anhängerkupplung/ anhängelast

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area51
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anhängerkupplung/ anhängelast

Beitragvon area51 » Sonntag 5. September 2010, 09:37

hallo!

bei meinem chevy ist eine anhängerkupplung montiert, aber nicht eingetragen. beim pickerl machen wird das immer moniert, aber mehr auch nicht.

Da ich aber auch gerne den Nutzfaktor erhöhen will (beim Pickup gibts nicht eine einzige verzurröse auf der ladefläche, wie man sowas bauen kann bleibt mir rätselhaft), möchte ich eben die Anhängerkupplung eintragen.

überraschung: keine ahnung wie, kein herstelller an der vorrichtung oder sonsige daten eingestanzt, in der einzelgenehmigung steht auch keine anhängelast drin.

einzige was ich habe, das untere foto: kann man daraus schliessen wieviel ich überhaupt ziehen darf?

Bild

was "verträgt" ein c1500 werksseitig an anhängelast? hab das users manual durch, aber nichts gefunden. gibts vielleicht noch wo einen c1500 fahrer mit eingetragener anhängerkupplung?


hätte für mich nur sinn die einzutragen, wenn die anhängelast deutlich über 2to beträgt. hab im forum schon die suche bemüht, waren aber teilweise relativ (denke ich) kostspielige versionen die anhängerkupplung einzutragen, wie z.b. zivilgutachter, bestätigter werkstatt einbau,...


eventuell hat ja grad wer sowas durch und weiss rat!


mfg

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Tom
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Beitragvon Tom » Sonntag 5. September 2010, 10:56

Theoretisch gehen sich 2540kg aus, wenn ich das Schild richtig interpretiere - max zul. Gesamtgewicht?. Ob die Kupplung das darf ist die Frage.

Auf die schnelle hab ich den hier gefunden, der angeblich 2,4t ziehen darf.
http://www.acc-reutlingen.de/fahrzeuge/ ... c1500.html

Eine österreichische Genehmigung wäre sicher hilfreich.
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 8)

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Beitragvon Driver » Sonntag 5. September 2010, 11:06

verzurrösen gibts aber nachträglich zum montieren, wenn du keine abdeckung oben hast z.B. ganz hinten und ganz vorne, da sind rechteckige ausnehmungen dafür, am ladeflächenboden gibts auch was, allerdings, wenn du sie wie ich einen bedliner installiert hast, kommt du da nur dran, wenn du diesen ausschneidest.. ist eine bisschen blöde geschichte ja, aber gehtt

/edit, ich hab eine ahk eingetragen, allerdings gibts da glaub ich unterschiede zwischen dem 350er und dem 454er bzgl. zuglast.

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Beitragvon area51 » Sonntag 5. September 2010, 15:20

ja danke erst mal!

hab im internet viel gesucht und eben auf eine frage ca. 10 verschiedene antworten gefunden bzgl. der anhängelast, eintragungen, etc.

hmm, so 2,5 to wären schon nicht schlecht, auch wenn ich gern 3,5 to hätte... ja is schon klar is der kleinste pickup, dann noch 2wd,...

aber was solls, werds nächste woche mal riskieren und mir infos direkt bei der quelle holen: landesprüfstelle in klagenfurt. ich hoffe die werden mir keinen scheiss erzählen und dann vielleicht auch noch nicht vorhandene rückfahrscheinwerfer oder nebelschlussleuchte beim fahrzeug bemängeln.


hab jetzt selbst 4 versenkbare verzurrösen in die ladefläche gebaut, damit man nicht immer angst haben muss, dass was von der ladung wegfliegt.

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Beitragvon wur10 » Sonntag 5. September 2010, 15:32

Ich bin mal so dreist, mich an diesen Thread anzuhängen.

Ich habe eine Brink Anhängerkupplung montiert, welche nicht eingetragen ist. Wie wären die Schritte, diese zu "legalisieren" und welche Kosten kommen hierfür auf?
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Beitragvon Gustavltd » Sonntag 5. September 2010, 18:13

Gutachten bei der Fa. Brink holen und zum zuständigen Landeshauptmann (BH oder MA) eintragen.

lg gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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Beitragvon Gregor » Sonntag 5. September 2010, 22:57

Grundsätzlich mal, welches Eigengewicht hat das Fahrzeug, 2WD od. 4WD auch zuschaltbar.
Bei Allrad darf das 1,5 faches Eigengewicht als Höchstzulässiges Gesamtgewicht gezogen werden, ansonsten 1fach, passende Anhängevorrichtung u. Führerschein vorausgesetzt.

Bei meinem Ford sind eigendlich 2 Anhängekupplungen verbaut, einmal auf der Stoßstange mit 6000 lbs, einmal 2" Vierkant Einschub mit 12500 lbs.
Die vorhandenen Typenschilder haben bei der Zulassung gereicht dass keiner motzte, eingetragen wird aber nicht.
Interessiert aber auch keinen bei einer Überprüfung ob die eingetragen ist, die richtigen Führerscheingruppen sind das erste worauf unsere Gesetzeshüter schaun, gefolgt von der Ladungssicherung.

Brink ist überhautkein Problem, für die gibts eine Typenprüfung.
Gruß
Gregor

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Beitragvon area51 » Dienstag 14. September 2010, 16:29

war heute bei der landesregierung, ergebnis:



1) anhängevorrichtung muss neuer eg norm 94/20 eintsprechen
schön für die kupplung
2) anhängevorrichtung muss für mein fahrzeug freigegeben sein (also auch keine brink universalanhängevorrichtung, da ja keine freigabe für genau mein modell)
schließt ja punkt 1 schon aus
3) datenblatt des herstellers (chevrolet) für die anhängelast
kann ich gleich den kebapverkäufer fragen, werde wohl die gleiche antwort bekommen
4) anhängerblinker- kontrollleuchte im anzeigenbereich des zugfahrzeuges
am hof stehen 3 fahrzeuge mit anhängekupplung, keiner hat da ne kontrollleuchte

entweder hat der mensch recht oder mir wurde da teilweise blödsinn aufgetischt.
für mich ist das thema vom tisch, hab entschlossen, dass ich doch keine eintragung für hängerfahren brauche.

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Beitragvon Pedl » Dienstag 14. September 2010, 16:38

ich hab auf meine ahk ein schild mit einigen angaben drauf, was die zulässige anhängelast für den suburban bzw. den blazer und so is
ich werd dir das heute mal fotografieren, vielleicht steht da was drauf, was dir helfen könnt
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Beitragvon area51 » Dienstag 14. September 2010, 16:41

ja danke!

hast du eine us- anhängevorrichtung mit dem einschubteil oder eine, die hier raufgebaut wurde?


edit: werd trotzdem mal bei chevrolet österreich anfragen...

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Beitragvon Pedl » Dienstag 14. September 2010, 16:56

hab eine aus den USA
leider fehlt mir das einschubteil, womit ich sie noch nie benutzt habe
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Dienstag 14. September 2010, 20:54

Chevrolet Österreich ist gut ......
Bei pOpel wollen sie von den richtigen Autos nix mehr wissen und die halbamtlichen Importeure wollen eigentlich nur Neuwagen verkaufen.
Es ist ein Kreuz mit den Eintragungen. Streng genommen müsste ein Gutachten eines Ziviltechnikers für die Behörde genügen, dass sie es einträgt. Den Zivi musst Dir halt vorher zur Brust nehmen ..... wird auch nicht jeder machen. Das ist so ähnlich wie breite Reifen typisieren.
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Beitragvon Gregor » Mittwoch 15. September 2010, 14:06

Ich habe noch bei keinem auto die AHK eingetragen, hat sich noch niemand daran gestoßen. Einzig die Plakette mit Zug- u. Stützlast muß drauf sein, dann ist's auch für die Rennleitung OK.

Auf dem Olds Omega von meinem Vater war die AHK selbst gebaut und mit 4 Schrauben an der Stoßstange befestigt, war auch in Ordnung, er hatte aber zur Sicherheit einen Schrieb über diese Befestgung von Olds USA mit.
Da war das Staunen wesentlich größer als das Interesse an einer Eintragung. :lol:
Gruß
Gregor

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Beitragvon monzda » Mittwoch 15. September 2010, 22:02

Da ich selbes Problem bei meinem Blazer vor kurzem hatte.Hier meine Problemlösung:
Die Herstellerbescheinigung über die Anhängelasten von Chevrolet gibt es nur bei Opel Deutschland (zuständig ist ein Hr. Jan Skujins).Der verwaltet die Daten der älteren Modelle.Am besten anschreiben, ist sehr nett.
Opel Österreich ist zu vergessen, fühlen sich nicht zuständig.
Von der Anhängevorrichtung muß ein TÜV oder Ziviltechnikergutachten vorliegen, aus dem hervorgeht das die Vorrichtung speziell für dieses KFZ ist.Und nicht zu vergessen die Einbaubestätigung der Werkstatt (muß ermächtigt sein Pickerl Überprüfungen zu machen).
Der gesamte Vorgang hat sich bei mir auch über Monate gezogen, bis ich alles beinander hatte.
Letzendlich mit ein wenig Gedult+Wille hat es funktioniert.

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Beitragvon Pedl » Donnerstag 16. September 2010, 07:59

bin vorgestern leider nicht dazugekommen und gestern war ich den ganzen tag auf der automechanika - aber ich mach dir heut das foto
versprochen!
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