typisierbares air-ride??
Moderator: superbee
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typisierbares air-ride??
ich hab in deutschland einen recht netten chevy gefunden, der deutsche papiere hat und eben ein airride fahrwerk verbaut hat, welches auch eingetragen ist.
hätte man eine chance, dass das in ö auch typisiert wird? (gibt ja doch ein paar in ö die airride verbaut haben, wie z.b der ehemalige 58er vom rainer)
hätte man eine chance, dass das in ö auch typisiert wird? (gibt ja doch ein paar in ö die airride verbaut haben, wie z.b der ehemalige 58er vom rainer)
- mares
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earch hat geschrieben:gehn tuts schon, muss man aber irgenwie ne mechanische sperre basteln damit die karre bei luftverlust nicht am boden kracht und man nicht komplett am boden lassen kann. hab die nächsten tage/wochen n treffen mit nem landesregierungheini der mir genaueres sagen kann. werds dann gerne weiterleiten.
ja danke, das wäre nett
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earch hat geschrieben:gehn tuts schon, muss man aber irgenwie ne mechanische sperre basteln damit die karre bei luftverlust nicht am boden kracht und man nicht komplett am boden lassen kann. hab die nächsten tage/wochen n treffen mit nem landesregierungheini der mir genaueres sagen kann. werds dann gerne weiterleiten.
Bringt dir auch nix, glaub es mir. Ich hab es ein jahr lang versucht. Du hast keine Chance, ein Airride in AT legal einzutragen. (also ein nachgerüstetes, Systeme wie sie zB Mercedes in den S-Klassen verbaut etc sind ja abgenommen...) Da bei "Verstellung" der Fahrzeughöhe auch die Spur- und Sturzwerte verstellt werden bzw verstellt werden können, deswegen traut sich da kein Ziviltechniker und auch kein Beamter der Landesregierung drüber..
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Umbau in österreich nicht typisierbar.
Da auch mit Sperre die Straßenlage anders ist als mit herkömmlicher Federung.
Achsmesswerte verändern sich, Fahrdynamik veränderlich, Gesamthöhe und Überfahrhöhe ändert sich.
Leider kein Eintrag möglich, lediglich mit Luft aufblasbare Heckstoßdämpfer (Niveauregulierung) mit aktiver Ladeanpassung wenns vom selben Hersteller ist wie der Wagen und auch so verbaut war ist möglich.
Da auch mit Sperre die Straßenlage anders ist als mit herkömmlicher Federung.
Achsmesswerte verändern sich, Fahrdynamik veränderlich, Gesamthöhe und Überfahrhöhe ändert sich.
Leider kein Eintrag möglich, lediglich mit Luft aufblasbare Heckstoßdämpfer (Niveauregulierung) mit aktiver Ladeanpassung wenns vom selben Hersteller ist wie der Wagen und auch so verbaut war ist möglich.
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Ich weiß irgenwie nicht wo das Problem ist. Jeder LKW hat ein "airride" serienmäßig eingebaut, sprich Luftfederung mit Höhenverstellung. Sogesehen müßte es doch ein leichtes sein, wenn man zum Beispiel einen Pick Up hat und ihn als LKW typisiert hat, da ein Airride einzugtragen.
Oder was ist da der Unterschied, dass es bei LKW´s geht und bei PKW´s nicht?
mfg Günther
Oder was ist da der Unterschied, dass es bei LKW´s geht und bei PKW´s nicht?
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Der Unterschied liegt einzig und allein darin:
Vorher schon damit ausgerüstet: TADA, das ganze Fahrzeug wurde so wie es damit ist geprüft und hat eine EG-Typengenehmigung, die von den Mitgliedsstaaten akzeptiert werden muss.
Nachher damit ausgerüstet: Bled grennt, Bürokratie in Österreich ownz you!
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gehts dir um den 54er chevy? geht das nicht wenn der z.b. in deutschland vom tüv abgenommen wurde? da gibts doch irgend eine neue regel?!?! (wenn ein kfz in der eu angemeldet is od. war... bla,bla,..) dann müsste der doch bei uns genehmigt werden. wenn der keine genehmigung hat, müsste doch von einem baugleichen kfz, mit den selben umbauten (das genehmigt ist) die kopie der einzelgenehmigung genügen um zu beweisen das es das schon gibt! du müsstest erklären können das es sich um einen "Zeitgenössischen Umbau" handelt! auf deutsch: "diesen umbau hat es schon 1954 so gegeben"!
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1953er Chevy 210 - Chopped, Airride usw...
1970er Chevy Monte Carlo - zerlegt...
http://www.leadsaints.com
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memphis hat geschrieben:gehts dir um den 54er chevy? geht das nicht wenn der z.b. in deutschland vom tüv abgenommen wurde? da gibts doch irgend eine neue regel?!?! (wenn ein kfz in der eu angemeldet is od. war... bla,bla,..) dann müsste der doch bei uns genehmigt werden. wenn der keine genehmigung hat, müsste doch von einem baugleichen kfz, mit den selben umbauten (das genehmigt ist) die kopie der einzelgenehmigung genügen um zu beweisen das es das schon gibt! du müsstest erklären können das es sich um einen "Zeitgenössischen Umbau" handelt! auf deutsch: "diesen umbau hat es schon 1954 so gegeben"!
nein es wär ein anfang 60er chevy sedan mit airride.. ja also das mit dem baugleichen fahrzeug kenn ich nur um in ö einen rammschutz typisiert zu bekommen. ist allerdings mit etwas aufwand verbunden. und es ist halt die frage ob sie sich beim airride nicht darauf hinausreden, dass man ja die 11cm bodenfreiheit unterschreitet usw..
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