Änderungen §57a Überprüfungen

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Kapitänkurtl
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Beitragvon Kapitänkurtl » Donnerstag 26. November 2015, 16:13

geandu hat geschrieben:Einzelgenehmigung reicht ihnen leider nicht. Wenn gilt nur ein Typenschein aus dem selben Baujahr.


Also ich kenne keinen Amerikaner aus den 70-90er Jahren der einen Typenschein hat - die sind alle einzelgenehmigt.


Wo ist die Prüfstelle?

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Gustavltd
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Beitragvon Gustavltd » Donnerstag 26. November 2015, 17:18

Achso, Werkstätten! Ok, stimmt...

Ich kannte es schon so auf gewisse Weise, zumindest beim ÖAMTC. Der prüft durch und wenn schwerer Mangel vorhanden zahl ich die Prüfung, richte es und kann bis zu 1 Monat nochmal kommen. Wenn ich zum gleichen Prüfer komme schaut der nur mehr die schweren Mängel an und ich zahl noch die Plakette selbst. Wenn ein anderer Prüfer da ist nochmal Komplettprüfung.


Jaja, die Vereine technisch interessierter Menschen brauchen sich nicht an die Gesetze halten.

Wehe ich mach das in der Werkstatt.

Achja. Die Zulassungsstellen können angeblich auch auf die Gutachtenliste zurückgreifen. Hat den Vorteil das es nichts macht wenn man den Prüfbericht nicht mehr findet zum Ummelden.
Andererseits kannst du einen Wagen der eigentlich noch eine gültige Plakette hat (Überziehungfrist) nicht mehr anmelden wenn du ein Negativgutachten bekommen hast.

lg gus
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Beitragvon V8Andi » Donnerstag 26. November 2015, 18:09

kann nur Fahrerseite sein, so wie bei den Alfa´s
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Beitragvon V8Andi » Donnerstag 26. November 2015, 18:13

geandu hat geschrieben:Der Link zur Felgendatenbank lautet:

https://e-gov.ooe.gv.at/KFZRFDInternet/ ... aehlen.jsp


da is aber net viel drinn
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geandu
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Re: Änderungen §57a Überprüfungen

Beitragvon geandu » Donnerstag 26. November 2015, 18:32

Corvetteonly hat geschrieben:
d.h. auf der Fahrerseite?


JA! :wink:

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Beitragvon Fredi_900 » Freitag 27. November 2015, 20:23

Thanks for Info, ist wirklich Interessant !
lg
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Beitragvon MADMAX » Donnerstag 3. Dezember 2015, 14:07

gute info, aber die genemigten felgen sind ja auch mist, das was wir brauchen ist eh nicht drinnen, bei den älteren bj.
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Re: Änderungen §57a Überprüfungen

Beitragvon BlackSpike » Montag 22. Februar 2016, 07:43

Kapitänkurtl hat geschrieben:Abgasanlagen die dicht sind und vernünftig aufgehängt und auch nicht zu laut können beim Pickerl, positiv bewertet werden. Wenn die Abgasanlage nicht eingetragen oder genehmigt ist wird nur eine Bemerkung am Prüfbericht eingetragen.




Wie wird das "nicht zu laut" denn beurteilt? Einfach nach Gefühl?

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Beitragvon Gustavltd » Mittwoch 24. Februar 2016, 13:09

ja, denn Lautstärkenmessgeräte und einen geeigneten Platz kann sich eigentlich kein Werkstatt leisten.

Wenn dem Prüfer die Ohren abfallen, oder die Brillengläser zerspringen wenn er Gas gibt dann ist der Wagen zu laut :lol::cool:

lg Gus
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Beitragvon Kapitänkurtl » Mittwoch 24. Februar 2016, 15:28

Lärmmessung wird nicht durchgeführt.

nach Ermessen des Prüfers zu laut heißt das.

:wink:

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Beitragvon grant » Donnerstag 25. Februar 2016, 09:04

Kapitänkurtl hat geschrieben:Lärmmessung wird nicht durchgeführt.

nach Ermessen des Prüfers zu laut heißt das.

:wink:


ich hab beim Mustang "Ausnahmegenehmigung: Betriebsgeräusch".
Ist dann eigentlich unnötig oder ev. doch nützlich?
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Beitragvon sascha1982 » Donnerstag 25. Februar 2016, 10:40

Wenns den Omis am Straßenrand die Krampfadern zerreisst kann dir die Behörde trotzdem die Taferl zwicken, es liegt immer alles im Ermessen...

Sogar wenn alles Typisiert ist und sich ein Beamter bei einer Kontrolle gescheiter gibt oder auch der Prüfer sowas nicht mag, muss er kein Pickerl geben.

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Re: Änderungen §57a Überprüfungen

Beitragvon vn800 » Donnerstag 25. Februar 2016, 14:47

Kapitänkurtl hat geschrieben:

Bei alten nicht in Europa erstgenehmigten Fahrzeugen (wie auch die Amis) ist der Nummerntafelausschnitt natürlich kleiner als die Österr. Kennzeichen.
Hier ist es möglich die Ränder umzubiegen um das Kennzeichen montieren zu können.
Aber Achtung: weder die Lesbarkeit der Zahlen und Buchstaben, noch die Ausleuchtung, noch die Reflektorfolie dürfen beschädigt werden. Die Grenzmaße für die Höhe sind auf jeden Fall einzuhalten.






:wink:


Servus

Gibts dazu was Offizieles wie an § :?:
gruß
Franz

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Beitragvon SilveradoRacer » Freitag 26. Februar 2016, 07:53

jap .. is a unter § in den regelungen
LG Tom


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