Reifengröße
Moderator: superbee
- Mani
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Reifengröße
Grüß euch.
Frage an die Zulassungs-/Typisierungsprofis
Wenn im Typenschein steht:
.... Mindestreifengröße : 245/60 R16
Darf ich dann 275er montieren?
LG Mani
Frage an die Zulassungs-/Typisierungsprofis
Wenn im Typenschein steht:
.... Mindestreifengröße : 245/60 R16
Darf ich dann 275er montieren?
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- Fast-Furious
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eine Mindestreifengröße bezieht sich vermutlich auf eine bestimmte Felge.. ist ne seltsame Formulierung auf jeden Fall und mit Sicherheit kein Freibrief jegliche anderen Reifen zu montieren die größer sind.. wobei Größe ja eigentich dann 16" wäre... 245 und 275 sind die Breite
vielleicht brauchst du auch wegen der Bremsen mindestens 16" Felgen, da kleinere streifen würden?! bin mir auch nicht sicher, aber das wäre halt irgendwie eine logische Erklärung

vielleicht brauchst du auch wegen der Bremsen mindestens 16" Felgen, da kleinere streifen würden?! bin mir auch nicht sicher, aber das wäre halt irgendwie eine logische Erklärung
--- in veritate libertas ---
- Harry
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- marvin
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Mindestgröße stammt aus einer Zeit, wo es noch hauptsächlich um die Tragkraft der Reifen ging.
Alle meine alten Einzelgenehmigungen haben eine 'Mindestbereifung' eingetragen, dh ich darf aus Sicherheitsgründen nichts 'kleineres' fahren. Von Maximalbereifung steht nix drin und ich fahr seit Jahrzehnten immer größere Bereifung - nie ein Problem solange nix schleift oder drübersteht.
'Mindestbereifung' ist ein eindeutiger Terminus, der lässt absolut keinen Interpretationsspielraum. Der Gutachter irrt...
Alle meine alten Einzelgenehmigungen haben eine 'Mindestbereifung' eingetragen, dh ich darf aus Sicherheitsgründen nichts 'kleineres' fahren. Von Maximalbereifung steht nix drin und ich fahr seit Jahrzehnten immer größere Bereifung - nie ein Problem solange nix schleift oder drübersteht.
'Mindestbereifung' ist ein eindeutiger Terminus, der lässt absolut keinen Interpretationsspielraum. Der Gutachter irrt...
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- simonB.
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Mindestbereifung gibt an wie max. schmal der Reifen sein darf.
Mehr geht muss aber abgedeckt sein (30° nach vorne am Rad und 50° nach hinten), Tacho müsste angeglichen werden und wenn Höhenverhältnis zu groß wird dann brauchst auch einen Abgastest.
Schick mir mal alle Reifengrößen die du angegeben hast bzw. montieren willst und ich kanns dir umrechnen.
Auch das Maß der Felge brauch ich (J und Zoll)
kurt.setzer@s-leasing.at
Mehr geht muss aber abgedeckt sein (30° nach vorne am Rad und 50° nach hinten), Tacho müsste angeglichen werden und wenn Höhenverhältnis zu groß wird dann brauchst auch einen Abgastest.
Schick mir mal alle Reifengrößen die du angegeben hast bzw. montieren willst und ich kanns dir umrechnen.
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Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?
Danke, Michi.
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?
Danke, Michi.
- Kapitänkurtl
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mikemuscle hat geschrieben:Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?
Danke, Michi.
Wichtig ist das der Abrollumfang stimmt. Vermutlich hast du nur die beiden Dimensionen im Zulassungsschein und damit nur die erlaubt.
Zwischengröße wäre eventuell möglich müsste man aber ausrechnen und eintragen lassen
- mikemuscle
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Danke für die Rückmeldung!Kapitänkurtl hat geschrieben:mikemuscle hat geschrieben:Häng mich hier mal an die Frage erlaubte Reifengröße an:
Bei mir sind 2 Größen eingetragen, 195/75 R14 auf 6J14 und weiters 235/60 R14 auf 7J14 Felgen.
Frage: Mangels Erhältlichkeit zweiterer Reifendimension kann ich auch Zwischendimensionen von den beiden eingetragenen verwenden?
z.B: 215/65 R14 oder 205/70 R14?
Danke, Michi.
Wichtig ist das der Abrollumfang stimmt. Vermutlich hast du nur die beiden Dimensionen im Zulassungsschein und damit nur die erlaubt.
Zwischengröße wäre eventuell möglich müsste man aber ausrechnen und eintragen lassen
Abrollumfang habe ich nachgerechnet, Abweichung liegt unter 1%, Grenze ist glaube ich bei 3%.
Was ist notwendig zum Eintragen bzw. wie gehe ich das am geschicktesten an?
Michi
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simonB. hat geschrieben:235 60 r 14 sind doch eh erhältlich.
Jo...einen Hercules und Bf Goodrich..das wars dann auch schon fast..
Reifen ist ein schei$$ Thema...das hatte ich auch kürzlich erst genießen dürfen.
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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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- mikemuscle
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Abrollumfang - 1,65% bei deinen angegebenen Reifengrößen
Grenze + 1,5% bis - 2,5%
ist also im Toleranzbereich.
Was du noch achten musst sind die Felgen, die Spurweiten dürfen max. um 2% verändert werden - wenn du Geländewagen oder Leiterrahmen hast max. 4%.
Wenn die Räder dann in montiertem Zustand 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Kotflügel abgedeckt werden schauts schon ganz gut aus.
Felgen müssen Festigkeit zumindest in Lbs eingeschlagen haben oder Festigkeitsgutachten des Herstellers.
Und dann muß beim typisieren noch die Freigängigkeit zu Bremsen, Radaufhängung und Karosserie nachgewiesen werden und das bei voller Belastung und vollem Lenkradeinschlag.
Wenn du originale Felgen und Reifen verwendest die du eingetragen hast ist es leichter, vor allem wenn das Fahrzeug historisch ist.
Grenze + 1,5% bis - 2,5%
ist also im Toleranzbereich.
Was du noch achten musst sind die Felgen, die Spurweiten dürfen max. um 2% verändert werden - wenn du Geländewagen oder Leiterrahmen hast max. 4%.
Wenn die Räder dann in montiertem Zustand 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Kotflügel abgedeckt werden schauts schon ganz gut aus.
Felgen müssen Festigkeit zumindest in Lbs eingeschlagen haben oder Festigkeitsgutachten des Herstellers.
Und dann muß beim typisieren noch die Freigängigkeit zu Bremsen, Radaufhängung und Karosserie nachgewiesen werden und das bei voller Belastung und vollem Lenkradeinschlag.
Wenn du originale Felgen und Reifen verwendest die du eingetragen hast ist es leichter, vor allem wenn das Fahrzeug historisch ist.
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