Das Fahrtenbuch
Moderator: superbee
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Das Fahrtenbuch
Da es in einem anderen Beitrag gerade Nebenthema ist, wollte ich euch fragen wie ihr das mit dem Fahrtenbuch macht..
Ich hab ein Fahrtenbuch wo Fahrzeugdaten und VIN eingetragen ist. Aber ich schreibe nur lfd. Nummer und das Datum und fahr los..
Es geht ja im Endeffekt nur darum die maximalen 120 Tage zu dokumentieren!?
Wie macht ihr das, bzw. wurde es bei jemandem schon mal kontrolliert?
Ich hab ein Fahrtenbuch wo Fahrzeugdaten und VIN eingetragen ist. Aber ich schreibe nur lfd. Nummer und das Datum und fahr los..
Es geht ja im Endeffekt nur darum die maximalen 120 Tage zu dokumentieren!?
Wie macht ihr das, bzw. wurde es bei jemandem schon mal kontrolliert?
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Das Fahrtenbuch
Würde sowas verwenden: klick
He made himself so me nothing you nothing out of the dust.
- Pinto
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Das Fahrtenbuch
Laufende Nummer, Datum, Kilometer und Startpunkt der Fahrt schreibe ich auf. Soweit ich weiß, sind „Fahrtenbuch-artige Aufzeichnungen“ zu führen - dies gibt einem ja eine gewisse Flexibilität. Weiß jemand, ob dieser Wortlaut immer noch gilt?
Bin seit über 12 Jahren mit historischem Alteisen unterwegs und wurde nur selten nach dem Fahrtenbuch gefragt von den Cops. Hinein schauen ins Fahrtenbuch wollte noch niemand.
Bin seit über 12 Jahren mit historischem Alteisen unterwegs und wurde nur selten nach dem Fahrtenbuch gefragt von den Cops. Hinein schauen ins Fahrtenbuch wollte noch niemand.

Zuletzt geändert von firestarter am Samstag 22. August 2020, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Das Fahrtenbuch
Früher war die Lage dazu fast klarer als heute, die Rechtspflege nehmen sie in den Ministerien leider nicht mehr so genau.
Früher hat man ein Fahrtenbuch von einem Club gebraucht zb ÖAMTC, mittlerweile braucht man ein registriertes Fahrtenbuch (ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV).
Weiters gilt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erl ... _2006.html
Im Gesetz steht weiterhin nur:
Spannend die Differenz zwischen Gesetz "Behörde" und Erlass "Straßenaufsichtsorgan". Eine Behörde ist ein Verwaltungsorgan das befugt ist Bescheide und Verordnungen zu erlassen, also eben nicht jedes Straßenaufsichtsorgan.
Wenn die o.g. Punkte wie Aufbewahrungspflicht (5 Jahre!) und "registriertes Fahrtenbuch" nur in einem Erlass geregelt sind, könnte man trefflich über die Gültigkeit streiten, da Erlässe nicht den einzelnen Rechtsunterworfenen binden. Erlässe die Auswirkungen wie Gesetze haben sollen, obwohl sie eigentlich in Gesetzes- oder Verordnungsform erlassen hätten werden müssen werden, werden vom VfGH gerne mangels gehöriger Kundmachung aufgehoben.
Sollte man sich mal genauer anschauen das Thema.
Edith: In § 34 Abs 4 KFG steht mittlerweile Aufhebepflicht drei Jahre.
Früher hat man ein Fahrtenbuch von einem Club gebraucht zb ÖAMTC, mittlerweile braucht man ein registriertes Fahrtenbuch (ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV).
Weiters gilt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erl ... _2006.html
Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt und den Startort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Das Fahrtenbuch ist 5 Jahre aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 darf das Vorhandensein des Fahrtenbuches überprüft werden.
Im Gesetz steht weiterhin nur:
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Spannend die Differenz zwischen Gesetz "Behörde" und Erlass "Straßenaufsichtsorgan". Eine Behörde ist ein Verwaltungsorgan das befugt ist Bescheide und Verordnungen zu erlassen, also eben nicht jedes Straßenaufsichtsorgan.
Wenn die o.g. Punkte wie Aufbewahrungspflicht (5 Jahre!) und "registriertes Fahrtenbuch" nur in einem Erlass geregelt sind, könnte man trefflich über die Gültigkeit streiten, da Erlässe nicht den einzelnen Rechtsunterworfenen binden. Erlässe die Auswirkungen wie Gesetze haben sollen, obwohl sie eigentlich in Gesetzes- oder Verordnungsform erlassen hätten werden müssen werden, werden vom VfGH gerne mangels gehöriger Kundmachung aufgehoben.
Sollte man sich mal genauer anschauen das Thema.
Edith: In § 34 Abs 4 KFG steht mittlerweile Aufhebepflicht drei Jahre.
- Pinto
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Das Fahrtenbuch
Na interessant..
Dass es relativ schleierhaft formuliert ist hab ich auch schon heraus gefunden..
Finde das mit dem Fahrziel und dem KM-Stand aber mehr als blöd, das hat ja in diesem Fall überhaupt keinen Sinn...
Dass es relativ schleierhaft formuliert ist hab ich auch schon heraus gefunden..
Finde das mit dem Fahrziel und dem KM-Stand aber mehr als blöd, das hat ja in diesem Fall überhaupt keinen Sinn...
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Das Fahrtenbuch
Ich hab mein Heft, in dem ich auch Tanken, Reparaturen etc. eintrage um 180 Grad gedreht und beginne auf der anderen Seite mit den Fahrtnachweisen. Datum, Meilenstand und ungefähres Fahrtziel schreib ich rein und abends dann wieder den Meilenstand. Oder ich schreib ihn als End-Stand das nächste Mal dazu, eh egal.
Zweck der Fahrt braucht niemanden zu interessieren.
BTW, wennst beim Pickerl vom Historischen das Fahrtenbuch nicht dabei hast, ist es ein schwerer Mangel. Und mit *Behörde* ist in dem Fall gemeint, wenn die Heinis glauben, du bist mehr als die 120 Tage unterwegs gewesen, musst du es *auf Verlangen*, wie es heisst, eben vorlegen. Die Behörde kann ja auch jemanden beauftragen. Ich hoffe nicht, dass sie auf diese Idee kommen und die Asfinag damit beauftragen.
Zweck der Fahrt braucht niemanden zu interessieren.
BTW, wennst beim Pickerl vom Historischen das Fahrtenbuch nicht dabei hast, ist es ein schwerer Mangel. Und mit *Behörde* ist in dem Fall gemeint, wenn die Heinis glauben, du bist mehr als die 120 Tage unterwegs gewesen, musst du es *auf Verlangen*, wie es heisst, eben vorlegen. Die Behörde kann ja auch jemanden beauftragen. Ich hoffe nicht, dass sie auf diese Idee kommen und die Asfinag damit beauftragen.
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Das Fahrtenbuch
Und deshalb halte ich nichts von dieser historischen Zulassung - mehr Aufwand und Schikane als Nutzen !
Und so manche Werkstatt macht keine Pickerln mehr für "historische" !
Nur das ich alle 2 Jahre zum Pickerl muss ? Das ist KEIN Vorteil für mich...
Und so manche Werkstatt macht keine Pickerln mehr für "historische" !
Nur das ich alle 2 Jahre zum Pickerl muss ? Das ist KEIN Vorteil für mich...
- Gregor
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Das Fahrtenbuch
Ich hab von Pagro ein kleines Fahrtenbuch gekauft und schreibe jede Fahrt ein, da es mich interessiert später mal darin nachlesen zu können.
Ich schreibe Datum und vortlaufende Meilen ein, ebenso wie Fahrtstrecke.
Wurde beim letzten Pickerl angeschaut, keine Beanstandung.
Wenn jemand einen Grund verlangt, schreibe ich Tankentlüften dazu.
Ich schreibe Datum und vortlaufende Meilen ein, ebenso wie Fahrtstrecke.
Wurde beim letzten Pickerl angeschaut, keine Beanstandung.
Wenn jemand einen Grund verlangt, schreibe ich Tankentlüften dazu.
Gruß
Gregor
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Das Fahrtenbuch
Hy!
Ist die historische Zulassung denn nicht auch steuerlich ein riesen Vorteil?
Ich mein, so ein Schlitten hat doch auch gleich mal 250 PS. Die tun dann bei der Motor bezogenen schon weh.
Bei der historischen wird das ja anders taxiert oder?
Gruß
D
Ist die historische Zulassung denn nicht auch steuerlich ein riesen Vorteil?
Ich mein, so ein Schlitten hat doch auch gleich mal 250 PS. Die tun dann bei der Motor bezogenen schon weh.
Bei der historischen wird das ja anders taxiert oder?
Gruß
D
Die schönste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Kurve.
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frankadally hat geschrieben:Hy!
Ist die historische Zulassung denn nicht auch steuerlich ein riesen Vorteil?
Ich mein, so ein Schlitten hat doch auch gleich mal 250 PS. Die tun dann bei der Motor bezogenen schon weh.
Bei der historischen wird das ja anders taxiert oder?
Gruß
D
wenn das so wäre, dann hätte jeder das "historische".
Ist aber nicht so - für die Steuern macht es gar keinen Unterschied - und viele Versicherungen pfeifen auh drauf - da kannst du das passende Fahrzeug auch ohne Registrierung versichern - und die Versicherung ist meist günstiger - das ist ALLES.


- Pinto
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Das stimmt, leider kein steuerlicher Vorteil.
Vollkasko kannst aber dafür enorm günstig haben, ich zahle für meinen € 130,- pro Jahr!
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Bei welcher Versicherung? Ich zahl fast genausoviel für ganz normale Haftpflicht bei der Allianz, anteilig halt für die Zeit, wo ich die Taferln am Auto hab.
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Sehr interessant, das wusste ich nicht. Hab mich mit dem Thema leider auch noch zuwenig auseinander gesetzt.
Ich schreibs mir hinter die Löffel
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Die schönste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Kurve.
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Das Fahrtenbuch
Haftpflicht und mot. bezogene sind eh gleich wie überall, aber die Kasko eben weil Oldtimer.. Bin bei der Garanta versichert
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