Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen
Moderator: superbee
- mares
- Pro Stock
- Beiträge: 1030
- Registriert: Sonntag 7. Oktober 2007, 08:23
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: 4632 Sulzbach
- Kontaktdaten:
Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen
so, da bei mir nun der Einzelgenhmigungstermin ins Haus steht, hab ich mich mal schlau gemacht über das besagte Thema.
1. es gibt keinen Unterschied Historisch oder Oldtimer --> beides das Gleiche
2. Motorbezogene Steuer im Jahr is gleich --> egal ob das KFZ "normal", also ohne besonderen Verwendung oder als Oldtimer/Historisches KFZ, deklariert ist
3. Die Versicherungsprämie im Jahr ist (wie bei meinem Fall) um ca. €200,-- billiger.
4. Bei Oldtimer/Historisches KFZ entfällt das Bonus Malus
5. Bei Oldtimer/Historisches KFZ muß eine "Fahrtenbuchähnliche" Aufzeichnung erfolgen und man darf "nur" 120 Tage im Jahr damit fahren.
6. und jetzt kommt der Clou: sollte das besagte Oldtimer/Historisches KFZ mit einem anderen Auto auf Wechselkennzeichen mitlaufen, kann man sich den ganzen Aufwand sowieso schenken!
Beispiel vom mir:
Ford Galaxie 500Xl --> 250 PS
_________________________
Versicherungsprämie: 99,60
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1358,60 im Jahr bei Oldtimer/Historisch
Versicherungsprämie: 286,--
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1545,-- im Jahr ohne besondere Verwendung
Jeep Grand Cherokee --> 212 PS
___________________________
wird als führendes KFZ von der Versicherung eingestuft und somit die Versicherung für dieses Auto berechnet.
Also ist es EGAL wie oder was ich eintragen lasse beim Ford.
dazu kommt noch, das die Einzelgenehmigung für ein "normales" KFZ ca. €130,-- kostet und für ein Oldtimer/Historisches KFZ ca. €160,-- und es muß in der Eurotax Liste "Historischen Fahrzeugen" aufscheinen.
Auch der Zustand muß 1-3 sein.
1. es gibt keinen Unterschied Historisch oder Oldtimer --> beides das Gleiche
2. Motorbezogene Steuer im Jahr is gleich --> egal ob das KFZ "normal", also ohne besonderen Verwendung oder als Oldtimer/Historisches KFZ, deklariert ist
3. Die Versicherungsprämie im Jahr ist (wie bei meinem Fall) um ca. €200,-- billiger.
4. Bei Oldtimer/Historisches KFZ entfällt das Bonus Malus
5. Bei Oldtimer/Historisches KFZ muß eine "Fahrtenbuchähnliche" Aufzeichnung erfolgen und man darf "nur" 120 Tage im Jahr damit fahren.
6. und jetzt kommt der Clou: sollte das besagte Oldtimer/Historisches KFZ mit einem anderen Auto auf Wechselkennzeichen mitlaufen, kann man sich den ganzen Aufwand sowieso schenken!
Beispiel vom mir:
Ford Galaxie 500Xl --> 250 PS
_________________________
Versicherungsprämie: 99,60
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1358,60 im Jahr bei Oldtimer/Historisch
Versicherungsprämie: 286,--
Motorbezogene: 1259,--
Summe: 1545,-- im Jahr ohne besondere Verwendung
Jeep Grand Cherokee --> 212 PS
___________________________
wird als führendes KFZ von der Versicherung eingestuft und somit die Versicherung für dieses Auto berechnet.
Also ist es EGAL wie oder was ich eintragen lasse beim Ford.
dazu kommt noch, das die Einzelgenehmigung für ein "normales" KFZ ca. €130,-- kostet und für ein Oldtimer/Historisches KFZ ca. €160,-- und es muß in der Eurotax Liste "Historischen Fahrzeugen" aufscheinen.
Auch der Zustand muß 1-3 sein.
"Do a burnout and feel happy"
- bullitt
- Street Machine
- Beiträge: 644
- Registriert: Montag 21. Juni 2004, 16:44
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Graz/Wien
war der Galaxie schon mal in Ö zugelassen, sprich: hast du nen österreichischen Typenschein? Wenn nicht, kannst du den sowieso nur mehr als historisches KFZ zulassen. Wenn du den normal einzelgenehmigen lassen willst, müsstest du die derzeit gültigen Auflagen (Sicherheitsstandards, Abgase etc.) erfüllen - für nen Oldtimer unmöglich zu erfüllen.
It takes a Mopar to catch a Mopar!
- mares
- Pro Stock
- Beiträge: 1030
- Registriert: Sonntag 7. Oktober 2007, 08:23
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: 4632 Sulzbach
- Kontaktdaten:
- superbee
- www.US-CAR-FORUM.at
- Beiträge: 5746
- Registriert: Sonntag 24. Oktober 2004, 15:17
- Barvermögen: Gesperrt
bullitt hat geschrieben:war der Galaxie schon mal in Ö zugelassen, sprich: hast du nen österreichischen Typenschein? Wenn nicht, kannst du den sowieso nur mehr als historisches KFZ zulassen. Wenn du den normal einzelgenehmigen lassen willst, müsstest du die derzeit gültigen Auflagen (Sicherheitsstandards, Abgase etc.) erfüllen - für nen Oldtimer unmöglich zu erfüllen.
Da gabs angeblich mal ein EuGH Urteil dass besagt dass man auch ein hist Fahrzeug ohne Beschränkung, sprich normal zulassen können muss. Mit den Anforderungen die sonst ein hist Fahrzeug erfüllen muss. Kein Plan ob ich das nochmal finden würde

- superbee
- www.US-CAR-FORUM.at
- Beiträge: 5746
- Registriert: Sonntag 24. Oktober 2004, 15:17
- Barvermögen: Gesperrt
Zu Mares seinem Beitrag:
1) JA-Leider!
2)Richtig
3)Kommt auf die Versicherung an. Oldtimer Haftpflicht etc.
4)Ebenfalls abhängig von der Versicherung
5)Richtig,steht zwar so im Zulassungsschein erlaubt sind hier eigentlich nur bestimmte Fahrtenbücher, da gabs vor einiger Zeit eine VO zu dem Thema. Vor der Fahrt auszufüllen und mitzuführen.
1) JA-Leider!
2)Richtig
3)Kommt auf die Versicherung an. Oldtimer Haftpflicht etc.
4)Ebenfalls abhängig von der Versicherung
5)Richtig,steht zwar so im Zulassungsschein erlaubt sind hier eigentlich nur bestimmte Fahrtenbücher, da gabs vor einiger Zeit eine VO zu dem Thema. Vor der Fahrt auszufüllen und mitzuführen.
- mares
- Pro Stock
- Beiträge: 1030
- Registriert: Sonntag 7. Oktober 2007, 08:23
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: 4632 Sulzbach
- Kontaktdaten:
Anzumerken ist auch noch, das sich das KFZ in einem "originalem" Zustand befinden muß. Also so, wie es anno dazumals Ausgeliefert wurde.
Sollte jetzt, wie bei mir, Alus montiert sein oder sonstige Veränderungen durchgeführt worden sein, geht die Zulassung als Historisch NICHT.
Sollte jetzt, wie bei mir, Alus montiert sein oder sonstige Veränderungen durchgeführt worden sein, geht die Zulassung als Historisch NICHT.
"Do a burnout and feel happy"
- Kapitänkurtl
- Pro Stock
- Beiträge: 1825
- Registriert: Donnerstag 5. Februar 2009, 16:18
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Nähe Wien
- Kontaktdaten:
Also grundsätzlich gilt:
Wenn noch nicht in Österreich zugelassen dann wenn älter als 30 Jahre und in der roten Eurotaxliste enthalten dann nur mehr als historisches Fahrzeug zulässig.
Fahrzeug muß erhaltungswürdig sein (bestätigt durch Eurotaxliste)
Fahrzeug muß Zustand 1-3 haben und original sein (Bestätigung durch Kfz-Sachverständigen)
Pickerl als historisches FZ nur alle 2 Jahre fällig.
Max 120 Tage im Jahr
Fahrtenbuch muß geführt werden.
Motorsteuer die selbe
Versicherung verschieden(kommt auf Versicherung an!)
Bei Wechselkennzeichen gilt immer das stärkere Fahrzeug als Berechnungsgrundlage.
Möglichkeit gibts die Kennzeichen zurückzulegen über den Winter.
Historische Amerikaner müssen auf jeden Fall:
Blinker orange haben, zumindest Markierungen am Tacho die 50/100/130 entsprechen, Reifen die der Bauartgeschwindigkeit entsprechen.
Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
Wenn noch nicht in Österreich zugelassen dann wenn älter als 30 Jahre und in der roten Eurotaxliste enthalten dann nur mehr als historisches Fahrzeug zulässig.
Fahrzeug muß erhaltungswürdig sein (bestätigt durch Eurotaxliste)
Fahrzeug muß Zustand 1-3 haben und original sein (Bestätigung durch Kfz-Sachverständigen)
Pickerl als historisches FZ nur alle 2 Jahre fällig.
Max 120 Tage im Jahr
Fahrtenbuch muß geführt werden.
Motorsteuer die selbe
Versicherung verschieden(kommt auf Versicherung an!)
Bei Wechselkennzeichen gilt immer das stärkere Fahrzeug als Berechnungsgrundlage.
Möglichkeit gibts die Kennzeichen zurückzulegen über den Winter.
Historische Amerikaner müssen auf jeden Fall:
Blinker orange haben, zumindest Markierungen am Tacho die 50/100/130 entsprechen, Reifen die der Bauartgeschwindigkeit entsprechen.
Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
-
- Pro Stock
- Beiträge: 2492
- Registriert: Montag 18. September 2006, 12:31
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Innviertel
Kapitänkurtl hat geschrieben:Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
heißt das, die alufelgen könnten ihm durchgehen, wenn es die damals schon als zubehör gegeben hat?
Doin' it for the good ol' American lifestyle: for the money, for the glory and for the fun
- mares
- Pro Stock
- Beiträge: 1030
- Registriert: Sonntag 7. Oktober 2007, 08:23
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: 4632 Sulzbach
- Kontaktdaten:
Pedl hat geschrieben:Kapitänkurtl hat geschrieben:Zubehör muß zeitgenössisch sein bzw. darf bis max. 10Jahre nach der Verkaufszeit hier in Österreich sein.
heißt das, die alufelgen könnten ihm durchgehen, wenn es die damals schon als zubehör gegeben hat?
ich glaube nicht, das 1965 die American Racing Alus im Zubehörkatalog von Ford waren
"Do a burnout and feel happy"
-
- Pro Stock
- Beiträge: 2492
- Registriert: Montag 18. September 2006, 12:31
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Innviertel
- Atze45
- Pony Driver
- Beiträge: 186
- Registriert: Sonntag 14. November 2010, 19:59
- Barvermögen: Gesperrt
Kapitänkurtl hat geschrieben:Fahrzeug muß erhaltungswürdig sein (bestätigt durch Eurotaxliste)
Fahrzeug muß Zustand 1-3 haben und original sein (Bestätigung durch Kfz-Sachverständigen)
Der von mir beauftragte Sachverständige hat gleich ein Gutachten über den Zustand und Erhaltungswürdigkeit meines Wagen gemacht.
Sparte mir die Eurotaxgebühr.
Als Kind muss man einige Dinge einfach haben............auch wenn man schon über 40 ist !
- Kapitänkurtl
- Pro Stock
- Beiträge: 1825
- Registriert: Donnerstag 5. Februar 2009, 16:18
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Nähe Wien
- Kontaktdaten:
Wenn es das Zubehör offiziell in dem Zeitraum wo es den Wagen gegeben hat und das Zubehör vom Hersteller eine Freigabe hatte auf diesem Wagen montiert zu werden dann - JA!
Oberste Instanz ist allerdings noch immer Österreich!
D.h. es müsste für den Galaxy von dem entsprechenden Baujahr damals in Österreich dieses Zubehör gegeben haben und zugelassen worden sein dann ja.
Wenn nur in USA genehmigt aber (z.b. auf Grund von Form und Größe) bei uns nicht zugenehmigen dann - Nein!
Oberste Instanz ist allerdings noch immer Österreich!
D.h. es müsste für den Galaxy von dem entsprechenden Baujahr damals in Österreich dieses Zubehör gegeben haben und zugelassen worden sein dann ja.
Wenn nur in USA genehmigt aber (z.b. auf Grund von Form und Größe) bei uns nicht zugenehmigen dann - Nein!
- Atze45
- Pony Driver
- Beiträge: 186
- Registriert: Sonntag 14. November 2010, 19:59
- Barvermögen: Gesperrt
Kapitänkurtl hat geschrieben:Historische Amerikaner müssen auf jeden Fall:
Blinker orange haben, zumindest Markierungen am Tacho die 50/100/130 entsprechen, Reifen die der Bauartgeschwindigkeit entsprechen.
Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen nicht vergessen

Sidemarkers und Reflektoren sollten auch abgeklebt werden
Manche Prüfer verlangen noch:
Rückfahrscheinwerfer und separate Rückstrahler am Heck
Als Kind muss man einige Dinge einfach haben............auch wenn man schon über 40 ist !
- mares
- Pro Stock
- Beiträge: 1030
- Registriert: Sonntag 7. Oktober 2007, 08:23
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: 4632 Sulzbach
- Kontaktdaten:
- Atze45
- Pony Driver
- Beiträge: 186
- Registriert: Sonntag 14. November 2010, 19:59
- Barvermögen: Gesperrt
Re: Oldtimer/Historisches Fahrzeug zulassen
mares hat geschrieben:....sollte das besagte Oldtimer/Historisches KFZ mit einem anderen Auto auf Wechselkennzeichen mitlaufen, .....
sollte man beim Einzelgenehmigen des Oltimers darauf achten, welches Kennzeichen der andere wagen hinten hat (ein - oder zweizeilig).
Zweizeiliges Kennzeichen beim Oldtimer kann mit einem einzeiligen Kennzeichen vom anderen Wagen nicht auf Wechselkennzeichen angemeldet werden.
Als Kind muss man einige Dinge einfach haben............auch wenn man schon über 40 ist !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste