Frage an die GM-Fraktion

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
Ein anderes Forum-Mitglied kann dir möglicherweise helfen

Moderator: superbee

Benutzeravatar
Torsten
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1029
Registriert: Sonntag 18. Januar 2004, 21:42
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Frage an die GM-Fraktion

Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 17:31

Ich soll am Kumpel seinen 82er El Camino eine AHK anbauen,nu is aber in der Zulassungsspalte für Anhängelast ein Strich.
Kann mir jemand sagen,wie hoch die Anhängelast is,oder lichtet mir jemand mal seine Zulassung ab? Wäre toll :wink:
Bild

Benutzeravatar
cenzi
Werbepartner
Werbepartner
Beiträge: 1658
Registriert: Sonntag 26. September 2004, 10:40
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Ottnang am Hausruck
Kontaktdaten:

Beitragvon cenzi » Montag 15. Mai 2006, 17:34

ich würd mal beim tüv/dekra nachfragen, das ist bei euch in .de sicher anders geregelt als in .at.

VIN
Bild

Benutzeravatar
Torsten
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1029
Registriert: Sonntag 18. Januar 2004, 21:42
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 17:37

Hab ich schon gemacht,nur Kopfschütteln! Der Herr war ziemlich genervt!
Bild

Benutzeravatar
cenzi
Werbepartner
Werbepartner
Beiträge: 1658
Registriert: Sonntag 26. September 2004, 10:40
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Ottnang am Hausruck
Kontaktdaten:

Beitragvon cenzi » Montag 15. Mai 2006, 20:33

du wirst die anhängekupplung auf jeden fall eintragen lassen müssen, darum kommst du nicht rum.

in österreich hat man bei einer nicht eingetragenen anhängelast folgende rechtslage - korrigiert mich sofern ich mich täusche, aber so lang is der führerschein nu net her:

ungebremste anhänger: eigengewicht anhänger muss kleiner sein als höchst zulässiges gesamtgewicht zugfahrzeug, außerdem maximal 750kg.

gebremste anhänger: höchst zulässiges gesamtgewicht anhänger < tatsächliches gewicht zugfahrzeug.

wie gesagt, a paar jahre is es schon her, aber irgendso geht des....

VIN
Bild

Benutzeravatar
Torsten
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1029
Registriert: Sonntag 18. Januar 2004, 21:42
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 21:42

Das leuchtet mir ein,danke :wink:
Bild

Benutzeravatar
judge
Street Machine
Street Machine
Beiträge: 595
Registriert: Sonntag 4. Dezember 2005, 19:11
Barvermögen: Gesperrt

Beitragvon judge » Montag 15. Mai 2006, 22:02

steht im kfg (§§ 2-4 und 104) und ich nehme an, es sind leichte anhänger gemeint, zu denen es im §104 kfg heißt:
bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage, wenn das um 75 kg
erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte des
Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet;


...aber die österreichische rechtslage ist in d nur sehr bedingt anwendbar, sprich nützt nix (außer dort, wo eu-richtlinien umgesetzt wurden).

daher bleibt nur der weg zum baurat...
words tend to be inadequate. it's a doozie...

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste