V8Cowboy hat geschrieben:Ein Passus von der Seite der DSB:Reisedokumentationen und Actioncams?
Das Anfertigen von Videos für ausschließlich private Zwecke (§ 45 DSG 2000, z. B. auch zur Dokumentation von Reisen) fällt nach Ansicht der Datenschutzbehörde nicht unter den Begriff der Videoüberwachung. Solche Bilddatenverarbeitung ist ohne Meldung und Registrierung möglich. Die Übermittlung solcher Bilder (also auch der Upload auf Youtube oder ähnlichen sozialen Netzwerken) ist nur mit Zustimmung aller identifizierbaren Betroffenen erlaubt.
Also Definitionssache bzw zweckgebunden? Wenn du ne Dashcam betreibst um gerade Unfälle etc. zu dokumentieren ist es nicht erlaubt. Dokumentierst du nur die "Action" am Arbeitsweg oder erstellst ein sonniges Sonntagsausflugsvideo für die Familien-TVThek, die du natürlich "nur privat" verwendest, ist es erlaubt? Ok, zufälllig ist mir bei meinem Sonntagsausflug einer reingedonnert...?![]()
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Schön langsam könnte ich mir vorstellen, dass da ein guter Anwalt durchaus was Verwertbares daraus machen kann.
Das sicher, es muss sich nur wer finden, der gegen diese Windmühlen des etablierten Systems ankämpfen will. Er kann sich sein Geld ja auch leichter verdienen...
