Typisierung
Moderator: superbee
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Typisierung
Hallo Leute jetzt bin ich gerade soweit das ich meine Lampen beim GMC umbaue . Jetzt meine frage was brauche ich Die normalen Lichter wie Abblendlicht und Fernlicht ist mir klar aber wie sieht es aus mit Standlicht Rückfahrscheinwerfer, Nebelleuchte ?
Danke für eure Antworten
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.
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soweit ich weiss braucht man keine Rückfahrscheinwerfer... da wo sie bei mir vorgesehen wären, hab ich die Blinker nun da man ja auch die originalen roten Blinker nicht benutzen darf
Nebelschlussleuchte muss man auch nicht haben, aber es gilt halt wenn man es hat muss es funktionieren
Standlicht braucht man vorne und hinten
Nebelschlussleuchte muss man auch nicht haben, aber es gilt halt wenn man es hat muss es funktionieren
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- Gregor
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Kommt aufs Fahrzeugalter an.
Beim Oldtimer brauchts keinen Rückfahr oder Nebelschlußleuchte, auch keine Lichthupe.
Umrißlampen am besten Lampen raus und abkleben, da seitlich auch keine roten Reflektoren zulässig sind, wenn die Frontblinker seitlich nicht zu erkennen sind, kannst (mußt) Du die vorderen Umrißlampen (sind ja gelb) als Blinker anschließen, dürfen aber nicht gegenblinken, bzw. mit dem Standlicht leuchten.
Ansonsten ist es am einfachsten ein paar aussagekräftige Fotos zur Prüfstelle mitnehmen und fragen, der Ing. sollte dann auch derselbe bei der Typisierung sein.
Beim Oldtimer brauchts keinen Rückfahr oder Nebelschlußleuchte, auch keine Lichthupe.
Umrißlampen am besten Lampen raus und abkleben, da seitlich auch keine roten Reflektoren zulässig sind, wenn die Frontblinker seitlich nicht zu erkennen sind, kannst (mußt) Du die vorderen Umrißlampen (sind ja gelb) als Blinker anschließen, dürfen aber nicht gegenblinken, bzw. mit dem Standlicht leuchten.
Ansonsten ist es am einfachsten ein paar aussagekräftige Fotos zur Prüfstelle mitnehmen und fragen, der Ing. sollte dann auch derselbe bei der Typisierung sein.
Gruß
Gregor
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Na dann lass es so... Das ding hat sicher a einzelgenehmigung und gilt als kulturgut und kunstobjekt, von daher kannst sogar die roten blinker behalten!
Und wegen den dauerleuchtenden, gegenblinkebden standlicht angeschlossenen blinkern und sidemarkern -> mein 91er firebird hat das alles und beim typisiern wars denen egal
Hab auch hinten rote sidemarker drin - gehört bei den kisten ja auch so.
Und die rennleitung kennt sich da meistens eh ned aus und sobald du eine einzelgenehmigung zückst lässt dich der schon weiterfahren.
Ich bau jetzt übern winter auch fürn firebird sequenzielle LED rückleuchten + blinker, hab extra sämtliche gesetzbücher durchforstet und nichts spricht dagegen.
Zu den roten blinkern, gesetzestext wörtlich: "... Dürfen nur unbewegliche Leuchten (das gehäuse selber, lauflicht is egal) mit blinklicht, blinkleuchten, aufweisen, mit denen gelbrotes Licht ausgestrahlt werde KANN" §19 abs2 kraftfahrzeuggesetzbuch 1967 (+ diverse änderungen, stand 15.10.2013)
Das wort KANN ist ganz interessant, ebenso wie Gelbrot...
Außerdem wie gesagt, einzelgenehmigubg das eintragenlassen, das ist dann quasi stempel + unterschrift vom landeshauptmann dass man das darf. Lässt sich wie gesagt gut begründen mit der erhaltung der originalität des sammlerstückes.
Lg
Und wegen den dauerleuchtenden, gegenblinkebden standlicht angeschlossenen blinkern und sidemarkern -> mein 91er firebird hat das alles und beim typisiern wars denen egal

Hab auch hinten rote sidemarker drin - gehört bei den kisten ja auch so.
Und die rennleitung kennt sich da meistens eh ned aus und sobald du eine einzelgenehmigung zückst lässt dich der schon weiterfahren.
Ich bau jetzt übern winter auch fürn firebird sequenzielle LED rückleuchten + blinker, hab extra sämtliche gesetzbücher durchforstet und nichts spricht dagegen.
Zu den roten blinkern, gesetzestext wörtlich: "... Dürfen nur unbewegliche Leuchten (das gehäuse selber, lauflicht is egal) mit blinklicht, blinkleuchten, aufweisen, mit denen gelbrotes Licht ausgestrahlt werde KANN" §19 abs2 kraftfahrzeuggesetzbuch 1967 (+ diverse änderungen, stand 15.10.2013)
Das wort KANN ist ganz interessant, ebenso wie Gelbrot...
Außerdem wie gesagt, einzelgenehmigubg das eintragenlassen, das ist dann quasi stempel + unterschrift vom landeshauptmann dass man das darf. Lässt sich wie gesagt gut begründen mit der erhaltung der originalität des sammlerstückes.
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Dom'O hat geschrieben:..Und die rennleitung kennt sich da meistens eh ned aus und sobald du eine einzelgenehmigung zückst lässt dich der schon weiterfahren.
..bei uns auch...allerdings mit einer Vorladung für die Landesregierung

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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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Uiuiui... Na gut, dass die bei uns in der gegend die etwas lockerer sind bei us-cars ^^
Hab auch schon gehört dass einer die led-kennzeichenbeleuxhtung nicht eingetragen bekommen hat in innsbruck da anscheinend zu hell... Wie ich in linz bei der landesregierung war mit der kennzeichentypisierung+led umbau hab ich extra.noch a potwntiometer eingebaut falls es ihm zu hell sein sollte, sagt der nur: "naja, drahs hald gscheid auf, dass mas siagt a!"
- Kommt immer auf den prüfer an... Leider.
Hab auch schon gehört dass einer die led-kennzeichenbeleuxhtung nicht eingetragen bekommen hat in innsbruck da anscheinend zu hell... Wie ich in linz bei der landesregierung war mit der kennzeichentypisierung+led umbau hab ich extra.noch a potwntiometer eingebaut falls es ihm zu hell sein sollte, sagt der nur: "naja, drahs hald gscheid auf, dass mas siagt a!"
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also mein Wissenstand war bisher "keine roten Blinker" egal wie und was
und LED's sind bei nem 91er vielleicht eher ein Thema, aber ich würde bei meinem oder sonst jedem Auto aus den 60-70ern niemals sowas machen, von dem her kann ich es nicht sagen, aber in meine Zulassung steht "Scheinwerfer keine E-Genehmigung"
und LED's sind bei nem 91er vielleicht eher ein Thema, aber ich würde bei meinem oder sonst jedem Auto aus den 60-70ern niemals sowas machen, von dem her kann ich es nicht sagen, aber in meine Zulassung steht "Scheinwerfer keine E-Genehmigung"

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Für die ganuen Lampen und Reflektoren gibts beim Oldi eine Ausnahmegenemigung, Rote Blinker gibts in Ö nicht (legal) typisiert, auch nicht in OÖ.
Bei einer C3 haben wir die Frontblinker mit Standlich durchbekommen, aber nur, weil das Standlicht weiß und der Blinker gelb war, haben da mit der Lampe getrixt.
Ansonsten Scheinwerfer mit Standlicht verwenden und nur die Blinkerphase mit gelber Lampe verwenden.
Alles andere bekommt bei einer Kontrolle eine freundliche aber bestimmte Einladung.
Bei einer C3 haben wir die Frontblinker mit Standlich durchbekommen, aber nur, weil das Standlicht weiß und der Blinker gelb war, haben da mit der Lampe getrixt.
Ansonsten Scheinwerfer mit Standlicht verwenden und nur die Blinkerphase mit gelber Lampe verwenden.
Alles andere bekommt bei einer Kontrolle eine freundliche aber bestimmte Einladung.
Gruß
Gregor
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Fast-Furious hat geschrieben:also mein Wissenstand war bisher "keine roten Blinker" egal wie und was
und LED's sind bei nem 91er vielleicht eher ein Thema, aber ich würde bei meinem oder sonst jedem Auto aus den 60-70ern niemals sowas machen, von dem her kann ich es nicht sagen, aber in meine Zulassung steht "Scheinwerfer keine E-Genehmigung"
Bei mir steht: Beleuchtung rundum ohne E-Genehmigung. LED-Lampen bei der Kennzeichenbeleuchtung führten zu einer Einladung bei der Landesregierung. Sonst gab es keinen Grund, da alles original. Die LR NÖ ist nicht wirklich mit den Eintragungen der LR Tirol aus 1999 einverstanden, muss es aber anscheinend akzeptieren.
Das soll mal einer verstehen.
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Aufklärung zum Thema Oldtimer-Typisierung:
Das muß ein Oldtimer haben für die STVo:
2x Abblendlicht vorne weiß
2x Fernlicht vorne weiß
2x Standlicht vorne max. 40cm von der breitesten Stelle(ohne Spiegel gemessen) weiß
2x Blinker vorne orange
2x Blinker hinten orange
2x Standlicht hinten max. 40cm von der breitesten Stelle(ohne Spiegel gemessen) rot
2x Bremslicht rot
2x Rückstrahler rot
2 Spiegel (1x innen und 1x aussen reicht)
Kennzeichenbeleuchtung (ausreichend für die Nummerntafelgröße) weiß
Kennzeichenanbringung vonre und hinten paralell zur Fahrzeugfront oder Hecklinie, max. 15° Schrägstellung zur Senkrechten zur Fahrbahn.
Diese Farben und diese Anzahl bei allen Fahrzeugen die schneller als 50km/h Bauartgeschwindigkeit aufweisen.
Wenn die Blinker hinten Rot sind können sie mitblinken jedoch braucht er unbedingt die orangenen Blinker dazu.
Befestigung der zusätzlichen Blinker kann auch abnehmbar sein bzw. mit Magnethaltern falls man den originalen Look erhalten will.
Das muß ein Oldtimer haben für die STVo:
2x Abblendlicht vorne weiß
2x Fernlicht vorne weiß
2x Standlicht vorne max. 40cm von der breitesten Stelle(ohne Spiegel gemessen) weiß
2x Blinker vorne orange
2x Blinker hinten orange
2x Standlicht hinten max. 40cm von der breitesten Stelle(ohne Spiegel gemessen) rot
2x Bremslicht rot
2x Rückstrahler rot
2 Spiegel (1x innen und 1x aussen reicht)
Kennzeichenbeleuchtung (ausreichend für die Nummerntafelgröße) weiß
Kennzeichenanbringung vonre und hinten paralell zur Fahrzeugfront oder Hecklinie, max. 15° Schrägstellung zur Senkrechten zur Fahrbahn.
Diese Farben und diese Anzahl bei allen Fahrzeugen die schneller als 50km/h Bauartgeschwindigkeit aufweisen.
Wenn die Blinker hinten Rot sind können sie mitblinken jedoch braucht er unbedingt die orangenen Blinker dazu.
Befestigung der zusätzlichen Blinker kann auch abnehmbar sein bzw. mit Magnethaltern falls man den originalen Look erhalten will.
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Prüfstelle kontaktieren, Termin mit dem für Oldtimer zuständigen Spezialisten vereinbaren
dann anhand von Fotos oder gleich am Fahrzeug besprechen, was gemacht werden muss
vielleicht kann Dir ja jemand sogar vorher einen Spezialisten, der ein Herz für Oldtimer hat, empfehlen - es hilft nämlich gar nix, wenn der seinen mehr oder weniger vorhandenen Ermessensspielraum nicht nutzen will und nur nach den Paragraphen handelt.
Verlangen kann man übrigens gar nix, der sitzt immer am längeren Ast .
dann anhand von Fotos oder gleich am Fahrzeug besprechen, was gemacht werden muss
vielleicht kann Dir ja jemand sogar vorher einen Spezialisten, der ein Herz für Oldtimer hat, empfehlen - es hilft nämlich gar nix, wenn der seinen mehr oder weniger vorhandenen Ermessensspielraum nicht nutzen will und nur nach den Paragraphen handelt.
Verlangen kann man übrigens gar nix, der sitzt immer am längeren Ast .
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