war gestern auf der periodischen Weiterbildung für die Pickerlüberprüfungen und fasse mal in Kürze die Änderungen zusammen:
Ab Feb. 2016 ist eine Nachüberprüfung innerhalb von 4 Wochen max. 1000km möglich bei der nur mehr die behobenen schweren Mängel geprüft werden, nach einer negativen Überprüfung.
D.h. man muss bei der Nachprüfung nicht mehr das ganze Prozedere durcharbeiten wenn schon einmal positiv überprüft.
Fürs Pickerl sind nun wieder Winterreifen und Sommerreifen achsweise erlaubt - Achtung nicht für die Straßenverkehrsordnung bei winterlichen Fahrverhältnissen - nicht verwechseln.
Erleichterung bei alten Diesel Abgastests - vor Baujahr 1980 reicht eine Sichtprüfung des Abgases, es muss kein Volllasttest oder Bacharach gemessen werden.
Abgasmessung Benziner: Herstellerangaben übertreffen die Prüfvorrschriften (hinsichtlich Prüfdrehzahl oder Abschließen der Sekundärlufteinblasung um die WErte zu erreichen).
Bei alten Fahrzeugen (historische Fahrzeuge) oder vor 1980 ist der CO Wert mit 4,5% beschränkt 1980 bis Einsatz KAT 3,5%.
sollte der Hersteller auch höheren CO Wert erlauben damit der Motor seine volle Leistung abgeben kann, darf dieser auch höher sein.
Fahrzeugidentifikation: Fahrgestellnummer wird schon länger geprüft ob sie zu den Papieren passt. Auch die Motortype wird nun kontrolliert welche in den Papieren steht.
Kennzeichenbefestigung kann auch wieder auf einer Seite des Fahrzeuges sein jedoch vorne nicht rechts sondern Straßenseitig links. Nach Möglichkeit ist das Kennzeichen aber mittig und gerade zu montieren, ausreichende Beleuchtung hinten muß gegeben sein.
Bei alten nicht in Europa erstgenehmigten Fahrzeugen (wie auch die Amis) ist der Nummerntafelausschnitt natürlich kleiner als die Österr. Kennzeichen.
Hier ist es möglich die Ränder umzubiegen um das Kennzeichen montieren zu können.
Aber Achtung: weder die Lesbarkeit der Zahlen und Buchstaben, noch die Ausleuchtung, noch die Reflektorfolie dürfen beschädigt werden. Die Grenzmaße für die Höhe sind auf jeden Fall einzuhalten.
Übrigens vielleicht auch für Ami Fahrzeuge interessant - wenn keine Lichthupe verbaut ist oder diese nicht funktioniert ist es lediglich ein Leichter Mangel.
Leuchteinheiten mit mehreren Lichtquellen (z.B. Led´s)
dürfen bis max. 49% der Leuchteinheiten ausgefallen sein. Ab 50% Ausfall ist es ein schwerer Mangel. Hier stellt sich die Frage wie ein LED Hauptscheinwerfer leuchtet wenn 49% schon ausgefallen sind;-)
Ist bei neueren Dieselmotoren ein Drehzahlbegrenzer ab Werk für Standdrehzahl verbaut, so ist die Abgasmessung bei dieser am Stand eingespeicherten Drehzahl durchzuführen. Das künstliche hervorrufen der Höchstdrehzahl (z.B. durch Kupplung treten oder Gang einlegen) entfällt bei diesen Fahrzeugen.
Gummielemente der Achsaufhängung welche etwas porös sind können nun wieder als leichter Mangel gelten ebenso wie rillige Bremsscheiben (hier gibt es ein Grenzmaß) - aber immer noch Ermessen des Prüfers.
Durchrostungen jeglicher Art (auch nicht tragende Teile) sind immer ein schwerer Mangel.
Abgasanlagen die dicht sind und vernünftig aufgehängt und auch nicht zu laut können beim Pickerl, positiv bewertet werden. Wenn die Abgasanlage nicht eingetragen oder genehmigt ist wird nur eine Bemerkung am Prüfbericht eingetragen.
Auspuffendrohre dürfen jetzt auch wieder zur rechten Fahrzeugseite enden(das freut die Caprice Station Besitzer wie mich mit originalem Auspuff;-)
Windschutzscheibe kleben im Hauptsichtfeld A (7cm von oben oder unten bzw. 2,5cm vom Rand bis zur Mitte der Scheibe direkt vor dem Fahrer) ist in diesem Bereich nicht erlaubt, jeglicher Steinschlag in dieser Fläche ist ein schwerer Mangel ebenso wie Risse die länger als 150mm sind, egal ob geklebte oder eingezogene Scheiben.
Geänderte Felgen: die Oberösterreichische Landesregierung hat ein Online Register angelegt in dem alle in Österreich schon einmal genehmigten Nachbaufelgen zum zugehörigen Fahrzeug angelegt sind incl. Dimension und Felgennummer. Wenn wer so eine Felge verwenden will kann sich einen Ausdruck machen sowie bei einer Pickerlberechtigten Stelle die Bestätigung dazu holen und muß diese nur mehr mitführen. Extra genehmigen entfällt.
Sportauspuffendtöpfe die die Leistung des Motors nicht beeinflussen und eine ABE fürs gegenständliche Fahrzeug haben müssen nicht mehr eingetragen werden, mitführen der ABE mit Einbaubestätigung der Werkstatt reicht.
Allgemein gilt jetzt folgende Regelung bezüglich der Mängel:
Bei leichten Mängeln die keine Reparatur erfordern sondern lediglich normaler Verschleiß sind wird lediglich eine Bemerkung ins Gutachten geschrieben - und die Prüfposition ohne Mangel bewertet.
Bei leichten Mängeln die demnächst eine Reparatur erfordern bzw. Austausch wegen Defekt oder Verschleiß wird ein leichter Mangel gesetzt. Diese Teile sind beim nächsten Werkstattaufenthalt oder zumindest bis zur nächsten Überprüfung zu bearbeiten.
Als schwere Mängel werden Mängel bezeichnet die eine unmittelbare Reparatur brauchen - negatives Gutachten wird erstellt. Diese Schäden sind umgehend zu beheben.
Und dann wären noch die Mängel mit Gefahr im Verzug welche eigentlich eine Wegfahrt von der Werkstatt verhindern bzw. unmittelbar zu einer Gefährdung führen können.
Vorschriftsmängel (nur bei Fahrzeugen über 3,5Tonnen) wären auch z.B. wenn das Fahrzeug nicht den Genehmigungspapieren entspricht oder Einrichtungen fehlen oder schadhaft sind die für die jeweilige Fahrzeugkategorie zwingend vorgeschrieben sind (z.B. Feuerlöscher oder Reserverad)
Und seit 2014 sind alle ermächtigten §57a Betriebe miteinander vernetzt. D.h. einmal festgestellte und im System verspeicherte Mängel bei einer negativen Prüfung können von jeder anderen Pickerlstelle eingesehen werden.
RDKS (Reifendruckkontrollsystem) Fehler immer und vorerst nur Leichter Mangel.
Achtung bei Sicht: Navigationssysteme, Notizblock usw. dürfen nur im Sichtfeld neben dem Fahrersichtfeld montiert werden bzw. müssen so montiert sein das sie nur kurzzeitig verwendet werden bzw. leicht abzumontieren sind (z.B. Saugnapf)
Gruppe L (Einspurige und Leichtkraftfahrzeuge) wurden in den Untergruppen neu aufgeteilt weil auch die Gokarts für die Straße dazugekommen sind. Bei dieser Fahrzeuggruppe sollte beim Pickerl das Genehmigungsdokument (Typenschein, Datenblatt) mit genommen werden da es bei neueren Modellen einen sog. Antimanipulationsaufkleber gibt.
In den Papieren steht ob das Fahrzeug mit oder ohne diesem Kleber genehmigt wurde bzw. so sich dieser befindet.
Darin enthalten sind die Nummern des Motors, Getriebe, Luftfilter, Auspuff, Gemischaufbereitung sowie die Übersetzung der Kette angeführt vom Werk damit dies beim Pickerl überprüft werden kann ob hier eine Änderung stattgefunden hat.
So das war das wichtigste in Kürze und vielleicht Interessant für einen oder anderen der mit der Überprüfung zu kämpfen hat.
