deni hat geschrieben:bewährung reicht doch mehr als... 1 weitere dummheit und alles kommt zum tragen...
nein, danke
Da hast Du recht!!!
Moderator: superbee
marvin hat geschrieben:Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.
Samy hat geschrieben:http://www.gag-schilder.at/ machen sehr schöne kopien wo du sehr genau hinsehen musst.
allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.Wunschkennzeichen
eins mal ,,verlierern"
wenn du ersatz hast nach ner gewissen zeit nochmal und voila.
Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.
Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste