Ich soll am Kumpel seinen 82er El Camino eine AHK anbauen,nu is aber in der Zulassungsspalte für Anhängelast ein Strich.
Kann mir jemand sagen,wie hoch die Anhängelast is,oder lichtet mir jemand mal seine Zulassung ab? Wäre toll
Frage an die GM-Fraktion
Moderator: superbee
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du wirst die anhängekupplung auf jeden fall eintragen lassen müssen, darum kommst du nicht rum.
in österreich hat man bei einer nicht eingetragenen anhängelast folgende rechtslage - korrigiert mich sofern ich mich täusche, aber so lang is der führerschein nu net her:
ungebremste anhänger: eigengewicht anhänger muss kleiner sein als höchst zulässiges gesamtgewicht zugfahrzeug, außerdem maximal 750kg.
gebremste anhänger: höchst zulässiges gesamtgewicht anhänger < tatsächliches gewicht zugfahrzeug.
wie gesagt, a paar jahre is es schon her, aber irgendso geht des....
VIN
in österreich hat man bei einer nicht eingetragenen anhängelast folgende rechtslage - korrigiert mich sofern ich mich täusche, aber so lang is der führerschein nu net her:
ungebremste anhänger: eigengewicht anhänger muss kleiner sein als höchst zulässiges gesamtgewicht zugfahrzeug, außerdem maximal 750kg.
gebremste anhänger: höchst zulässiges gesamtgewicht anhänger < tatsächliches gewicht zugfahrzeug.
wie gesagt, a paar jahre is es schon her, aber irgendso geht des....
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steht im kfg (§§ 2-4 und 104) und ich nehme an, es sind leichte anhänger gemeint, zu denen es im §104 kfg heißt:
...aber die österreichische rechtslage ist in d nur sehr bedingt anwendbar, sprich nützt nix (außer dort, wo eu-richtlinien umgesetzt wurden).
daher bleibt nur der weg zum baurat...
bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage, wenn das um 75 kg
erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte des
Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet;
...aber die österreichische rechtslage ist in d nur sehr bedingt anwendbar, sprich nützt nix (außer dort, wo eu-richtlinien umgesetzt wurden).
daher bleibt nur der weg zum baurat...
words tend to be inadequate. it's a doozie...
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