Reifengröße

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Mani
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Reifengröße

Beitragvon Mani » Freitag 4. September 2015, 19:27

Grüß euch.
Frage an die Zulassungs-/Typisierungsprofis
Wenn im Typenschein steht:
.... Mindestreifengröße : 245/60 R16
Darf ich dann 275er montieren?
LG Mani
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Beitragvon Fast-Furious » Freitag 4. September 2015, 23:14

eine Mindestreifengröße bezieht sich vermutlich auf eine bestimmte Felge.. ist ne seltsame Formulierung auf jeden Fall und mit Sicherheit kein Freibrief jegliche anderen Reifen zu montieren die größer sind.. wobei Größe ja eigentich dann 16" wäre... 245 und 275 sind die Breite :)

vielleicht brauchst du auch wegen der Bremsen mindestens 16" Felgen, da kleinere streifen würden?! bin mir auch nicht sicher, aber das wäre halt irgendwie eine logische Erklärung
--- in veritate libertas ---

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Harry
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Beitragvon Harry » Samstag 5. September 2015, 07:06

Das mit der Mindestgröße ist bei mir auch so eingetragen.
Mir hat eim Gutachter gesagt, nur diese eingetragene Größe ist erlaubt.

Hatte aber auch alles oben. Vorstehen darfs halt nicht :lol:
I dont think so , TIM!

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Beitragvon marvin » Samstag 5. September 2015, 12:52

Mindestgröße stammt aus einer Zeit, wo es noch hauptsächlich um die Tragkraft der Reifen ging.

Alle meine alten Einzelgenehmigungen haben eine 'Mindestbereifung' eingetragen, dh ich darf aus Sicherheitsgründen nichts 'kleineres' fahren. Von Maximalbereifung steht nix drin und ich fahr seit Jahrzehnten immer größere Bereifung - nie ein Problem solange nix schleift oder drübersteht.

'Mindestbereifung' ist ein eindeutiger Terminus, der lässt absolut keinen Interpretationsspielraum. Der Gutachter irrt...
'Pray that there's intelligent life somewhere up in space because there's bugger all down here on earth!'

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Beitragvon simonB. » Samstag 5. September 2015, 14:19

marvin hat geschrieben:
'Mindestbereifung' ist ein eindeutiger Terminus, der lässt absolut keinen Interpretationsspielraum. Der Gutachter irrt...


so isses!
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Beitragvon Kapitänkurtl » Montag 7. September 2015, 13:00

Mindestbereifung gibt an wie max. schmal der Reifen sein darf.

Mehr geht muss aber abgedeckt sein (30° nach vorne am Rad und 50° nach hinten), Tacho müsste angeglichen werden und wenn Höhenverhältnis zu groß wird dann brauchst auch einen Abgastest.

Schick mir mal alle Reifengrößen die du angegeben hast bzw. montieren willst und ich kanns dir umrechnen.

Auch das Maß der Felge brauch ich (J und Zoll)

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Beitragvon mikemuscle » Montag 7. September 2015, 15:35

Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?

Danke, Michi.

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Beitragvon Kapitänkurtl » Dienstag 8. September 2015, 09:03

mikemuscle hat geschrieben:Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?

Danke, Michi.


Wichtig ist das der Abrollumfang stimmt. Vermutlich hast du nur die beiden Dimensionen im Zulassungsschein und damit nur die erlaubt.
Zwischengröße wäre eventuell möglich müsste man aber ausrechnen und eintragen lassen

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Beitragvon mikemuscle » Dienstag 8. September 2015, 09:33

Kapitänkurtl hat geschrieben:
mikemuscle hat geschrieben:Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?

Danke, Michi.


Wichtig ist das der Abrollumfang stimmt. Vermutlich hast du nur die beiden Dimensionen im Zulassungsschein und damit nur die erlaubt.
Zwischengröße wäre eventuell möglich müsste man aber ausrechnen und eintragen lassen
Danke für die Rückmeldung!
Abrollumfang habe ich nachgerechnet, Abweichung liegt unter 1%, Grenze ist glaube ich bei 3%.
Was ist notwendig zum Eintragen bzw. wie gehe ich das am geschicktesten an?

Michi

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Beitragvon simonB. » Dienstag 8. September 2015, 20:11

235 60 r 14 sind doch eh erhältlich.
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Beitragvon albandy » Dienstag 8. September 2015, 20:47

simonB. hat geschrieben:235 60 r 14 sind doch eh erhältlich.


Jo...einen Hercules und Bf Goodrich..das wars dann auch schon fast..

Reifen ist ein schei$$ Thema...das hatte ich auch kürzlich erst genießen dürfen.
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Beitragvon simonB. » Mittwoch 9. September 2015, 09:31

aso, ihr meintet Gute reifen :-), ja die gibts nicht.
macht aber bei den fahrwerken nichts. ich finds lustig, das authentische 70er fahrfeeling,,
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Beitragvon mikemuscle » Mittwoch 9. September 2015, 10:29

ja gibt's schon aber sauteuer und teilweise lebensgefährlich.

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Beitragvon simonB. » Donnerstag 10. September 2015, 15:42

wenn man nicht aufpasst, ist autofahren prinzipiell lebensgefährlich.
man darf sich mit bf. goodrich halt nicht mit vollgas in feuchte kurven lassen.
aber soooo übel sind sie wieder auch nicht.
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Beitragvon Kapitänkurtl » Donnerstag 10. September 2015, 16:16

Abrollumfang - 1,65% bei deinen angegebenen Reifengrößen
Grenze + 1,5% bis - 2,5%
ist also im Toleranzbereich.


Was du noch achten musst sind die Felgen, die Spurweiten dürfen max. um 2% verändert werden - wenn du Geländewagen oder Leiterrahmen hast max. 4%.

Wenn die Räder dann in montiertem Zustand 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Kotflügel abgedeckt werden schauts schon ganz gut aus.

Felgen müssen Festigkeit zumindest in Lbs eingeschlagen haben oder Festigkeitsgutachten des Herstellers.

Und dann muß beim typisieren noch die Freigängigkeit zu Bremsen, Radaufhängung und Karosserie nachgewiesen werden und das bei voller Belastung und vollem Lenkradeinschlag.

Wenn du originale Felgen und Reifen verwendest die du eingetragen hast ist es leichter, vor allem wenn das Fahrzeug historisch ist.

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