Erste Info Dragster Rennen Zeltweg/Flughafen !!!
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Erste Info Dragster Rennen Zeltweg/Flughafen !!!
Eine Arbeitsgruppe aus Graz hat es sich zum Ziel gesetzt, 2007 das erste Dragsterrennen seit 1994 in Zeltweg durchzuführen. Damals gastierte die FIA Dragster Europameisterschaft auf dem Österreichring, allerdings auf der Achtelmeile.
Austragungsort des heurigen Events wird der Militärflughafen in Zeltweg sein. Somit ist auch eine Viertelmeile kein Problem. Seit Anfang Oktober ist die Veranstaltung bereits in Planung, welche auch schon sehr weit fortgeschritten ist.
Folgender Termin wurde festgesetzt: 15.06 - 17.06. 2007
Das Hauptstarterfeld wird aus Public Racern, vorwiegend US-Cars bestehen, aber auch richtige Dragster verschiedener Klassen werden Wertungsläufe auf der eigens dafür präparierten, geklebten Strecke austragen.
Das Showprogramm wird eine Dragster Nightshow, eine Burnout Show, sowie eventuell eine Lowrider Vorführung beinhalten. Desweiteren wird es eine Art "Concours dÈlegance" geben, d. h. ausgewählte und eingeladene Show- und US-Cars werden in einem Hangar ausgestellt und von einer Fachjury bewertet.
Auch ein US-Car Treffen wird Teil des Events sein, auf einer extra abgesperrten Fläche auf dem Veranstaltungsgelände können die US-Car Fahrer ihre Autos ausstellen und auch dort campieren.
Mit einem wirklich potenten, namhaften Sponsor, der dieser Veranstaltung Flügel verleihen kann, wird bereits intensiv verhandelt, die Tourismusverbände der Region, das Land Steiermark und auch das Militär unterstützen das Projekt voll und ganz.
Weitere Details (Teilnehmer Anmeldung usw) der Veranstaltung und Infos über den Fortschritt der Organisation werden in regelmässigen Abständen hier gepostet.
Austragungsort des heurigen Events wird der Militärflughafen in Zeltweg sein. Somit ist auch eine Viertelmeile kein Problem. Seit Anfang Oktober ist die Veranstaltung bereits in Planung, welche auch schon sehr weit fortgeschritten ist.
Folgender Termin wurde festgesetzt: 15.06 - 17.06. 2007
Das Hauptstarterfeld wird aus Public Racern, vorwiegend US-Cars bestehen, aber auch richtige Dragster verschiedener Klassen werden Wertungsläufe auf der eigens dafür präparierten, geklebten Strecke austragen.
Das Showprogramm wird eine Dragster Nightshow, eine Burnout Show, sowie eventuell eine Lowrider Vorführung beinhalten. Desweiteren wird es eine Art "Concours dÈlegance" geben, d. h. ausgewählte und eingeladene Show- und US-Cars werden in einem Hangar ausgestellt und von einer Fachjury bewertet.
Auch ein US-Car Treffen wird Teil des Events sein, auf einer extra abgesperrten Fläche auf dem Veranstaltungsgelände können die US-Car Fahrer ihre Autos ausstellen und auch dort campieren.
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Das klingt ja wirklich vielsprechend - obwohl die Terminüberschneidung natürlich eine blöde G'schicht ist.
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 

- Chris Turbo
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Na das nenn ich doch mal wieder eine Idee zumal der Ring in Zeltweg heuer ja eh noch nicht fertig ist.....mit dem Umbau
anmeldung:
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27.+28.8. Uscar and Bike Meeting Spital am Semmering und Ranch Neunkirchen / Wartmannstetterstr. Ecke Schwarzottstr.
17.9. Ausfahrt start 11 Uhr Cinemaworld NK
31.10 Halloween Special Ranch

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- outmen
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the_stinger hat geschrieben:outmen hat geschrieben:heißt public race das man dort mit einer strassen corvette starten darf
Yep![]()
Es wird neben den "grossen" FIA Klassen zwei "Strassenauto" Klassen geben:
Pump Gas Klasse 1 bis 12.00 sec.
Pump Gas Klasse 2 11.99 bis 10.00 sec.
Reglement für beide Klassen folgt in Kürze.
super danke

- Doc_Stinger
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PUMP GAS DRAGS Public Race Zeltweg Reglement:
Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten !!
Klasse 1 bis 12.00 sec 1/4meile:
1. Zugelassene Fahrzeuge: Personenkraftwagen mit einem maximalen Eigengewicht von 3500kg. Alle Fahrzuege müssen über ein gültiges behördliches Kennzeichen verfügen und im Besitz eines gültigen Prüfberichts gemäss den geltenden Bestimmungen des KFG bzw STVO sein. Ausländische Fahrzeuge müssen dies aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen erfüllen und nachweisen (z.B. gültige TÜV Plakette). Überstellungs- oder blaue Kennzeichen sind verboten. Das Erscheinungsbild nach aussen muss grundsätzlich dem Originalfahrzeug entsprechen.
2. Antrieb: Allrad nur gestattet, wenn serienmässig, Diff. Sperre erlaubt, jedoch kein Verschweissen der Antriebsachsen.
3. Alle Daten und Konfiguration in der vom Teilnehmer abgegebenen Nennung müssen mit dem teilnehmenden Fahrzeug für die Dauer der Veranstaltung übereinstimmen.
4. Alle Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheines sein und diesen bei der Veranstaltung zu jeder Zeit vorweisen können.
5. Über die Dauer der Veranstaltung muss an den Teilnehmerfahrzeugen die Beleuchtungsanlage voll funktionstüchtig sein. Alle Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Die Seitenscheiben müssen manuell oder elektrisch gemäss der Serienausstattung in Funktion sein.
6. Erscheinungsbild: nicht serienmässig nach vorne gerichtete Lufteinlassöffnungen (Hoodscoop) sind verboten.
7. Aufladung der Motoren (mechanisch oder Abgas) ist erlaubt, sofern serienmässig so vom Hersteller erzeugt oder mittels Einzelgenehmigung.
8. Motor: 4Takt Benzin-Motoren mit Selbststartvorrichtung nur für den Fahrer. Jede serienmässige Gemischaufbereitung ist erlaubt. Der elektronische Eingriff in das Motormanagement ist erlaubt. Lachgas (NOS) ist nicht erlaubt. Bei Fahrzeugen mit NOS Anlage wird bei der technischen Abnahme die Flasche verplombt.
9. Abgasanlage: Die Abgasanlage ist jedenfalls bis hinter die Hinterachse zu führen. Alle vom Motor erzeugten Abgase sind durch Schalldämpfer zu leiten. Die Anzahl der Schalldämpfer ergibt sich aus der Anzahl der Zylinder und der Konstruktion der Abgasanlage. 4 Zylinder mind. 1 Schalldämpfer, 6, 8, 10 und 12 Zylinder je nach Bauart 1 oder zwei Schalldämpfer. Maximale Lautstärke 98+2 dB nach DMSB Nahfeldpegelmessmethode.
10. Räder: Ein Maximum von 4 Rädern ist erlaubt (Markierung der Räder bei der technischen Abnahme). Alle Räder müssen ein DOT Prüfzeichen aufweisen. Profillose Reifen sind verboten. Chemische Hilfsmittel zum Verändern der Gummimischung (Weichmacher) sind verboten. Die Aufstandsfläche der Reifen darf nicht über den Radlauf hinausragen.
11. Stützräder an der Hinterachse (Wheelie Bars) sind verboten.
12. Innenausstattung: Seitenverkleidungen der Türen, Teppiche, Sitze und Sitzbänke dürfen nicht ausgebaut werden.
13. Überrollkäfige bzw Überrollvorrichtungen und Sicherheitszellen sind verboten.
14. Benzin: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Benzin (OMV100 ROZ oder Shell Optimax) in einer Mindestmenge von .... Liter in sein Fahrzeug füllen zu lassen.
15. Gewicht: Das Mindestgewicht des Fahrzeugs muss dem Eigengewicht des Fahrzeugs aus den Zulassungspapieren entsprechen.
16. Lenkung: Der Mindestdurchmesser des Lenkrades muss 279mm betragen.
17. Bremsen: Alle Fahrzeuge müssen mit voll funktionstüchtigen hydraulischen Vierradbremsen ausgestattet sein.
18. Helm: Jeder Fahrer muss einen Helm mit Prüfzeichen tragen.
19. Batterie: Die Batterie muss an ihrem originalen Platz befestigt sein.
----------------------------------------------------
Klasse 2: 11,99 bis 10.00 sec 1/4 meile
Folgende Änderungen dürfen an den Fahrzeugen zusätzlich zur Klasse 1 vorgenommen werden.
1. Scheiben: Die Windschutzscheibe muss aus Sicherheitsglas bestehen. Die restlichen Scheiben können aus bruchsicherem Makrolon (Lexan) in einer Mindeststärke von 3mm bestehen. Der Fenstermechanismus kann ausser Funktion gesetzt werden.
2. Aufladung der Motoren mechanisch oder mittels Abgas erlaubt bis zu einem Hubraum von höchstens 6000ccm.
3. Räder: Profillose Reifen sind erlaubt.
4. Innenausstattung: Sitze bzw Sitzbänke und Teppiche dürfen entfernt werden. Rennschalensitze und H-Gurte sind in Verbindung mit gültiger FIA Nummer erlaubt.
5. Überrollbügel bzw Überrollvorrichtungen und Sicherheitszellen sind mit gültigem Herstellerzertifikat erlaubt. Im Kopfbereich muss eine Polsterung an den Rohren vorhanden sein.
6. Folgende Karosserieteile können durch GFK-Teile ersetzt werden: Stosstangen, Motorhaube, Kofferraumdeckel.
7. Batterie: Kann im Kofferraum montiert werden und muss sicher befestigt sein.
8. Feuerlöscher: Jedes Fahrzeug muss über einen Feuerlöscher verfügen, der sicher und in Griffnähe des Fahrers befestigt ist.
9. Abgasanlage: Die Abgasanlage muss mindestens bis zu den Hinterrädern geführt werden.
Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten !!
Klasse 1 bis 12.00 sec 1/4meile:
1. Zugelassene Fahrzeuge: Personenkraftwagen mit einem maximalen Eigengewicht von 3500kg. Alle Fahrzuege müssen über ein gültiges behördliches Kennzeichen verfügen und im Besitz eines gültigen Prüfberichts gemäss den geltenden Bestimmungen des KFG bzw STVO sein. Ausländische Fahrzeuge müssen dies aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen erfüllen und nachweisen (z.B. gültige TÜV Plakette). Überstellungs- oder blaue Kennzeichen sind verboten. Das Erscheinungsbild nach aussen muss grundsätzlich dem Originalfahrzeug entsprechen.
2. Antrieb: Allrad nur gestattet, wenn serienmässig, Diff. Sperre erlaubt, jedoch kein Verschweissen der Antriebsachsen.
3. Alle Daten und Konfiguration in der vom Teilnehmer abgegebenen Nennung müssen mit dem teilnehmenden Fahrzeug für die Dauer der Veranstaltung übereinstimmen.
4. Alle Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheines sein und diesen bei der Veranstaltung zu jeder Zeit vorweisen können.
5. Über die Dauer der Veranstaltung muss an den Teilnehmerfahrzeugen die Beleuchtungsanlage voll funktionstüchtig sein. Alle Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Die Seitenscheiben müssen manuell oder elektrisch gemäss der Serienausstattung in Funktion sein.
6. Erscheinungsbild: nicht serienmässig nach vorne gerichtete Lufteinlassöffnungen (Hoodscoop) sind verboten.
7. Aufladung der Motoren (mechanisch oder Abgas) ist erlaubt, sofern serienmässig so vom Hersteller erzeugt oder mittels Einzelgenehmigung.
8. Motor: 4Takt Benzin-Motoren mit Selbststartvorrichtung nur für den Fahrer. Jede serienmässige Gemischaufbereitung ist erlaubt. Der elektronische Eingriff in das Motormanagement ist erlaubt. Lachgas (NOS) ist nicht erlaubt. Bei Fahrzeugen mit NOS Anlage wird bei der technischen Abnahme die Flasche verplombt.
9. Abgasanlage: Die Abgasanlage ist jedenfalls bis hinter die Hinterachse zu führen. Alle vom Motor erzeugten Abgase sind durch Schalldämpfer zu leiten. Die Anzahl der Schalldämpfer ergibt sich aus der Anzahl der Zylinder und der Konstruktion der Abgasanlage. 4 Zylinder mind. 1 Schalldämpfer, 6, 8, 10 und 12 Zylinder je nach Bauart 1 oder zwei Schalldämpfer. Maximale Lautstärke 98+2 dB nach DMSB Nahfeldpegelmessmethode.
10. Räder: Ein Maximum von 4 Rädern ist erlaubt (Markierung der Räder bei der technischen Abnahme). Alle Räder müssen ein DOT Prüfzeichen aufweisen. Profillose Reifen sind verboten. Chemische Hilfsmittel zum Verändern der Gummimischung (Weichmacher) sind verboten. Die Aufstandsfläche der Reifen darf nicht über den Radlauf hinausragen.
11. Stützräder an der Hinterachse (Wheelie Bars) sind verboten.
12. Innenausstattung: Seitenverkleidungen der Türen, Teppiche, Sitze und Sitzbänke dürfen nicht ausgebaut werden.
13. Überrollkäfige bzw Überrollvorrichtungen und Sicherheitszellen sind verboten.
14. Benzin: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Benzin (OMV100 ROZ oder Shell Optimax) in einer Mindestmenge von .... Liter in sein Fahrzeug füllen zu lassen.
15. Gewicht: Das Mindestgewicht des Fahrzeugs muss dem Eigengewicht des Fahrzeugs aus den Zulassungspapieren entsprechen.
16. Lenkung: Der Mindestdurchmesser des Lenkrades muss 279mm betragen.
17. Bremsen: Alle Fahrzeuge müssen mit voll funktionstüchtigen hydraulischen Vierradbremsen ausgestattet sein.
18. Helm: Jeder Fahrer muss einen Helm mit Prüfzeichen tragen.
19. Batterie: Die Batterie muss an ihrem originalen Platz befestigt sein.
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Klasse 2: 11,99 bis 10.00 sec 1/4 meile
Folgende Änderungen dürfen an den Fahrzeugen zusätzlich zur Klasse 1 vorgenommen werden.
1. Scheiben: Die Windschutzscheibe muss aus Sicherheitsglas bestehen. Die restlichen Scheiben können aus bruchsicherem Makrolon (Lexan) in einer Mindeststärke von 3mm bestehen. Der Fenstermechanismus kann ausser Funktion gesetzt werden.
2. Aufladung der Motoren mechanisch oder mittels Abgas erlaubt bis zu einem Hubraum von höchstens 6000ccm.
3. Räder: Profillose Reifen sind erlaubt.
4. Innenausstattung: Sitze bzw Sitzbänke und Teppiche dürfen entfernt werden. Rennschalensitze und H-Gurte sind in Verbindung mit gültiger FIA Nummer erlaubt.
5. Überrollbügel bzw Überrollvorrichtungen und Sicherheitszellen sind mit gültigem Herstellerzertifikat erlaubt. Im Kopfbereich muss eine Polsterung an den Rohren vorhanden sein.
6. Folgende Karosserieteile können durch GFK-Teile ersetzt werden: Stosstangen, Motorhaube, Kofferraumdeckel.
7. Batterie: Kann im Kofferraum montiert werden und muss sicher befestigt sein.
8. Feuerlöscher: Jedes Fahrzeug muss über einen Feuerlöscher verfügen, der sicher und in Griffnähe des Fahrers befestigt ist.
9. Abgasanlage: Die Abgasanlage muss mindestens bis zu den Hinterrädern geführt werden.
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superbee hat geschrieben:heißt das der topturn zB kann nicht mitfahren weil er einen Käfig eingebaut hat?
dürfte ich mit einem AAR starten,ne oder?wegen der auspuffanlage nicht?
Der Coronet von topturn wird auch noch aus ganz anderen Gründen nicht in der Klasse 1 mitfahren können


Und falls Du mit einem originalen AAR Cuda oder einem T/A Challenger auftauchst, wird die technische Abnahme sich natürlich eingehendst mit Deinem "Problem" befassen

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