Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Moderator: superbee
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Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Muss man aktuell eine Nebelschlussleuchte nachrüsten um ein US-Fahrzeug Bj. 2010 in Österreich typisiert zu bekommen ?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
- superbee
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
In des Fahrzeugklassen M und N sind ein bzw zwei Nebelschlussleuchten Pflicht nach § 14 Abs 4a KFG. So mein Wissensstand.
- just6
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Egal ob US oder nicht, ab Genehmigungsdatum 24.5.2002 verpflichtend!
Ab 1.8.1997 Rückfahrscheinwerfer, falls es jemanden interessiert...
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- eric1617
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
...und muss extra schaltbar sein befürchte ich ?
Oder kann ich den originalen Nebelscheinwerfer kombinieren mit Nebelschlussleuchte ? Leuchten dann gemeinsam oder gar nicht bei Betätigung.
Oder kann ich den originalen Nebelscheinwerfer kombinieren mit Nebelschlussleuchte ? Leuchten dann gemeinsam oder gar nicht bei Betätigung.
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- wur10
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/14
4a) Kraftwagen der Klassen M und N müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Mit diesen Nebelschlussleuchten darf nur rotes Licht ausgestrahlt werden können. Werden zwei Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene oder auf dieser Ebene liegen. Das Anbringen von mehr als zwei Nebelschlussleuchten ist unzulässig. Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
4a) Kraftwagen der Klassen M und N müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Mit diesen Nebelschlussleuchten darf nur rotes Licht ausgestrahlt werden können. Werden zwei Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene oder auf dieser Ebene liegen. Das Anbringen von mehr als zwei Nebelschlussleuchten ist unzulässig. Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Kommt wohl auch ein wenig auf "Prüfer-Glück" an, aber ganz hoch offiziell eigener Schalter plus -gaaaaaaaanz wichtig - Bezeichnung bzw. Beschriftung!
- just6
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
just6 hat geschrieben:wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...
Böse Zungen behaupten, dass die Sprache das Einzige ist was den Juristen geblieben ist. In diesem Sinne: Das steht da nicht. Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Ich habe keine Bestimmung gefunden, dass die getrennt geschaltet werden müssen, bin mir aber ziemlich sicher dass das so ist, weil Nebelscheinwerfer wenn ich das richtig im Kopf habe, nicht verpflichtend sind.
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
superbee hat geschrieben:Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Korrekt. Ein beleuchteter Schalter wird auch akzeptiert, wenn man ihn in Sichtweite des Fahrers anbringt und irgendein Teil vom Dash dafür zerstört.
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Bei meiner C4 hab eich die NSL auch nachrüsten müssen.
Schalter gibt es beim Conrad um € 3,- Kbael + NSL um € 10,- , Ich habe das direkt ohne Relais zum Abblendlicht dazu gehängt da ich den Schmarn nach der Typisierung eh gleich wieder raus geschmissen habe.
Wichtig die NSL darf erst ab Abblendlicht funktionieren. Montiert habe ich sie damals in der Lüftungsdüse Ohne ein Loch zu bohren oder sonst etwas zu verschandeln.
Schalter gibt es beim Conrad um € 3,- Kbael + NSL um € 10,- , Ich habe das direkt ohne Relais zum Abblendlicht dazu gehängt da ich den Schmarn nach der Typisierung eh gleich wieder raus geschmissen habe.
Wichtig die NSL darf erst ab Abblendlicht funktionieren. Montiert habe ich sie damals in der Lüftungsdüse Ohne ein Loch zu bohren oder sonst etwas zu verschandeln.
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
superbee hat geschrieben:just6 hat geschrieben:wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...
Böse Zungen behaupten, dass die Sprache das Einzige ist was den Juristen geblieben ist. In diesem Sinne: Das steht da nicht. Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Ich wäre der Erste der es provozieren würde, indem ich den Schalter an der C-Säule verbaue... denn im Rückspiegel kann ich hervorragend erkennen, dass sie eingeschaltet ist!
Grüße gehen raus an die Meister der TÜV-Schikanen...
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
geandu hat geschrieben:...da ich den Schmarn nach der Typisierung eh gleich wieder raus geschmissen habe.
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Kranke Schei*Piep*sse.
Weil man mit Oldtimer und Exoten im Winter und bei Nebel fährt...
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
eric1617 hat geschrieben:Kranke Schei*Piep*sse.
Weil man mit Oldtimer und Exoten im Winter und bei Nebel fährt...
Vurschrift is Vurschrift….
Keep on cruisin
Monte70
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Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Darf man die Nebelscheinwerfer noch ankleben sprich deaktivieren ?
Dann könnte ich mit dem original Lichtschalter ja statt der Nebelscheinwerfer die Nebelschlussleuchte ansteuern ?
Dann könnte ich mit dem original Lichtschalter ja statt der Nebelscheinwerfer die Nebelschlussleuchte ansteuern ?
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