Frage an die GM-Fraktion

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Frage an die GM-Fraktion

Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 17:31

Ich soll am Kumpel seinen 82er El Camino eine AHK anbauen,nu is aber in der Zulassungsspalte für Anhängelast ein Strich.
Kann mir jemand sagen,wie hoch die Anhängelast is,oder lichtet mir jemand mal seine Zulassung ab? Wäre toll :wink:
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Beitragvon cenzi » Montag 15. Mai 2006, 17:34

ich würd mal beim tüv/dekra nachfragen, das ist bei euch in .de sicher anders geregelt als in .at.

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Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 17:37

Hab ich schon gemacht,nur Kopfschütteln! Der Herr war ziemlich genervt!
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Beitragvon cenzi » Montag 15. Mai 2006, 20:33

du wirst die anhängekupplung auf jeden fall eintragen lassen müssen, darum kommst du nicht rum.

in österreich hat man bei einer nicht eingetragenen anhängelast folgende rechtslage - korrigiert mich sofern ich mich täusche, aber so lang is der führerschein nu net her:

ungebremste anhänger: eigengewicht anhänger muss kleiner sein als höchst zulässiges gesamtgewicht zugfahrzeug, außerdem maximal 750kg.

gebremste anhänger: höchst zulässiges gesamtgewicht anhänger < tatsächliches gewicht zugfahrzeug.

wie gesagt, a paar jahre is es schon her, aber irgendso geht des....

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Beitragvon Torsten » Montag 15. Mai 2006, 21:42

Das leuchtet mir ein,danke :wink:
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Beitragvon judge » Montag 15. Mai 2006, 22:02

steht im kfg (§§ 2-4 und 104) und ich nehme an, es sind leichte anhänger gemeint, zu denen es im §104 kfg heißt:
bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage, wenn das um 75 kg
erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte des
Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet;


...aber die österreichische rechtslage ist in d nur sehr bedingt anwendbar, sprich nützt nix (außer dort, wo eu-richtlinien umgesetzt wurden).

daher bleibt nur der weg zum baurat...
words tend to be inadequate. it's a doozie...

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