Da ich mein andres Auto auch bei derselben Versicherung angemeldet habe gehts schon ab 25 Jahren - is Versicherungsabhängig glaub ich
Wurde mir so gesagt von dort - obs stimmt weiss ich nicht.
Werd aber auf die Oldtimerzulassung scheissn. Die Einzelgenehmigung damals war mühsam genug So kann ich wenigstens uneingeschränkt das ganze jahr rumfahren
1988 Chevrolet Camaro IROC-Z28 Targa 5.8 Liter V8 TPI
...möchte noch anfügen das angedacht ist in den kommenden Städten mit Umweltzonen für historische Fahrzeuge (bzw. solche die es auch in den Papieren stehen haben) eine Ausnahme zu machen.
Stimmt ummelden muß man aber wenn´s ihnen einfällt und die Städte grün färben fahren nur mehr die wirklich historisch typisierten
Ich habe zweimal Bj. 68 typisiert und keine Lichthupe. Steht als Ausnhame in der Typisierung. Hängt wahrscheinlich auch vom Prüfer ab. Wäre beim Galaxie mit den abgedeckten Scheinwerfern auch schwierig gewesen.
lg Martin
Lichthupe ist bei historischen und auch normalen Fahrzeugen seit, bin jetzt nicht sicher, 5 Jahren nicht mehr Pflicht
(Mängelkatalog KfG 1967 §57a in der aktuellen Ausgabe)