cornerlights auch als blinker? verkabelung?

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Adrian12
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cornerlights auch als blinker? verkabelung?

Beitragvon Adrian12 » Dienstag 7. September 2010, 12:03

hallo freunde

ich beiße mir ein wenig meine zähne an folgendem problem aus da ich mich mit relais nicht auskenne...

bei meinem cadillac sind die gelben cornerlights vorne original nur standlichter (seitenlichter)

in Ö brauchste ja seitenblinker, also ham se zwick zwack standlichtkabel ab und blinkerkabel dazu....

ich hätte aber gerne folgendes gemacht wie beim saratoga zb.:

licht aus, blinker ein:
seitenblinker blinkt im takt

licht ein, blinker ein:
seitenblinker leuchten bzw. blinken dann im takt


von mir aus können die seitenlichter immer gegengleich oder auch synchron blinken, aber ich weiß nicht wie ich das löse, bzw welcdhes relais ich benötige...

meine überlegung wäre:
ein unterbrecher in der masseleitung... sprich licht+ und blinker+ gehn direkt auf die birne (blinkerleitung bekommt eine sperrdiode sodass wenn licht aus ist, nicht das gelbe standlicht vorne mitblinken beginnt)

das massekabel hat immer masse, außer es wird geblinkt, dann müsste ein relais die masse immer dann unterbrechen wenn das blinker+ von eigentlichen blinkerrelais ankommt....

eine andere, vlt bessere überlegung:
was passiert wenn ich eine art "umschalter" einbaue --> sobald blinkerhebel aktiv, bekommt das jeweilige standlicht kein standlicht+ mehr sondern blinker+


ich steh hier i-wie total auf der leitung und hoffe auf gute ideen, vlt denke ich auch einfach zu kompliziert

lg und danke
adrian
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Beitragvon wur10 » Dienstag 7. September 2010, 12:36

Du denkst viel zu kompliziert. Häufig sieht die Originalverkabelung wie folgt aus....

Der Sidemarker hängt einmal an 12V vom Standlicht und einmal an 12V vom Blinker.

Ist der Blinker aus, wird letztere Leitung als Masse verwendet, folglich leuchtet der Sidemarker. Ist der Blinker an, ist keine Masse mehr vorhanden und der Sidemarker geht aus. Daher auch das phasenverschobene Blinken.
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Dienstag 7. September 2010, 13:51

Genauso ist es. Ich häng meist einfach die original-Farben der Kabel wieder zusammen und gut isses. Üblicherweise ist unten am Bremslichtschalter (orange, weiss) das weisse Kabel durchtrennt und eine neue Leitung zu den hinteren Blinkern gelegt. Wenn Du das auch rückgängig machst, blinkt er sogar hinten rot.
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Beitragvon ami74 » Dienstag 7. September 2010, 16:00

halt halt halt...

seitenblinker brauchst bei dem baujahr sicher nicht in österreich. so lange gibts das noch nicht im kfg.

schliess sie ab und häng sie zum standlicht dazu und fertig.
da wirst nie ein problem haben.

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Beitragvon Adrian12 » Dienstag 7. September 2010, 16:43

81 gabs keine seitenblinker????

sogar unsren 80s pontiac ham se umgekabelt, ebenfalls den 76er dodge charger...

aber ich werd das mal ausprobiern wie geschrieben statt masse das + vom relais... (welches ausgeschaltet masse sein soll, da bin ich ja mal gespannt)

lg und thx soweit mal, melde mich :)
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Beitragvon ami74 » Dienstag 7. September 2010, 16:47

nein 81 gabs das noch lange nicht

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Beitragvon Adrian12 » Dienstag 7. September 2010, 16:48

ami74 hat geschrieben:nein 81 gabs das noch lange nicht


hach jaaa schön :D dann werd ich das mitn blinken mal probiern, wenns nicht geht dann standlicht, huch ja schön wirds werden :P

thx :)
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Beitragvon ZTYP » Dienstag 7. September 2010, 17:04

Mir hams damals bei der Einzelgenehmigung gesagt das sowas bei uns verboten is??? :Nix:
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Beitragvon ami74 » Dienstag 7. September 2010, 17:08

hab ich im jetzt gültigen KFG gefunden....
man müsste nachfragen wie es 1981 war.
ich bin mir sicher, dass damals 3/4 der autos sowas nicht hatten... das müsste man noch recherchieren...


§ 19. Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Abgesehen von den in § 15 geregelten Fahrzeugen müssen Kraftfahrzeuge außer Invalidenkraftfahrzeugen, sofern bei diesen das Anzeigen der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung oder des bevorstehenden Wechsels des Fahrstreifens durch deutlich erkennbare Armzeichen möglich ist, mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein, deren Blinkleuchten (Abs. 2) symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges und so angebracht sind, daß von vorne und von hinten jeweils mindestens zwei symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegende sichtbar sind; wenn jedoch zwingende Gründe vorliegen, können Blinkleuchten auch nicht symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein; bei Kraftfahrzeugen der Klassen M und N müssen zusätzlich seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sein. Die auf einer Seite des Fahrzeuges angebrachten Blinkleuchten müssen durch dieselbe Betätigungsvorrichtung ein- und ausschaltbar sein. Sie dürfen nur ein- und ausschaltbar sein, wenn die Blinkleuchten der anderen Seite ausgeschaltet sind. Der Lenker muß von seinem Platz aus erkennen können, daß die Blinkleuchten des von ihm gelenkten Fahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers (Abs. 3) wirksam sind.

(1a) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die gemäß Abs. 1 mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen eine zusätzliche Schaltung aufweisen, durch die alle Blinkleuchten, einschließlich der von mit dem Kraftfahrzeug gezogenen Anhängern zugleich ein- und ausschaltbar sind (Alarmblinkanlage). Der Lenker muß von seinem Platz aus erkennen können, daß die Alarmblinkanlage eingeschaltet ist.

(2) Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nur unbewegliche Leuchten mit Blinklicht, Blinkleuchten, aufweisen, mit denen gelbrotes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Blinkleuchten müssen in gleicher Höhe an den Längsseiten des Fahrzeuges oder vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne oder hinten angebracht sein. Sie müssen gleich weit von der Längsmittelebene des Fahrzeuges entfernt sein.

(3) Anhänger müssen hinten mit Blinkleuchten ausgerüstet sein, die den Bestimmungen des Abs. 2 über die hinteren Blinkleuchten entsprechen; Anhänger, deren Abmessungen so gering sind, daß die Blinkleuchten des Zugfahrzeuges für Lenker nachfolgender Fahrzeuge sichtbar bleiben, müssen jedoch nicht mit Blinkleuchten ausgerüstet sein.

(4) Die Bestimmungen des Abs. 2 sind auch dann auf Fahrtrichtungsanzeiger an Kraftfahrzeugen und Anhängern anzuwenden, wenn sie für diese Fahrzeuge nicht vorgeschrieben sind.
Zuletzt geändert von ami74 am Dienstag 7. September 2010, 17:15, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon Adrian12 » Dienstag 7. September 2010, 17:08

ZTYP hat geschrieben:Mir hams damals bei der Einzelgenehmigung gesagt das sowas bei uns verboten is??? :Nix:


gelbe standlichter ja, aba i kak drauf :P
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Beitragvon ZTYP » Dienstag 7. September 2010, 17:09

Adrian12 hat geschrieben:
ZTYP hat geschrieben:Mir hams damals bei der Einzelgenehmigung gesagt das sowas bei uns verboten is??? :Nix:


gelbe standlichter ja, aba i kak drauf :P



Aber warum geht das dann beim Volvo? Das kapier ich net ganz. Die ham fast ALLE gelbe Standlichter seitlich
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Beitragvon Roadmaster92 » Dienstag 7. September 2010, 18:12

Adrian, hat die Sidemarkerbrine denn zwei Fasern?



Bei unserem Mark VII ist das so, dass der Sidemarker von Werk aus nicht mit blinkt.
Problem ist bei mir zudem, dass die Birne nur einen Faden hat. Also gibt es da nicht "schwach leuchten" und "ganz hell leuchten" sondern so zu sagen nur "hell".
Wenn ich, wie in diesem Video (siehe unten), umkabeln würde, dann hab ich zwar die Blinker- und Sidemarker-Funktion. Doch kombiniert = Licht an, Licht aus, Licht an, Licht aus, ... Statt gewolltes Licht an, Licht schwach, Licht an, Licht schwach, ... und synchron zu den eigentlichen Blinkern ist es auch nicht.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Iq_B5Uldzho[/youtube]

Naja, immerhin :D

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Beitragvon Gustavltd » Dienstag 7. September 2010, 22:03

Ich kann jatzt nur ein Beispiel von BMW bringen. 3er E30 hatten keine Seitenblinker, erst die E36. Modellwechsel war 90.

Sidemarker müssen gelb sein, Standlich vorne weiß

lg gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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Beitragvon Adrian12 » Mittwoch 8. September 2010, 10:08

wur10 hat geschrieben:Du denkst viel zu kompliziert. Häufig sieht die Originalverkabelung wie folgt aus....

Der Sidemarker hängt einmal an 12V vom Standlicht und einmal an 12V vom Blinker.

Ist der Blinker aus, wird letztere Leitung als Masse verwendet, folglich leuchtet der Sidemarker. Ist der Blinker an, ist keine Masse mehr vorhanden und der Sidemarker geht aus. Daher auch das phasenverschobene Blinken.


hi

so hats perfekt funktioniert, war in 10 min mit beiden seiten fertig :)

bin sowas von glücklich und zufrieden

ZTYP hat geschrieben:Aber warum geht das dann beim Volvo? Das kapier ich net ganz. Die ham fast ALLE gelbe Standlichter seitlich


das versteh ich sowieso auch nicht, aber ich hab gelbes standlicht und gut ist

jeder sch*** gti hat nun die us-stoßstangen drauf und fährt mit gelben rum, ja jetzt wo harley-treffen bei uns ist, selbst diese haben in den blinkern 2-faden birnen drin und fahren so rum.... also darf ich das auch :)

lg und thx :)
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Beitragvon Hemi-Fan » Mittwoch 8. September 2010, 14:44

Adrian12 hat geschrieben:
jeder sch*** gti hat nun die us-stoßstangen drauf und fährt mit gelben rum, ja jetzt wo harley-treffen bei uns ist, selbst diese haben in den blinkern 2-faden birnen drin und fahren so rum.... also darf ich das auch :)

lg und thx :)


den trend hab ich in der st. pöltner gegend vor allem bei den diversen krass-tuning-bmw's gesehen. :wink:

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