Lichthupe/Typisieren/Aunahme?

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kayos
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Lichthupe/Typisieren/Aunahme?

Beitrag von kayos »

hallo an alle,

hat jemand von euch in seinem typenschein oder einzelgenehigung irgend etwas drinnen stehen wegen keiner vorhandenen lichthupe bzw. betätigung nur durch fussschalter :?:


es geht um folgendes: ein freund von mir macht gerade seinen 47er fleetmaster fit zum typisieren und er hat nur einen umschalter am boden und keinen am lenkrad bzw, in dessen nähe...

ich habe bei meinem selber auch keine, jedoch der prüfer meint er brauche eine betätigung in der nähe des lenkrades.

hat wer sowas vermerkt und würde mir das zukommen lassen können?

danke grüsse Tom

wäre dringend
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300er440tnt
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Beitrag von 300er440tnt »

hallo!
dein freund wird sich einen schalter wo hinbauen müssen! die typisierer sind immer ganz spitz auf Das.
er hätte schon glück wenn der schalter nur in der nähe des lenkrades sein darf, da man beide hände vom lenkrad nicht wegnehemen sollte, beim betätigen der lichthupe.
zusätzlicher fußtaster für lichthupe wär sicher die beste lösung, auch optisch.
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AC427
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Beitrag von AC427 »

Ich würde den Herrn Techniker lauthals auslachen !!!

Er darf nur technische Einrichtungen verlangen , die im Baujahr der Erstzulassung gesetzlich (KFG) vorgeschrieben waren !! Das war bei einen 47 er Baujahr sicher nicht der Fall. Meinen bescheidenen Wissen zufolge gibt es die gesetzliche Vorschrift (KFG) erst seit 1968 eine Lichthupe haben zu müssen. Sonst könnte doch am Ende der Herr Techniker auch einen dementsprechenden Seitenaufprallschutz, eine Leuchtweitenregulierung, Dreipunktgurte noder sonstigen Schwachsinn verlangen, weil diese Dinge ja alle gesetzlich vorgeschrieben sind. Von den Abgas- und Lärmwerten wollen wir ja nun garnicht reden .

:lol: :lol: :lol:
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kayos
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Beitrag von kayos »

klingt irgendwie logisch, bei meinem ist sogar die Ausnahme eingetragen:

Lastkonforme Verteilung 8)

werde ich mal weiter geben

danke einstweilen... es gibt ja doch noch leute die nicht nur spammen :wink:

das auto:

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AC427
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Beitrag von AC427 »

Eines ist natürlich klar, der Herr Techniker hat halt wenig Lust in den alten KFG nachzulesen , was denn damals verlangt wurde. Und am Ende gibts ja noch die Möglichkeit mit der vorgesetzten Dienststelle BMVIT Sekt. 4 Dipl.Ing. Voigt Kontakt aufzunehmen und etwaige technische Probleme zu besprechen. Das bewirkt dann meistens wirkliche Wunder. Der ist auch zuständig für etwaige Ausnahmegenehmigungen wie rote Blinker usw.

Neuregelung auch bei § 57 a Pickerl. Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind brauchen nur mehr alle 2 Jahre zum Pickerl.

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vee8
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Beitrag von vee8 »

Wahnsinn...sogar der Besen is in Wagenfarbe.. 8) 8) 8) ..naja fast!

Jaja..ich weiß... :sofftopic:
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300er440tnt
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Beitrag von 300er440tnt »

gut zu wissen, mein freund wird nächstes jahr einen 69er coronet typisieren, der hat glaube ich auch keine lichthupe :roll:
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Lehrbua
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Beitrag von Lehrbua »

ok, nun hab ich Zeit. Nu kann ich wieder selbst mitmischen.
Das is unser 47iger Fleetmaster. Unser = dem Schweden seiner und meiner.
Wir müssen bis Ende Oktober die Kiste typisiert haben. Fragt nicht warum, is halt so. Nunja eigentlich kein großes Problem bei dem Zustand. Fährt, bremst, lenkt. Licht funst. Blinker bereits nachgerüstet. Okinol hatte der gar keine!

Ich hab mit meinem Lieblings-Ing von der Landesregierung hier in Sbg. schon gelabbert was sein muss und was nicht. Hier sind die 3 Punkte an denen wir knabbern.:
1. Scheibenwaschanlage
2. Lichthupe
3. Hupe (ok, vorhanden, nur is die okinole im Lenkrad nicht herzurichten. Lenkrad klemmt fest.wirklich FEST!)

ich such nun Ausnahmen die im Typenschein eingetragen sind zu Punkt 2 oder 1.
Werd morgen nochmals mit dem Ing. ( einer der alten UND gemütlichen) Sorte labbern.
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Lehrbua
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Beitrag von Lehrbua »

AC427 hat geschrieben: Neuregelung auch bei § 57 a Pickerl. Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind brauchen nur mehr alle 2 Jahre zum Pickerl.
Falsch. gibts schon ab 25 Jahre. :D
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cenzi
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Beitrag von cenzi »

Lehrbua hat geschrieben:
AC427 hat geschrieben: Neuregelung auch bei § 57 a Pickerl. Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind brauchen nur mehr alle 2 Jahre zum Pickerl.
Falsch. gibts schon ab 25 Jahre. :D
auch falsch. gilt für alle fahrzeuge die als "historisches kfz" typisiert sind. und das wird ja grad von 25 auf 30 jahre angepasst (mit 1980 als fixe schnittstelle bis 2010).

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AC427
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Beitrag von AC427 »

Falsch !! Sorry !!

Lest mal

http://www.oeamtc.at/netautor/download/ ... istkfz.pdf

Pkt. 1.1.3
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Lehrbua
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Beitrag von Lehrbua »

ok. is nu auch egal. hier in dem thread zumindest.
hat nu wer ausnahmen im Typenschein stehen, die mir, uns, weiterhelfen?
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Holzinger Christoph
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Beitrag von Holzinger Christoph »

Hallo
Also ich würde dem Herrn Ing. den Gefallen tun und einen Schalter irgendwo hinbauen. Den Originalen Fußschalter aber lassen, also nur überbrücken.
Und nach dem Typisieren schnipp schnipp wieder weg damit. !!!!!!
Nur nicht auf stur schalten, denn die Herrn sitzen am längeren Ast.

LG
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Lehrbua
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Beitrag von Lehrbua »

der originale fußschalter ist zum umblenden von Abblendlicht auf Fernlicht und andersrum. Der sollte so bleiben wie er ist. Daneben, sollte die Fußpumpe für die Scheibenwaschanlage.
Nun nen 3ten Fußschalter für die die Lichthupe? abgesehen vom Platz da unten ist es auch sehr wahrscheinlich, dass dem Prüfer die 3 fußschalter neben den 4 Pedalen! doch zu viel sind. :D
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Holzinger Christoph
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Beitrag von Holzinger Christoph »

Hy
Ich meinte den Schalter hinbauen wo der Ing. will und später wieder entfernen.
LG
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