typisierungen

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thunderchief
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Beitragvon thunderchief » Dienstag 3. August 2010, 19:40

Wir sprechen hier von einem Eintrag im Typenschein, nicht wahr?
-> das Fahrzeug ist bei der LReg durch und genehmigt.
-> da kann Dir vorerst keiner etwas anhaben.


Diese Einträge kommen dann zu Stande, wenn das Fahrzeug augenscheinlich den Vorgaben entspricht, jedoch nicht alle Zertifizierungen aufweist, sprich z.B. E- Zeichen fehlen.
Dieses Prüfzeichen gibt es in den USA nicht, daher bekommt das Fahrzeug eine Art Ausnahmegenehmigung.
Meinen Erfahrungen zufolge gibt es aber Unterschiede zwischen den Einträgen "Ausnahmegenehmigung" und "entspricht nicht", deren juristische Differenzierung ich allerdings nicht im Detail kenne.
Diese Einträge fallen aber auch tw. bei EU- Importen an, wenn z. B. in Deutschland ein Umbau TÜV- genehmigt wurde, der LReg- Beamte aber keine 150%ige Sicherheit hat oder nicht nach ÖNORM ( :lol: ) geprüft wurde oder einfach keine Werte vorliegen.
Leider werden diese "entspricht nicht"- Einträge aber bei jedem Zusammentreffen mit der LReg immer wieder diskutiert, da kann ich bereits ganze Konzerte darüber singen.

mfG

TC

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Audioslaved
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Beitragvon Audioslaved » Mittwoch 4. August 2010, 23:27

also bei den gurten ist es so dass wenn ich mich reinsetze und mich angurte hinten, kann ich gerade mal 1 1/2 handflächen dazwischen bis es am ende ist!! und nein ich wiege keine 200 kg ;-)

bei den blinkern werd ich es wirklich abklemmen und damit so vorfahren!!
ich danke euch für eure hilfe!! =)

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