und oder dort auch zugelassen war,
weiters ob es die euro 3 o 4 erfüllt.

weis jemand ob das bei den fords mit der großen dieselmaschine der fall sein wird (wie gesagt Bj 99 und 7,3 l TD)

Verfasst: Samstag 18. März 2006, 14:53
von Howard
judge hat geschrieben:@howard: das mit den 25 jahren soll auf 30 jahre raufgesetzt werden - bis jetzt gilt nur ein erlass, den ich hier schon mal vorgestellt habe.. .find' den auf die schnelle nicht, daher der link.


Ein klares und deutliches JEIN :wink: . Die 25 Jahre sind im Gesetz nicht geändert worden (werden wahrscheinlich auch nicht geändert).

Historisches Kraftfahrzeug - ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug,

a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b) das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b);

§ 2 Abs 1 Ziffer 43 KFG 1967


Das Problem ist das rote "und". Die approbierte Liste wird vom Kraftfahrrechtbeirat herausgegeben. Und der hat beschlossen, dass in diese Liste nur noch Fahrzeuge bis 1980 aufgenommen werden. 2010 soll dieses Limit in ein gleitendes 30-Jahre Limit umgewandelt werden.

Das heißt es besteht nach wie vor die Möglichkeit ein Fahrzeug mit 25 Jahren als Oldtimer zuzulassen. Nur muss man dann direkt über den Kraftfahrrechtbeirat gehen und diesen überzeugen das Fahrzeug in die Liste aufzunehmen.