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Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 14:29
von Howard
CamaroZ28 hat geschrieben:Also wenn ich vorne 7er mit 215er oder 235er nehme und hinten 8er mit 255er müsste es schon passen oder? Oder was nimmt man da dann üblicherweise ohne Stress mit der Polizei zu bekommen?

Gibts da eine vorschrift das wenn vorne x drauf is hinten y sein muss?
Schlicht und ergreifend gilt für die Polizei das, was im Typenschein steht.

Alle anderen Dimensionen müssen einzelgenehmigt werden. Bei der Einzelgenehmigung wird dir dann auch erklärt welche Kombinationen möglich sind (ist unterschiedlich).

Grundsätzlich gilt:

- seitliche Ansicht des Fahrzeuges, Räder gerade
- lotrechte durch die Achse
- 30° und 15° von dieser Lotrechten weg (ich glaube 30° nach vorne und 15° nach hinten) darf der Reifen nicht über den Kotflügel hinausstehen
- natürlich dürfen die Reifen beim Einfedern auch im eingeschlagenen Zustand nicht am Kotflügel schleifen

Ganz einfach wäre es, wenn Du eine EU-Typengenehmigung hast (bei Amis eher sehr, sehr selten). Die besagt, dass GENAU das selbe Fahrzeug bereits mit einer gewissen Reifendimension in der EU zugelassen wurde. Dann ersparst Du Dir auch die Eintragen im Typenschein.

Du könntest Dich auch einmal mit der Fa. Brückmüller (www.bruckmueller.at) in Verbindung setzen, Vielleicht können die Dir weiterhelfen.

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 16:53
von trans-am-racer
naja wenn du mindest bereifung im typenschein drin stehen hast kannst du soweit in die breite gehen bis sie halt abschliesen mit der radlauf kante!beim einschlagen usw dürfen sie natürlich nicht streifen!

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 17:24
von Howard
trans-am-racer hat geschrieben:naja wenn du mindest bereifung im typenschein drin stehen hast kannst du soweit in die breite gehen bis sie halt abschliesen mit der radlauf kante!beim einschlagen usw dürfen sie natürlich nicht streifen!
Na ja ... er wollte ja keinen Stress mit der Polizei bekommen :wink: ! Und die Polizei kann halt strafen sobald eine Dimension verwendet wird, die nicht eingetragen ist.

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 18:14
von trans-am-racer
kann sie eben nicht ein bekannter von mir ist einer von den geschmierten!!und der hat alles durchgestöbert was er machen kann auf seinem camaro ohne es eintragen zu müssen!!

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 18:40
von Howard
trans-am-racer hat geschrieben:kann sie eben nicht ein bekannter von mir ist einer von den geschmierten!!und der hat alles durchgestöbert was er machen kann auf seinem camaro ohne es eintragen zu müssen!!
Vielleicht kannst Du den ja mal fragen was man alles machen darf. Meiner Meinung nach ist eine andere Bereifung als die eingetragene eindeutig verboten (ADE zu §7 KFG, §33KFG)!

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 20:27
von trans-am-racer
eswegen steht ja auch in der einzelgenehmigung mind. bereifung!!!breiter darfst du werden aber nicht schmäler!!

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 23:37
von Harry
Ja , das mit der Mindestbereifung ist ein Schlupfloch! Ist bei mir auch 215/70/14 als Mindestabmessung eingetragen! Hab auch Grössere drauf!
Wie weit das jetzt vor einer möglichen Anzeige stand hält steht in den Sternen!
Denke das dass mit der Mindestabmessung sicher ein Streitfall wäre!

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2006, 23:55
von trans-am-racer
harry du müsstest bei 14 zoll bleiben!!wenn du die breite veränderst solltest den querschnitt auch verändern das der roll umfang ca gleich bleibt mit der original bereifung!

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 08:12
von Howard
trans-am-racer hat geschrieben:eswegen steht ja auch in der einzelgenehmigung mind. bereifung!!!breiter darfst du werden aber nicht schmäler!!
Harry hat geschrieben:Ja , das mit der Mindestbereifung ist ein Schlupfloch! Ist bei mir auch 215/70/14 als Mindestabmessung eingetragen! Hab auch Grössere drauf!
Wie weit das jetzt vor einer möglichen Anzeige stand hält steht in den Sternen!
Denke das dass mit der Mindestabmessung sicher ein Streitfall wäre!
Auch auf die Gefahr hin als Klugscheisser zu gelten ... :wink: :Besserwisser:

"Mindestbereifung" bedeutet nicht, dass man ohne weiters größere Reifen verwenden darf. Im Typenschein bzw. Zulassungsschein ist eine dezitierte Aufzählung von Dimensionen enthalten, die verwendet werden dürfen. Steht die Dimension nicht drinnen, ist sie auch nicht erlaubt.
Allgemeiner Durchführungserlass zu §7 KFG

Bei Neubereifung von Fz (etwa beim Austausch abgenützter Reifen) sind die im Typenschein oder im EinzelgenB festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Es dürfen nur die dort bezeichneten Reifen verwendet werden, allenfalls höherwertige Reifen gleicher Bauart, zB statt 175 SR 13 Reifen der Dimension 175 HR 13. Soll hievon abgewichen werden, ist die Gen durch den LH notwendig.

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 09:29
von trans-am-racer
da steht nix von mindestbereifung!!dann sind die beim tüv alle dumm!!

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 13:15
von Howard
trans-am-racer hat geschrieben:da steht nix von mindestbereifung!!dann sind die beim tüv alle dumm!!
Würde mich sehr interessieren ... Du hast den Ausdruck "Mindestbereifung" eingetragen? Wo? Im Typenschein?

Kannst Du einmal den genauen Wortlaut posten?

Betreffend TÜV ... ist eigentlich nur ein Verein. Meinst Du einen TÜV in Ö, der Typisierungen durchführen darf? Es hat schon Fälle gegeben, bei denen der TÜV etwas typisiert hat und die Behörde die Typisierung wieder aufgehoben hat. Die offiziellen Typisierungsstellen (Amt d NÖ Landesreg) sind teilweise ein bisschen "heiß" auf die Typen, da sie die Regelungen ein bisschen "weiter" auslegen.

Wie dem auch sei ... so weit es mir meine Exekutivkanäle verraten haben, ist für die Strafbarkeit nur die Eintragung im Typen- bzw. Zulassungsschein maßgebend.

Irrtümer meinerseits sind natürlich nicht ausgeschlossen :-)

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 14:25
von Harry
Also der genaue Wortlaut ist:
Bereifung :Mindestmaß je Achse:215/70/14

So stehts im Typenschein und im Zulassungsschein!

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 16:31
von Toaschtn
In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:
Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge
vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15
Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 17:41
von Chevy Peter
75 Blue Monte hat geschrieben:In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:
Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge
vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15
Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.
Bei mir dasselbe auch am Wiener Zulassungsschein keine Bereifung eingetragen.

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 17:59
von Tom
Chevy Peter hat geschrieben:
75 Blue Monte hat geschrieben:In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:
Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge
vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15
Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.
Bei mir dasselbe auch am Wiener Zulassungsschein keine Bereifung eingetragen.
ditto - kommt wahrscheinlich daher, dass die Leute bei der Zulassungstelle mit "solchen" Dimensionen nichts anfangen können und die lieber weg lassen :wink: